Transport von Segways (privat/ÖPNV)

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rollover
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Transport von Segways (privat/ÖPNV)

Beitrag von rollover »

Da ich mich mit der Anschaffung eines Segway i2 befasse, interessiert mich:
Wie gut kann man einen Segway i2 mitnehmen:
a) im Auto (Gewicht/Hebemöglichkeit)
b) in Stadtbussen
c) in der Bahn
Bin gespannt auf viele interessante Antworten
rollover

PS Ich habe nachträglich gemerkt, dass unter "Rechtliches" schon eine ganze Reihe von Einträgen zur Mitnahme in Bussen und Bahnen sind. Die Rechtslage ist aber republikweit offenbar sehr uneinhetlich. Weiß da vielleicht aktuell jemand mehr ?
Marcus
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Beitrag von Marcus »

da schliesse ich mich mal an...

Speziell würde mich interessieren, ob jemand schon Erfahrungen im Hamburger ÖPNV gemacht hat... dort ist in den U- und S-Bahnen ja ausserhalb der Rush-Hour die Mitnahme von Fahrrädern erlaubt. Hat das jemand auch schon mal mit einem Segway gemacht :?:
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eco4drive
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Beitrag von eco4drive »

in hannover keine probleme - ist halt eine aufgeschlossene weltstadt... :-)
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heinzeheinz
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Beitrag von heinzeheinz »

Auch in Berlin Problemlos :!:
Es gibt immer zwei Meinungen:
die Falsche und Meine
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Schmiddi
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Beitrag von Schmiddi »

Also im nördlichen Rheinland-Pfalz bin ich bisher auf keine Probleme gestoßen.
Das Einzige: Die Verkehrsgesellschaften können bei hohem Andrang im Zug und Bus, Fahrgäste mit Fahrrädern und Segways dazu auffordern den Bus/Zug zu verlassen. Bisher konnte ich den Segway auch immer kostenlos mitnehmen.

Gruß,
Matthias
sidamos
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Beitrag von sidamos »

Verboten in KVV-Bahnen (Karlsruhe). :-(
rollover
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Beitrag von rollover »

Im MVV (München) verboten, nicht aber in den S-Bahnen.
nils
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Beitrag von nils »

Also ich habe im VRS(Verkehrsverbund Rhein-Sieg) noch nie Probleme mit dem Seg gehabt, weder mit Bus noch mit Bahn. Meine erfahrungen konzentrieren sich da allerdings auf Bensberg und Köln und Umgebung. Vielleicht sollte ich dem hinzufügen, dass ich über das Schülerticket auch den Fahrradtarif "dabei" habe.
Gruß, Nils
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

Im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) in Hessen ist die Mitnahme eines Segway nicht gestattet.
(der RMV koordiniert und organisiert den regionalen Bus- und Bahnverkehr auf rund 14.000 Quadratkilometern. Das sind rund zwei Drittel der Fläche des Bundeslandes Hessen.)
Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder, Tandems sowie Fahrräder mit elektromotorischem Hilfsantrieb, wenn sie nicht unter die EU-Richtlinie 2002/24/EC fallen und somit keine Zulassung benötigen (Pedelecs). Alle sonstigen Fahrzeuge mit Motorausrüstung sowie Sonderkonstruktionen (z.B. Zwei räder mit langem Radstand und Lastenräder) sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Zusammengeklappte Fahrräder gelten als Handgepäck.
Die Mitnahme von Segways ist somit nicht gestattet.
Thomas
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Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
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