schreiben der zulassungsstelle erhalten

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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Fliegentod
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schreiben der zulassungsstelle erhalten

Beitrag von Fliegentod »

hab ich heute nämlich - vorn auszüge daraus, hinten meinte kommentare dazu (in klammern):

...mit inkrafttreten der bundesweiten zulassung erlischt ihre ausnahmegenehmigung... (war klar, stand so in der ausnahmegenemigung)

...umschreibung der erloschenen betriebserlaubnis bis zum 01.09.09, bis dahin wird die ausgelaufene betriebserlaubnis weiterhin anerkannt... (immerhin ne übergangsfrist)

...zur erlangung einer neuen betriebserlaubnis wenden sie sich erneut an einen technischen sachverständigen... (nochmal TÜV-gebühren!? :-( )

...vorab benötigen sie vom hersteller einen nachweis über die elektromagnetische verträglichkeit... (hat die evtl. jemand und stellt sie mir freundlicherweise als pdf oder papierkopie zur verfügung? vielleicht kann man das dokument ja hier im forum zum download hosten!?)


danke & gruß
andreas


ps: bitte keine häme von wegen "...hättste mal beim offiziellen importeur gekauft, dann hättste jetzt auch zugriff auf die EMV-bescheinigung..."
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Beitrag von hotelastoria.com »

Hallo andreas,
Fliegentod hat geschrieben:(hat die evtl. jemand und stellt sie mir freundlicherweise als pdf oder papierkopie zur verfügung? vielleicht kann man das dokument ja hier im forum zum download hosten!?)
Nachdem die EMV Prüfung Geld gekostet hat (siehe andere Beiträge zu diesem Thema), nehme ich an, daß es nicht zum download angeboten wird :-(

Gruß Klaus
Rene
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Beitrag von Rene »

Hallo andreas,

die Ausnahmegenehmigung kann nur die Stelle / Behörde aufheben, die diese auch ausgestellt hat oder das Minist.- für Verkehr.

Du schreibst einerseits Ausnahmegenehmigung und andererseits Betriebserlaubnis. Was wollen sie dir denn jetzt entziehen?

Aus welchem Bundesland kommst Du ? Kannst du mir per PN eine Ablichtung von dem Schreiben schicken ?

Meine Information ist nämlich, das wir mit unserer Ausnahmegenehmigung noch voraussichtlich bis Ende 2010 gelten wird.
Deine Betriebserlaubnis dürfen sie dir garnicht entziehen, da diese nach der alten EMV erstellt wurde und diese auch ein
Bestandteil deiner noch geltenden Ausnahmegenehmigung ist.

* Nachtrag: Die Zulassungsstelle hat garnichts mit deiner Ausnahmegenehmigung zu tun. Wenn Du das Anschreiben mit der normalen Post ( also keine behördliche Zustellung oder Einschreiben) bekommen hast, garnicht reagieren!!!

Gruß
Rene
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Fliegentod
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Beitrag von Fliegentod »

hallo rene,

ich wohne in hannover (also niedersachsen) und in meiner ausnahmegenehmigung steht wirklich "...gilt bis zum (soundsovielten) oder längstens bis zum erscheinen einer bundesweiten zulassung..." - also dürfen sie mir die wohl schon "entziehen" bzw. sie endet eben jetzt automatisch nach der übergangsfrist.

genehmigung, betriebserlaubnis... ich denke, da wird nur mit den begriffen ein wenig jongliert: meint wohl alles das gleiche?

meine ausnahmegenehmigung wurde übrigens auch von der zulassungsstelle der stadt hannover ausgestellt; also (leider?) gleiche behörde!


@all: habe einen bekannten bei ner anderen zulassungsstelle, der hatte mit im vorfeld letzte woche schon eine interne verfahrensanweisung gezeigt, nach der die behörden die wenigen segwaybesitzer anzuschreiben hätten um auf die bundesweite zulassung und die änderungen, die damit einhergehen, hinzuweisen! ihr werdet wohl auch alle noch post bekommen...

ist prinzipiell auch alles kein problem, da ich keinen x2 habe *hehehe* (scherz beiseite. schade, das die crossis nicht auch bundesweit zugelassen wurden) - nur die erneuten tüv gebühren nerven. waren anfang des jahres knapp 180€ :(

die sachbearbeiterin war supernett seinerzeit und ich werd da (und auch beim tüv wegen gebüren/vorführung) nächste woche mal sachte vorsprechen... fortsetzung folgt.
Rene
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Beitrag von Rene »

Hallo ,
hallo Andreas.

Ok, wenn die zulassungsstelle der stadt hannover die Ausnahmegenehmigung ausgestellt hat, kann sie diese natürlich auch widerrufen. Hat sie ja dann wohl mit dem Schreiben gemacht.
Deine Betrieberlaubnis zu widerrufen ist aber nicht korrekt und meines Erachtens auch nicht Rechtlich haltbar.

Genau so wie wir alle hast Du ja ein Gutachten beim TÜV erstellen lassen, worauf die Zulassungsstelle Dir die Betriebserlaubnis
erteilt hat. Wenn kein Zeitlimit für die Betriebserlaubnis eingetragen worden ist, besteht diese "unbefristet".

Ich weis nicht, was du dann beim TÜV willst, was sollen die denn dort bei deinem Segway prüfen wenn keine Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden sind.

