ADAC-Merkblatt - Elektronische Mobilitätshilfen im öffentlic

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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Gawrisch
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ADAC-Merkblatt - Elektronische Mobilitätshilfen im öffentlic

Beitrag von Gawrisch »

Der Vollständigkeit halber
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2009-23-Elektronische-Mobilitätshilfen-im-öffentlichen-Verkehr.pdf
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tube2011
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Beitrag von tube2011 »

Hallo,

danke für das Merkblatt.
Habe noch Fragen dazu. Vielleicht könnt Ihr mir etwas helfen:
Darf ich innerhalb der Ortschaft auf dem Bürgersteig fahren, wenn kein Radweg da ist oder MUSS es dann die Straße sein?
Auch außerhalb geschlossener Ortschaften gilt die Verpflichtung zur Benutzung von Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwegen. Sind solche nicht vorhanden, darf nur auf Wegen und Fahrbahnen untergeordneter Bedeutung, nicht aber auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen gefahren werden.
Hat jemand ein Beispiel für eine "Fahrbahn untergeordneter Bedeutung"? Verstehe diesen Begriff nicht. Hatte eigentlich gedacht, dass ALLE Straßen ausserhalb der Ortschaft Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind :book2:

Tube
Rene
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Beitrag von Rene »

Hallo Tube.

Wenn kein Radweg da ist "muss" die Fahrbahn benutzt werden. Wenn man eine Ausnahmegenehmigung hat, (bei uns in Bielefeld kostet die 35EUR per anno) darf den Fußgängerweg mit Schrittgeschwindigkeit ohne behinderung der Fußgänger benutzen. Ansonsten ist auf dem Fußweg das schieben angesagt.

Gruß
Rene ;-)
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