gebrauchter X2 mit Ausnahmegenehmigung in Bayern

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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KAD81
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gebrauchter X2 mit Ausnahmegenehmigung in Bayern

Beitrag von KAD81 »

Kurze Frage bzgl. Ausnahmegenehmigung des X2 in Bayern; ist eine bestehende Ausnahmegenehmigung personengebunden oder bleibt bei Verkauf erhalten und geht auf den neuen Eigentümer über?
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Wendelstein
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Beitrag von Wendelstein »

War im letzten Oktober noch personengebunden. Ich musste folgende Unterlagen einreichen:
· formloser Antrag
· Nachweis technischer Voraussetzungen durch TÜV-Gutachten
· Erklärung über die Haftungsfreistellung des Freistaates Bayern
· Nachweis über Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungskennzeichens
· Nachweis über Mofa-Prüfbescheinigung oder gültige Fahrerlaubnis
· Nachweis über die Absolvierung der vom Hersteller vorgesehenen Schulung in Bedienung und Steuerung des SEGWAY.
Alles kein Problem, war leicht zu erfüllen. Die Ausnahmegenehmigung habe ich von der Regierung von Oberbayern innerhalb von 1 Tag erhalten. Kostenpunkt: 100 €.

Ich nehme an, dass sich in der Zwischenzeit daran nichts geändert hat.
KAD81
Beiträge: 32
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Beitrag von KAD81 »

....wo kann denn so eine Schulung besucht werden???
KAD81
Beiträge: 32
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Beitrag von KAD81 »

....wo kann denn so eine Schulung besucht werden???
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Wendelstein
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Registriert: 18.01.2010 09:18

Beitrag von Wendelstein »

Die 6 oben von mir angeführten Punkte mit erforderlichen Unterlagen sind wörtlich dem Merkblatt der Regierung von Oberbayern — Sachgebiet 23.1 — Strassenverkehr SEGWAY Human Transporter, Information für den Antragsteller einer Ausnahmegenehmigung für den Betrieb im Strassenverkehr vom November 2010 entnommen. Was den Nachweis einer Schulung betrifft: In meinem Fall hat es dem Sachbearbeiter genügt, dass ich nachweisen konnte, dass ich damals schon seit 2 Jahren Besitzer/Halter eines in Deutschland zugelassenen i2 war; nach einer Schulung hat er nicht mehr gefragt.

Erst heute früh ist mir beim Lesen der Dokumente aufgefallen, dass ich auch noch eine Betriebserlaubnis benötigte, die in der Ausnahmegenehmigung nicht automatisch eingeschlossen ist. Soeben war ich daher bei der KFZ-Zulassungsstelle, die auf dem TÜV-Gutachten neben einem offiziellen Behördenstempel einen Vermerk mit dem Aktenzeichen meiner Ausnahmegenehmigung anbrachte; jetzt ist also auch das TÜV-Gutachten "personalisiert". Ging ganz schnell, kostete 10,50 €.
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ViperGTS
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Registriert: 03.09.2007 20:57

Beitrag von ViperGTS »

au-wei-ah. Or. Good bye Germany. Bürokratie ohne Ende.... Sinnlos. Kostentreibend....etc.
Gut, dass der Segway in AT als "Fahrrad" eingestuft wird... :mrgreen:
Wenn schon kein Hubraum, dann wenigstens schweben ;-)
x2, can do!
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