Die neuen EMV-Richtlinien gilt für neu vorzuführende Fahrzeuge. In deinem Fall würdest Du dein Fahrzeug mit deiner Betriebserlaubnis nach der neuen Bundeseinheitlichen Verordnung für elektronische Mobilitätshilfen betreiben,
also max. Breite 0,7m, passende Reflektoren, Beleuchtung, Klingel und Vers.-Kennzeichen hinten (links).

Den Weg zum TÜV und die zusätzlichen Ausgaben kannst du dir sparen.

Vieleicht kann "Hufi" sich nochmal zu der vorgehensweise von der Zulassungsstelle äußern.

Gruß
Rene :-)
hufi
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Beitrag von hufi »

@ Rene: Danke für dein Vertrauen!

Eine befristete Betriebserlaubnis ist mir in all den Jahren noch nicht untergekommen. Ich bin kein Jurist, würde aber in dem Fall mal einen erfahrenen Anwalt für Zulassungsrecht fragen.

Die Umsetzung der Bundesweiten Regelung ist Ländersache. Ich kann also nur für NRW schreiben.
Nach meinen Infos aus dem Verkehrsministerium NRW existiert inzwischen ein Erlass, der den Umgang mit Seggys aller Art regeln soll.
Leider ist heute der zuständige Mitarbeiter des hiesigen SVA nicht im Hause, ich bitte also um etwas Geduld. Wenn Du -Rene- mit Deinen Kontakten an diesen Erlass rannkämest, wären alle Fragen abschließend geklärt.

Gruß

Hufi
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Forwarder
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Beitrag von Forwarder »

Ich stelle mal hier meine Ausnahmegenehmigung rein, damit sich jeder ein Bild machen kann, den es interessiert. Dort sind auch Dinge zu Fußwegen etc. geregelt, die andere vielleicht in anderen Threads bereits beschäftigt haben. Die Genehmigung ist gültig bis Ende 2010 und bis dahin wird von mir auch nichts unternommen.
Dateianhänge
Ausnahmegenehmigung.pdf
(624.62 KiB) 456-mal heruntergeladen
Gruß aus Hürth
Martin
Segfuchs
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Beitrag von Segfuchs »

Forwarder schrieb:
Ich stelle mal hier meine Ausnahmegenehmigung rein, damit sich jeder ein Bild machen kann, den es interessiert. Dort sind auch Dinge zu Fußwegen etc. geregelt, die andere vielleicht in anderen Threads bereits beschäftigt haben. Die Genehmigung ist gültig bis Ende 2010 und bis dahin wird von mir auch nichts unternommen.
Hallo Forwarder,
ich nehme an, daß Du zusätzlich zu Deiner Ausnahmegenehmigung, die Du uns freundlicherweise ja gepostet hast, noch eine Einzelgenehmigung/Betriebserlaubnis von der Zulassungsstelle bestitzt. (So steht es ja auch in Deiner Ausnahmegenehmigung.)
Bei mir (in Ba-Wü) war es nämlich so, daß die Ausnahmegenehmigung auch nach der Bundesverordnung bestehen blieb. Deswegen mußte ich dafür bei der Zulassungsstelle (Zula) nicht noch einmal zahlen (war damals mit 123 Euronen teuer genug).
Die Einzelgenehmigung/Betriebserlaubnis mußte ich jetzt aber noch einmal neu bei der Zula beantragen und dafür vorher auch noch einmal zum TÜV.
Ich nehme an, daß das doch auch alle anderen betrifft, oder?
Happy Gliding
Der Segfuchs
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Forwarder
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Beitrag von Forwarder »

Hallo Segfuchs,

ich denke, nein. Die Betriebserlaubnis ist nicht befristet und nicht mit Auflagen verbunden. Alles, was in der Ausnahmegenehmigung steht gilt in Verbindung mit der Betriebserlaubnis - und die habe ich. Kein neues TÜV-Gutachten vor dem Ende 2010 erforderlich. Neue, bundeseinheitliche Regelung ist nicht erwähnt, also gilt die AG bis Ende 2010 in Verbindung mit der Betriebserlaubnis auf dem TÜV-Gutachten und dem Versicherungsnachweis - der natürlich im März nächstes Jahr erneuert wird.

P.S. am 7.5.2009 habe ich unter Anmeldung in Köln die TÜV-Dokumente gepostet mit Betriebserlaubnis - dort bitte einsehen, wenn Bedarf
Gruß aus Hürth
Martin
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Fliegentod
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Beitrag von Fliegentod »

wo steht eigentlich, daß das kennzeichen hinten links sein muß?
hufi
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Beitrag von hufi »

Das Kennzeichen muß bei allen Kfz hinten angebracht werden. Siehe FZV. In der Ausnahmegenehmigung nach § 70 für NRW ist dafür eine Extraregelung für vorne formuliert.

Mein Rat an Dich: Kontaktiere das Landesverkehrsministerium für Niedersachsen, die obere Behörde für die Ausnahmegenehmigungen nach §70 und sieh zu, Bestandsschutz für Deine Genehmigungen zu erreichen.

Das ist sicherlich ne "Ochsentour", kann sich aber lohnen.

Gruß

Hufi
moalboal
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Beitrag von moalboal »

Fliegentod hat geschrieben:wo steht eigentlich, daß das kennzeichen hinten links sein muß?
Also es müsste doch jetzt wirklich mal jeder wissen, dass das mit Einführung der bundeseinheitlichen Zulassung geregelt wurde :!: :!: :!:
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