Ausnahmegenehmigung für Gehwege

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Ausnahmegenehmigung für Gehwege

Beitrag von Forwarder »

Im Frühling habe ich hier berichtet, welche Probleme die Zulassungsstelle in Hürth für die Betriebserlaubnis gemacht hat. Danach bin ich nach Köln-Poll gegangen und die Sache war in 2 Minuten erledigt.
In der letzten Woche erhielt ich unaufgefordert und ohne einen Antrag gestellt zu haben eine Sondergenehmigung der Stadt Hürth zum Befahren von Gehwegen -gültig bis Ende Dezember 2012. Das hat mich glatt umgehauen, wo es hier von Radwegen eigentlich nur so wimmelt.
Erst wollten die garnicht, jetzt kommen sie mit nicht beantragten Sondergenehmigungen für Gehwege, das soll einer verstehen. Aber da die Genehmigung nichts kostet, werd ich Sie mal im Original mitführen - man weiß ja nie....
Gruß aus Hürth
Martin
kuddel
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Beitrag von kuddel »

Hallo,
das mit der Genehmigung für Gehwege find ich geil. Ich hab versucht das in Köln für Fussgängenzonen zu kriegen. Hab mich durchtelefoniert bis zum obersten Chef der Verkehrsüberwachung, und der hat ausrichten lassen "es gibt keine Ausnahmegenehmigungen und es wird keine geben". Mein Hinweis, daß ich Schwerbehindert mit aussergewönlicher Gehbehinderung bin, hat die überhaupt nicht interessiert. Hürth ist da wohl toleranter.

Gruss Kuddel
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Beitrag von Forwarder »

Hallo Kuddel,

da bin ich nun wieder in der Poleposition - meine Ausnahmegenehmigung für meinen Seg gilt bis Ende 2010 - das schließt auch Fußgängerzonen ein, aber dann ist wohl Feierabend (in Köln). Die Toleranz der Behörde in Hürth ist wohl demonstrativ zu verstehen. Nachdem ich zwei Wochen (im April 2009) auf eine Betriebserlaubnis gewartet habe und mir dann gnädigerweise ein Anruf zuteil wurde, mit dem man mir die Bereitschaft zu einer Betriebserlaubnis ankündigte, war es bereits "zu spät". Da hatte Köln Poll bereits zugeschlagen. Das will man offensichtlich jetzt nicht auf sich sitzen lassen und Zeichen setzen. Ist auch eigentlich nicht viel wert, weil es in Hürth (fast) überall Radwege gibt. Die Erfordernis, einen Gehweg zu benutzen, ist also sehr eingeschränkt, die Genehmigung hilft aber trotzdem hier und da. Nicht mehr und nicht weniger. Sollte allerdings die Erteilung der Genehmigung seitens der Stadt Hürth Einfluss auf andere Gemeinden/Städte haben, die auf dieses Signal gewartet haben, sollte mich das freuen, was Hürth freiwillig geleistet hat - und an dieser Stelle den Verantwortlichen nochmals herzlichen Dank - sollten sie dies lesen.
Gruß aus Hürth
Martin
kuddel
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Beitrag von kuddel »

Hallo Martin,
in der Ausnahmegenehmigung die man bis zur bundesweiten Zulassung noch brauchte, ist das Fahren auf Gehwegen erlaubt, sofern keine Radwege etc. vorhanden sind. Das Ding hab ich auch. Jetzt ist es aber eigentlich so, daß "Bundesrecht bricht Landesrecht" greift. So ist es allgemein in der Gesetzgebung festgelegt. Da mein i2 jetzt laut Gesetz eine Bundesweite Zulassung hat, gilt diese auch. Was Anderes ist das beim X2. Der hat keine bundesweite Zulassung. Wer daführ eine Ausnahmegenehmigung hat die bis 31.12.2010 gültig ist, darf damit dann auch auf Gehwegen fahren. Igentwie witzig.
Aber was soll eigendlich die ganze Raterei ?? Wer erwischt wird begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 5 oder 10 Euronen zur Kasse gebeten. Wenn es denn der Rettung weiterer Banken dient. bitteschön.

Gruss Kuddel
Rene
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Beitrag von Rene »

kuddel hat geschrieben:Hallo Martin,
in der Ausnahmegenehmigung die man bis zur bundesweiten Zulassung noch brauchte, ist das Fahren auf Gehwegen erlaubt, sofern keine Radwege etc. vorhanden sind. Das Ding hab ich auch. Jetzt ist es aber eigentlich so, daß "Bundesrecht bricht Landesrecht" greift. So ist es allgemein in der Gesetzgebung festgelegt. Da mein i2 jetzt laut Gesetz eine Bundesweite Zulassung hat, gilt diese auch. Was Anderes ist das beim X2. Der hat keine bundesweite Zulassung. Wer daführ eine Ausnahmegenehmigung hat die bis 31.12.2010 gültig ist, darf damit dann auch auf Gehwegen fahren. Igentwie witzig.
Aber was soll eigendlich die ganze Raterei ?? Wer erwischt wird begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 5 oder 10 Euronen zur Kasse gebeten. Wenn es denn der Rettung weiterer Banken dient. bitteschön. Gruss Kuddel
Hallo.
Wer eine zeitlich befristete gültige Ausnahmegenehmigung besitzt, kann auch weiterhin auf den Gehwegen fahren, soweit dieses in der befr.-gültigen Ausnahmegenehm. aufgeführt war.

Gruß
Rene
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