Gelbe Reflexfolienzuschnitte für Felgen

Originale und alternative Zubehörteile für den Segway
Pimp your Segway
Antworten
Benutzeravatar
AXperts.de
gold-member
gold-member
Beiträge: 278
Registriert: 27.12.2007 10:11
Wohnort: 49134 Wallenhorst (bei Osnabrück)
Kontaktdaten:

Gelbe Reflexfolienzuschnitte für Felgen

Beitrag von AXperts.de »

Hallo Segwayfreunde,

bei AX gibt's jetzt gelbe Reflexfolienzuschnitte auch für die schmalen Aussparungen in den Segway-Felgen.
Retroreflexfolie 59 x 9,5 mm
Retroreflexfolie 59 x 9,5 mm
Bestückte Segway-Felge
Bestückte Segway-Felge
Zu erwerben im Set zu 9 Stück, Preis pro VKE 3,60 € inkl. Mwst.

Info: http://www.axperts.de/epages/61480327.s ... s/86002290

Gruß Dierk
Schau mal rein bei www.axperts.de
hotelastoria.com
Beiträge: 527
Registriert: 26.07.2007 16:11
Wohnort: >Schweinfurt >Unterfranken >Bayern

Beitrag von hotelastoria.com »

Hallo Dierk,

ist die Zulassungsnummer auf jedem Zuschnitt?

Danke für die Info.

Gruß

Klaus
Rene
gold-member
gold-member
Beiträge: 621
Registriert: 23.05.2008 22:07
Wohnort: Bielefeld / NRW

Beitrag von Rene »

Hallo zusammen.

Folie sieht gut aus und ist zu dem Preis wirklich ein Schnäpchen.

Nehmt es mir nicht übel und ich möchte auch nicht rumnölen, aber in der StVZO ist vorgegeben, das beim Segway nur ein gelber Reflektor pro Seite montiert werden darf. :|

Aber vielleicht ist das dem Tüv und den Ordnungshütern ja egal.

Gruß
Rene ;-)
Benutzeravatar
joe
Beiträge: 146
Registriert: 14.08.2007 23:43
Wohnort: München

Beitrag von joe »

Rene hat geschrieben:Nehmt es mir nicht übel und ich möchte auch nicht rumnölen, aber in der StVZO ist vorgegeben, das beim Segway nur ein gelber Reflektor pro Seite montiert werden darf. :|
Haarsträubende Behauptungen bitte immer mit Quellen belegen! :roll:
--
Johannes
Benutzeravatar
AXperts.de
gold-member
gold-member
Beiträge: 278
Registriert: 27.12.2007 10:11
Wohnort: 49134 Wallenhorst (bei Osnabrück)
Kontaktdaten:

Beitrag von AXperts.de »

@hotelastoria.com

Hi Frank,
die Prüf-Nr. ist nicht auf jedem Zuschnitt zu sehen.
Wenn, dann auch nur zu Bruchteilen, da der Zuschnitt dafür zu klein ist.
Wir geben allerdings auf jedem Folienbeutel, in dem die Aufkleber verpackt
sind, die amtliche Prüf-Nr. an.

Gruß Dierk
Schau mal rein bei www.axperts.de
Benutzeravatar
funwheels
gold-member
gold-member
Beiträge: 475
Registriert: 27.10.2008 18:51
Wohnort: Oberhausen

Beitrag von funwheels »

Hallo Dierk,
was ist denn wenn ich mir von deiner Folie je einen streifen rechts und links an der lenkstange anbringe und die weißen reflektoren in den rädern mit weißer nicht reflektierender folie beklebe ? Ist das erlaubt ?
Gruß Marco
www.albecks-fun-wheels.de
marcoalbeck@t-online.de
Rene
gold-member
gold-member
Beiträge: 621
Registriert: 23.05.2008 22:07
Wohnort: Bielefeld / NRW

Beitrag von Rene »

joe hat geschrieben:
Rene hat geschrieben:Nehmt es mir nicht übel und ich möchte auch nicht rumnölen, aber in der StVZO ist vorgegeben, das beim Segway nur ein gelber Reflektor pro Seite montiert werden darf. :|
joe hat geschrieben:
Rene hat geschrieben:Nehmt es mir nicht übel und ich möchte auch nicht rumnölen, aber in der StVZO ist vorgegeben, das beim Segway nur ein gelber Reflektor pro Seite montiert werden darf. :|
Haarsträubende Behauptungen bitte immer mit Quellen belegen! :roll:
Ja-Ja- sorry, da muss ich wohl was verwechselt haben. Mehrere unterbrochene seitliche gelbe Reflektoren sind zulässig. §51a Abs. 3, 4 und 5.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§51a Seitliche Kenntlichmachung
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muß im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm. Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muß. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.

(2) Die nach Absatz 1 anzubringenden Rückstrahler dürfen abnehmbar sein an Fahrzeugen, deren Bauart eine dauernde feste Anbringung nicht zuläßt,
an land- oder forstwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und an Fahrgestellen, die zur Vervollständigung überführt werden.

(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

(4) Retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, an den Längsseiten von Fahrzeugen sind zulässig. Sie dürfen nicht die Form von Schriftzügen oder Emblemen haben. § 53 Abs. 10 Nr. 3 ist anzuwenden.

(5) Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig.


Danke für die Info, Joe.

Gruß
Rene
wunderbar
Beiträge: 46
Registriert: 11.07.2009 18:21
Wohnort: 40670 Meerbusch

Beitrag von wunderbar »

Mannomann was habt ihr für probs :-?
Schon mal einer nen Ärger deswegen gehabt?
gruß didi
Benutzeravatar
Gawrisch
Administrator
Beiträge: 2488
Registriert: 03.06.2007 00:07
Wohnort: Zeiskam / Rheinland-Pfalz
Kontaktdaten:

Beitrag von Gawrisch »

...also mal ehrlich : schaut euch mal mit offenen Augen die Fahrräder an die so an euch vorbei fahren. Keines davon ist 100% rechtlich in Ordnung und wenn das Fahrrad mal verkehrskonform sein sollte, ist es der Fahrer nicht. Ich denke das wird alles von der Polizei nicht so eng gesehen wenn jeder vernünftig fährt.
Benutzeravatar
AXperts.de
gold-member
gold-member
Beiträge: 278
Registriert: 27.12.2007 10:11
Wohnort: 49134 Wallenhorst (bei Osnabrück)
Kontaktdaten:

Beitrag von AXperts.de »

@funwheels

Hi Marco,
natürlich ist das erlaubt. Es steht nirgendwo, dass die Folien auf die Räder aufgebracht werden müssen.
Lediglich "seitlich".
Frag' aber besser nicht vorher Deinen TÜV-Prüfer, sonst fällt dem noch was anderes ein :lol:

Gruß Dierk
Schau mal rein bei www.axperts.de
Benutzeravatar
funwheels
gold-member
gold-member
Beiträge: 475
Registriert: 27.10.2008 18:51
Wohnort: Oberhausen

Beitrag von funwheels »

Danke für deine Antwort Dierk.
Gruß Marco
www.albecks-fun-wheels.de
marcoalbeck@t-online.de
Antworten