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Frage: Welche Papiere müssen unbedingt mitgeführt werden?

Verfasst: 23.06.2010 23:08
von 81739-seg
Hallo in die Runde,

kann mir jemand Quellen nennen, in denen verbindlich steht, welche Papiere in Deutschland (Bayern) für einen kürzlich ordnungsgemäß "zugelassenen" i2 (für Polizeikontrollen) mitgeführt werden müssen?
- sicher: Führerschein oder Mofa-Prüfbescheinigung oder Geburtsnachweis vor 01.04.1965
- sicher: aktuelles Versicherungskennzeichen und Versicherungsbescheinigung
- Betriebserlaubnis in Form von ??? (Stempel "Betriebserlaubnis erteilt" auf welchem Papier?)
- EMV-Gutachten ???

Danke für die Nennung von Quellen und Links,
Gruß Frieder

Re: Frage: Welche Papiere müssen unbedingt mitgeführt werden

Verfasst: 24.06.2010 07:57
von Fliegentod
@dirk: warum? sehe ich anders!

@frieder: EMV msst du nicht mitnehmen - die ist ja nur beim tüv für das gutachten nach §21 nötig.

ich hab den stempel "Betriebserlaubnis erteilt" direkt auf das tüv-gutachten bekommen und nehme somit dieses sowie den versicherungsnachweis mit. kennzeichen ist ja eh fest montiert und licht hab ich lose in der tasche dabei...

Frage: Welche Papiere müssen unbedingt mitgeführt werden

Verfasst: 24.06.2010 22:32
von 81739-seg
Fliegentod hat geschrieben:@dirk: warum? sehe ich anders!

@frieder: EMV msst du nicht mitnehmen - die ist ja nur beim tüv für das gutachten nach §21 nötig.

ich hab den stempel "Betriebserlaubnis erteilt" direkt auf das tüv-gutachten bekommen und nehme somit dieses sowie den versicherungsnachweis mit. kennzeichen ist ja eh fest montiert und licht hab ich lose in der tasche dabei...
Hallo, guten Abend,
danke für die vielen Antworten.
Sind irgendwo schon einmal Hinweise aufgetaucht, wann es für den i2 die "Allgemeine Betriebserlaubnis" geben wird?
War ja damals von ca. 6 Monaten die Rede - aber die sind ja längst vorbei.
Danke - Gruß Frieder

Re: Frage: Welche Papiere müssen unbedingt mitgeführt werden

Verfasst: 25.06.2010 08:15
von Fliegentod
dirk, von wann ist denn dieses schreiben?
hört sich nach den zeiten von vor MOBHV an (nutzung nur auf der strasse... hä?) und dürfte überholt sein...

Re: Frage: Welche Papiere müssen unbedingt mitgeführt werden

Verfasst: 27.09.2010 16:07
von UliW
ghjkl123 hat geschrieben:@Fliegentod.: Da liegst Du völlig daneben. Das Schreiben ist vom 08.06.2010. Ich weiß auch nicht was die MOBHV mit der Fahrerlaubnis zu tun haben soll. Kann ja jeder für sich selbst entscheiden ob er das Risiko, beim fahren ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt zu werden, auf sich nehmen möchte. Ich gebe mein Segway definitiv niemanden der keinen Führerschein vorweisen kann. Allein schon aus versicherungstechnischen Gründen. Frag doch einfach mal bei der zuständigen Polizeibehörde in Hannover nach.

Fahrerlaubnisexperten der Dekra sehen das so:
http://www.dekra.de/de/dekra-info?p_p_l ... ID=3690646
Habe ich mir ausgedruckt und stets dabei.
Gleiches habe ich als Auskunft bei der Führerscheinstelle des für mich zuständigen Strassenverkehrsamtes erhalten.

Re: Frage: Welche Papiere müssen unbedingt mitgeführt werden

Verfasst: 15.02.2011 21:08
von Schmiddi
Hallo liebe Segway-Gemeinde,

bin neu dabei und habe erst vor kurzem meinen Segway bekommen.
Auf Anfrage bei der Polizei Koblenz und bei meinem Händler wurde mir gesagt, das man wenn man mit dem Segway unterwegs ist nur den Führerschein (min. Mofaprüfbescheinigung) und den Versicherungsnachweis mitführen muss. Der Polizei reicht der Versicherungsnachweis aus, weil beim Abschluss dieser das TÜV-Gutachten mit Betriebserlaubnis vorgelegt werden muss.

LG, Matthias

Re: Frage: Welche Papiere müssen unbedingt mitgeführt werden

Verfasst: 16.02.2011 03:41
von heinzeheinz
Hallo Matthias,
das ist so nicht richtig :!:
Bei der Versicherung muss ich keinerlei Papiere vorlegen :!: (jedenfalls bei meiner Versicherung hier in Berlin)
Ich fahre seit 2005 einen Segway XT OHNE je einen TÜV gesehen zu haben und habe jedes Jahr ein neues Kennzeichen bekommen!
Fragen der Versicherung:
Fahrzeugart?
Baujahr?
Typ?
Höchstgeschwindigkeit?
Fahrgestellnummer?
Das wars! Versicherungsbestätigung vor Ort, gegen Bezahlung von 63.- Euro, sofort bekommen!

