Befahren von Forst- Wald- und Wanderwegen in NRW?

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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Gehlis
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Befahren von Forst- Wald- und Wanderwegen in NRW?

Beitrag von Gehlis »

Ist es möglich mit zugelassenem Segway X2 über öffentliche Waldwege, die als Wander- und Fahrradwege gekennzeichnet sind zu fahren?
Gem. Landesforstgesetz NRW unter § 2: "Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen."
Steht das Landesforstgesetz über der z.Zt. gültigen Ausnahmegenehmigung für NRW zur Benutzung von Rad- und Gehwegen?
OBollmann
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Beitrag von OBollmann »

Hallo, ich stehe leider gerade vor der gleichen Frage. Ich (wohnhaft in NRW) habe mir im April einen i2 gekauft, um damit meinen Weg zur Arbeit bestreiten zu können. Und genau dieser Weg zur Arbeit beinhaltet ca. 3km Strecke durch den Wald. Es ging die ganze Zeit gut, bis ich heute morgen vom Förster gestoppt wurde. Dieser meinte, dass ich nicht durch den Wald fahren dürfe, obwohl meine Ausnahmegenehmigung ja explizit "Fußgänger- und Radverkehrsflächen" einbezieht. Er meinte, dass sich das im Wald anders verhalte und ich bei Wiederholung mit einem Ordnungsgeld von 35€ rechnen müsse. Weiss jemand genau, wie die rechtliche Situation aussieht? Bekommt man vielleicht Ausnahmegenehmigungen vom Forstamt, um durch den Wald zu fahren?

Viele Grüße,
Oliver
hufi
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Beitrag von hufi »

Wo in NRW war das denn? Ich bin auch recht oft it den Hunden im Wald und hatte noch nie Ärger :-?? . So bald ich unseren Jagdpächter treffe, frage ich mal nach.

Gruß

Hufi
Daeel

Beitrag von Daeel »

In der eMo-Verordnung steht ja nicht drin, dass es verboten ist, oder? Im Zweifel für den Angeklagten!
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen abweichend von Absatz 1 (halten an die STVO) nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen von Straßen, die nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind, und auf Wegen gefahren werden.


Und Wege sind ja nun mal auch Waldwege! Wenn die das nicht genauer definieren, soll's uns recht sein!
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Forwarder
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Beitrag von Forwarder »

Hallo Oliver,
frag doch ganz einfach mal die Behörde, die die Ausnahmegenehmigung ausgestellt hat, ob der Förster Recht hat. Wenn nein, trete ihm beim nächsten Mal mit einem sehr, sehr breiten Grinsen gegenüber und sag ihm, daß er sich das Ornungsgeld beim Regierungspräsidenten holen soll.
Gruß aus Hürth
Martin
OBollmann
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Beitrag von OBollmann »

Ich glaube, dass das leider nicht ganz so einfach ist. Heute morgen habe ich nämlich dem Förster meine Mailadresse gegeben, da er sich mal schlau machen wollte. Gerade bekam ich folgende Mail:

Sehr geehrter Herr Bollmann,

Wir haben uns heute Vormittag im Lohmarer Wald in der Nähe der Schutzhütte "Rothenbach" über das Befahren mit Segways unterhalten, nachdem ich sie mit ihrem Fahrzeug angehalten habe.
Wie bereits mündlich von mir ihnen gegenüber erläutert, ist die Benutzung der Segways auf privaten Waldwegen nur mit einer "besonderen Befugnis" i. S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 LFoG zulässig, d. h., das Befahren der Waldwege ist erst zulässig, wenn der jeweilige Waldbesitzer seine Zustimmung erteilt hat. Ein Befahren privater Waldwege ohne Zustimmung des Waldbesitzers stellt nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 LFoG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Das Befahren privater Waldwege kann wegen des klaren Gesetzeswortlauts auch nicht mit einer Analogie zum Befahren mit Krankenfahrstühlen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e LFoG für zulässig erklärt werden. In Krankenfahrstühlen bewegen sich Schwerstbehinderte.
Vorausgesetzt, es liegt eine besondere Befugnis vor, ist des weiteren zu beachten, dass in den Fällen, in denen die Segways im Rahmen einer organisierten Veranstaltung i. S. des § 2 Abs. 4 LFoG verwendet werden, die organisierte Veranstaltung zuvor beim zuständigen Regionalforstamt angezeigt werden müsste.

