Neue Gesetze in der Schweiz ab 1.6.2015

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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mathiegi
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Neue Gesetze in der Schweiz ab 1.6.2015

Beitrag von mathiegi »

Neu: Gleichstellung mit E-Bikes

Die heute beschlossenen Änderungen zielen darauf ab, stehrollerartige Fahrzeuge bei den Verkehrsregeln vollständig den langsamen E-Bikes (bis 25 km/h) gleichzustellen. Stehrollerartige Fahrzeuge dürfen somit neu zum Beispiel Velowege benützen. Selbstbalancierende Fahrzeuge, die auch einrädrig sein können, dürfen ab 14 Jahren mit dem Führerausweis für Motorfahrräder («Töffliausweis») und ab 16 Jahren ohne Ausweis gefahren werden.

Eine weitere Änderung betrifft die motorisierten Rollstühle: Heute darf auf Trottoirs und andern Fussgängerflächen damit gefahren werden. Dieses Privileg ist rechtlich jedoch an das Fahrzeug (Rollstuhl) und nicht an den Benutzer (gehbehinderte Person) geknüpft. Neu wird klar geregelt, dass nur gehbehinderte Personen motorisierte Rollstühle und Fahrzeuge wie Elektro-Stehroller auf Fussgängerflächen benutzen dürfen. Damit wird verhindert, dass solche Fahrzeuge und Rollstühle von nichtbehinderten Personen auf Fussgängerflächen verwendet werden.

Die Verordnungsänderungen treten am 1. Juni 2015 in Kraft.


Neu darf auch mit einer Handsfree / Kniesteuerung gefahren werden :-)

Einteilung.jpg

https://www.news.admin.ch/message/index ... g-id=56870
Liebe Grüsse

mathiegi/der Segwayflüsterer

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frane28
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Beitrag von frane28 »

Besten Dank für die Information,

Gruss, Franz
Segway i2 2.Gen Jahrgang 2011


Gruss Franz
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frane28
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Beitrag von frane28 »

Hallo Sewaykollegen,

wieder mal zuerst schreiben als zuerst recherchieren, die Segways sind nach wie vor auf Trottoirs verboten, ausser die Segway-Rollstühle, bei uns tummeln sich seit Jahren auf dem Radweg
"Haubtachse-Thun - Bern" Fussgänger, Inline-Skater mit Kinderwagen und Rolbrettfahrer und jetzt auch noch 100 Segways pro Tag, Wahnsinn!

Mal ehrlich, fahre jetzt seit September letzten Jahres Segway und habe über 1300 km zurückgelegt, bin ein Vielfahrer und bin noch keinem einzigen Segwayer begegnet, da muss man sich
in Zukunft schon fürchten.

Ich bin Hobby-Videofilmer und habe mir einen Kopter (Drohne) zugelegt, bei dem Hobby grassiert die gleiche Panikmache, bin also ein böser, böser Bube, eigentlich schade!


http://www.blick.ch/news/schweiz/neues- ... 60668.html
Segway i2 2.Gen Jahrgang 2011


Gruss Franz
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Beitrag von mathiegi »

Ja Franz, aber das ist nur noch Gebell...
Dir Motion ist nun durch... Einfach schlechte Verlierer...
Liebe Grüsse

mathiegi/der Segwayflüsterer

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frane28
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Beitrag von frane28 »

Hallo, ab 1.6.15 gilt die neue Gesetzesregelung in der Schweiz, im ersten Beitrag von mathiegi steht jetzt Mofa-Schild, wir alle in CH haben ja jetzt eine Versicherung für Kleinmotorräder, jetzt

die Frage, kann oder muss man das jetzt ändern?
Segway i2 2.Gen Jahrgang 2011


Gruss Franz
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Beitrag von chrigelseg »

man muss nicht, aber man darf schon. :D
Wer, wie in einigen Kantonen noch das Monster-Kontrollschild spazieren fahren muss, wird sich besonders freuen.
Alle anderen geniessen noch die provisorische Weisung vom Astra, welche möglicherweise noch gültig bleibt.