Re: Frage: Welche Papiere müssen unbedingt mitgeführt werden

Verfasst: 16.02.2011 09:47
von Petschik
Hallo heinzeheinz,

warum zahlst Du für ein ganz normales Versicherungskennzeichen 63,- Teuro, wenn Du es auch für laue 30,- Euro z.B. bei der LVM-Versicherung (hier: Versicherungsbüro Schramm in Sindelfingen bei Böblingen, Tel.: 07031/ 63 11 57) bekommen kannst? Denk' mal drüber nach :-?? und ruf' ggf. mal an.

Gruß
Petschik

Re: Frage: Welche Papiere müssen unbedingt mitgeführt werden

Verfasst: 16.02.2011 17:08
von Hannes
Hallo Petschik,

was soll denn das für ein Tarif bei der LVM in Sindelfingen sein?

meine LVM will 59 Teuronen haben.

Gruß Hannes

Re: Frage: Welche Papiere müssen unbedingt mitgeführt werden

Verfasst: 16.02.2011 18:56
von Great.Lion
????

Haftpflicht,
Haftpflicht mit Teilkasko
Haftpflicht mit Teilkasko und 150.- € SB
Haftpflicht mit Teilkasko und 300.- € SB

Das gleiche mit Fahren unter 23 Jahren.........

Werden hier derzeit (Versicherungstarif-) Äpfel mit Birnen verglichen ?????
http://www.segforum.de/posting.php?mode ... 25&p=16143#

Re: Frage: Welche Papiere müssen unbedingt mitgeführt werden

Verfasst: 16.02.2011 19:14
von Petschik
@ Hannes, @ Great.Lion:

Auf meinem grünlichen Versicherungsschein der LVM für 2010 ist rechts unter "Versicherungsform gem. Beitragstabelle" die Ziffer "03" eingetragen. Soll also, wenn ich die Tabelle auf der Rückseite richtig interpretiere, der Basistarif sein ohne Teilkasko oder ähnliche Optionen. Als Hersteller-Schlüssel-Nr. ist "0900" und als "Hersteller des Fahrzeugs" ist "Segway" eingetragen.
Mir ist allerdings nicht bekannt, ob es auch bei Versicherungskennzeichen die Regionalklassen wie bei den Pkw gibt und ob die Versicherer jedes Jahr die Tarife, je nach Schadenhäufigkeit der Kisten die Versicherungskennzeichen unterwegs sind, erneut festlegen.
Also, wer sich mit dem Basisschutz zufriedengeben kann und will, ruft mal bei der LVM (Herr Schramm 07031/631157) in Sindelfingen an und fragt nach. Übermorgen hol' ich mir jedenfalls für 30 Euro das neue Schild für 2011.

Gutes Gelingen
Petschik

Re: Frage: Welche Papiere müssen unbedingt mitgeführt werden

Verfasst: 16.02.2011 20:24
von hufi
Das mit der LVM hatten wir schon mal. klick

Gruß

Hufi

Re: Frage: Welche Papiere müssen unbedingt mitgeführt werden

Verfasst: 25.06.2011 13:58
von Schmiddi
Re: Frage: Welche Papiere müssen unbedingt mitgeführt werden

Beitragvon Schmiddi » 15. Feb 2011 21:08
Hallo liebe Segway-Gemeinde,

bin neu dabei und habe erst vor kurzem meinen Segway bekommen.
Auf Anfrage bei der Polizei Koblenz und bei meinem Händler wurde mir gesagt, das man wenn man mit dem Segway unterwegs ist nur den Führerschein (min. Mofaprüfbescheinigung) und den Versicherungsnachweis mitführen muss. Der Polizei reicht der Versicherungsnachweis aus, weil beim Abschluss dieser das TÜV-Gutachten mit Betriebserlaubnis vorgelegt werden muss.

LG, Matthias
Ich muss meinen damaligen Eintrag korrigieren. Wurde vor knapp 2 Wochen von der Polizei angehalten, die mich it folgendem Satz begrüßten: "Hallo, solch ein Fahrzeug haben wir noch nie gesehen, daher dachten ist es mal eine Kontrolle wert". Die Polizei wollte neben dem Versicherungsnachweis auch zumindest eine Kopie des TÜV-Gutachten sehen. Hatte ich nicht dabei, war aber kein Problem da die Polizisten mit zu mir gefahren sind um sich das Gutachten anzusehen. Eine Probefahrt mit dem Seggy haben Sie sich nicht nehmen lassen.