Auch wenn die vorstehenden Erläuterungen viele Paragraphen enthalten, ist dies die z.Z. gültige Gesetzeslage.

Mit freundlichen Grüßen,
Karlheinz Förster
[Name von der Redaktion geändert ;)]

Meine Antwort:
Lieber Herr Förster,

vielen Dank für Ihre rasche und kompetente Antwort. Dies klingt natürlich
für mich erst einmal unerfreulich. Was genau heißt denn in diesem
Zusammenhang eigentlich "privater Waldweg"? Gehört der Wald nicht der Stadt
oder dem Kreis? Handelt es sich um einen oder mehrere "Privatbesitzer", bei
denen man eine entsprechende Erlaubnis beantragen könnte? Oder müsste man
da den Weg über das Regionalforstamt gehen?


:-( Oliver
Brummbaer
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Beitrag von Brummbaer »

Hallo, der Thread hilft Dir zwar auch nicht wirklich weiter, aber offensichtlich haben noch mehr Leute dieses Problem...

http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp ... 34808!2003
Brummbaer
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Beitrag von Brummbaer »

Ich glaube der zentrale Punkt hierbei ist, ob der Segway bei der Nutzung von (Wald-)Wegen einem Fahrrad gleichgestellt ist oder nicht. Bis jetzt interpretiere ich das so, da ich ja primär auch Radwege nutzen soll. Wenn Dein Förster das anders sieht, hast Du erst mal schlechte Karten. Eine endgültige Klärung dürfte wieder einmal nur durch ein Gericht möglich sein.
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

unsere Gemeinde hier in Hessen hat kürzlich quer durch den Wald Fahrradstrecken ausgeschildert.

Ich würde bei der zuständigen Gemeinde/bzw. Gemeinden mal anfragen, ob die Möglichkeit besteht, die Waldwege als Fahrradstrecken auszuweisen.
Thomas
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Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
s2coupe
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Beitrag von s2coupe »

Wir hatten in der Vergangeheit das gleiche Problem mit den Quads.

Info bei der örtlichen Polizei ergab, dass der Wald/ Feldweg, auch wenn er im Privatbesitz ist, nur dann nicht befahren werden darf, wenn per Schild darauf hingewiesen wird oder wenn es eine Absperrung gibt. Sofern der private Besitzer die Nutzung nicht ausschliesslich mit obigen Maßnahmen oder anderen geeigneten untersagt, ist es auf jeden Fall erlaubt. Sofern der Weg öffentlich zuugänglich ist...

Argument vom Förster bzgl. Quads wegen Abgasen, Lärm und Tiere stören usw. gelten ja für den Segway definitv nicht
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joe
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Beitrag von joe »

Obacht, offenbar gibt es Unterschiede in den div. Landeswaldgesetzen.

Während es im Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen extra einen § 3 Betretungsverbote gibt ("Verboten ist das ... Fahren im Wald"), gibt es das so im Bayrischen Waldgesetz nicht...

Wie das sich hier im Einzelnen verhält (Landesrecht vs. Bundesrecht, Sätze wie "Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt") muß ein Jurist erklären... :book2:
--
Johannes
OBollmann
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Beitrag von OBollmann »

Hier die Antwort vom Forstamt :( :( :(

AZ 300-11-10.700 Fahren im Wald

Sehr geehrter Herr Bollmann,

Der Einsatz eines emmissionsarmen Fahrzeugs, wie ein Segway ist natürlich auch aus meiner Sicht sehr zu begrüßen. Der Verzicht auf das Auto bei Fahrten zur Arbeitsstätte trägt zweifellos zur Reduzierung von Schadstoffen bei.

Segways und andere Fahrzeuge sind aber aus gutem Grund bei Ihrer Benutuzung an das öffentlich zugängliche Erschließungsnetz gebunden. Gerade in unserer Region ist eine hervorragende Erschließung mit öffentlichen Straßen und Wegen vorhanden. Dies gilt auch für die Wege zwischen Wahlscheid und Siegburg-Stallberg.
Der Wald ist einer der wenigen noch zusammenhängenden Lebensräume für geschützte Pflanzen und Tiere. Unter Anderem aus diesem Grund ist in der Regel das Betreten des Waldes lediglich zum Zwecke der Erholung gestattet. Dies gilt auch für das Fahren mit Rädern und mit Krankenfahrstühlen. Beide Fortbewegungsarten werden ausdrücklich von dem generellen Fahrverbot zum Zwecke der Erholung ausgenommen.