Hier die Info vom CH-Importeur:

"Informationen für bestehende Fahrzeughalter:
Wenn Sie einen Segway PT besitzen, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
Sie belassen das Fahrzeug als Kleinmotorrad immatrikuliert; die neuen Verkehrserleichterungen können nicht angewendet werden
Sie wollen von den Verkehrserleichterungen profitieren und nehmen eine Umklassierung zum Mofa vor
Allenfalls wurden Sie von Ihrem Strassenverkehrsamt bereits angeschrieben und über Ihre Möglichkeiten aufgeklärt. Ansonsten sollten Sie problemlos via Schalter oder Postweg die Umklassierung bei Ihrem Strassenverkehrsamt vom Kleinmotorrad zum Mofa vornehmen können.

Wenn der durch uns erworbene Segway PT vor 2013 immatrikuliert wurde, dann kann im neuen Fahrzeugausweis auf die aktualisierte Typengenehmigung referenziert werden. In der Regel ist hierfür ein Konformitätsschreiben bzw. eine Einverständniserklärung an das Strassenverkehrsamt Voraussetzung, was wir unseren Kunden gerne ausstellen.
......"


Noch ein Hinweis:
Kniesteuerung / Handsfree war in CH schon vorher erlaubt! :mrgreen:
In vielen andern Ländern galt und gilt: "Freihändig fahren verboten" :-(
In CH galt und gilt: "Loslassen der Lenkvorrichtung verboten"; ist bei Kniesteuerung aber sowieso beinahe unmöglich :tease1:


Grüsse vom Chrigel
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frane28
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Beitrag von frane28 »

@chrigelseg, besten Dank für die ausführlichen Erläuterungen,

Grüsse, Franz
Segway i2 2.Gen Jahrgang 2011


Gruss Franz
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frane28
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Beitrag von frane28 »

Hallo, habe heute die Umklassierung vollzogen, im Amt in Bern hat es fast eine Stunde gedauert, so richtig Bescheid hat wohl lange Zeit niemand gewusst,

doch jetzt habe ich das Mofa Kontrollschild und den Mofa Ausweis.

Das Konformitäts-Schreiben hat mich bei Segway Schweiz Fr. 50.- gekostet, dabei sind 2 Kleber der Raddimension (3,0x14), zwei Kleber für Motor

(DAHAER 20633/20901/20919. 5269/min 72V 0.95kW) und ein Kleber Typenbezeichnung (Segway Inc. Type i2. Max Weight: 170 kg), welche ich am

Fahzeug anbringen sollte. :crazy3:
Segway i2 2.Gen Jahrgang 2011


Gruss Franz
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chrigelseg
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Beitrag von chrigelseg »

Danke Franz

Schon faszinierend, was solche Aufkleber aus dem "Brother P-Touch" bewirken können:
Meine i2-Motoren von 2008 haben noch 1,4kW gemäss beglaubigtem Aufkleber nach altem Typenschein :book2:
Soll ich diese "Rennmotoren" nun gewinnbringend verkaufen ? :mrgreen:
(Wie gut, dass niemand weiss, dass die Motoren seit weit vor 2005 immer gleich geblieben sind :-) ?)
Der Rad-Aufkleber "3 x 14" bezieht sich übrigens nur auf die Felge, leider. Die erlaubten Reifen sind im Typenschein aufgeführt.
Typenbezeichnungs-Aufkleber ist unverändert bei 170kg Gesamtgewicht.
(Neu ist der Eintrag bei Leergewicht: Bei "Kleinmotorrad" wird automatisch ein Fahrer mit 75kg dazu addiert, bei Mofa zählt das leere Leergewicht (aber mit gefülltem Tank bzw. Akku's !! :mrgreen: )

Grüsse vom Chrigel
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