Ihr Segway dient nicht der Erholung und ist im Gegensatz zu einem Fahrrad (auch wenn das Fahrrad einen Unterstützungselektromotor hat) meines Wissens auch Versicherungspflichtig - Kennzeichenpflichtig- und einem Fahrrad nicht gleichgestellt.

Die weitere Rechtslage wurde Ihnen zutreffend von Herrn Förster erläutert.

Aufgrund der eindeutigen Regelungen im Landesforstgesetz kann ich Ihnen eine entsprechende Fahrerlaubnis nicht in Aussicht stellen.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
[Forstamtsmitarbeiter]

Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft
Fachgebiet Hoheit/Forstbehörde
Krewelstraße 7, 53783 Eitorf

Internet: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Brummbaer
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Beitrag von Brummbaer »

OBollmann hat geschrieben:...Ihr Segway dient nicht der Erholung...
Im Wald dient mir der Segway schon der Erholung. Wenn ich mir dagegen einige Radler ansehe, erholen die sich gerade nicht, wenn Sie mit dem Rad unterwegs sind.

Ist halt alles eine Interpretationsfrage.
harleymann
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Beitrag von harleymann »

ich hätte den wald bisher immer wie einen gehweg eingeschätzt. so kann man sich irren...
nun kann die frage doch eigentlich nur noch lauten-wie oft trifft man einen förster und was kostet der spass dann ;-)
grüsse j
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

Der Wald ist einer der wenigen noch zusammenhängenden Lebensräume für geschützte Pflanzen und Tiere. Unter Anderem aus diesem Grund ist in der Regel das Betreten des Waldes lediglich zum Zwecke der Erholung gestattet.
genau aus dem Grund sollten die doch erst mal die Mörd.. äh Jäger aus dem Wald jagen.
Thomas
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OBollmann
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Beitrag von OBollmann »

harleymann hat geschrieben:nun kann die frage doch eigentlich nur noch lauten-wie oft trifft man einen förster und was kostet der spass dann ;-)
Ich habe den Förster in 4,5 Monaten jetzt 1 mal getroffen. Wenn man das hochrechnet kommt man auf 2,6666 Begegnungen pro Jahr. Bei einem Ordnungsgeld von 35€ landet man auf einer Waldbenutzungsflatrate von 93,33€ / Jahr. Ich habe schon überlegt, dauerhaft einen zugeklebten Umschlag mit 35€ in meinem Rucksack mitzuführen ;-) Den könnte man dann jeweils stilecht überreichen. Die Frage ist nur, wie oft man sowas machen kann, bis es nicht mehr bei einem Ordnungsgeld bleibt und ob mein Seggi irgendwann konfisziert werden kann. Nun ja, alles in allem seeeeeehr unerfreulich das Ganze. Vor allem wenn ich mir die Schwachköpfe mit Ihren BMX/Mountainbikes anschaue, die hier teilweise so Downhill durch den Wald rasen, dass die Fußgänger echt um ihre Gesundheit fürchten müssen, kann von Erholung ja nicht wirklich die Rede sein.

Juristisch-forstbotanische Grüße,
Oliver
harleymann
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Beitrag von harleymann »

wenn der förster es darauf anlegt, dann wird es sicher irgendwann mal doof. aber zwei bis drei mal wird es sicher beim ordnungsgeld bleiben.
mit meinen hunden halte ich es eigentlich genauso-habe immer ein paar scheine in der tasche, wenn ich im park bin.
vor einigen tagen wurde ich übrigens im park von den umfunktionierten lanzeitarbeitslosen (kommunaler ordnungsdienst) angehalten. der segway hat sie nicht gestört, aber die hunde ohne leine... dabei gehen sie so brav rechts und links vom seggi :-)
na ja-die quote ist ähnlich wie in deinem wald. in diesem jahr habe ich erst einmal eintritt bezahlen müssen.
grüsse j
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