Zulassung Bundesweit

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
schlossi

Beitrag von schlossi »

na,- jetzt mach mal meinen kumpel nicht an...


könnte genauso "frech" hinterfragen woher du denn deine 2000 stück verkaufter segways (pro jahr) nimmst !?


gruss,
schlossi
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Fabianus34
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Beitrag von Fabianus34 »

ES IST SOWEIT!!!

Segway Der Zweirad-Roller darf mit
Genehmigung nun offiziell auf Radwegen oder
am rechten Fahrbahnrand fahren.


Die eMos dürfen künftig auf Radwegen fahren
und dort, wo keine Radwege vorhanden sind,
die Straße benutzen.

Bundes-, Land- und Kreisstraßen dürfen
außerhalb von Ortschaften nicht befahren
werden. Feld- und Wirtschaftswege sind
hingegen für die eMos freigegeben.

Entgegen einer ersten Fassung der Verordnung
wurde die maximale Breite von eMos von 0,7
Meter auf 0,9 Meter Breite erhöht. Damit
werden auch die größeren Offroad-Segways x2
als eMo und somit für das Befahren der
Radwege zugelassen.




http://www.openpr.de/news/323909/Segway ... folgt.html


http://nachrichten.rp-online.de/article ... n-zu/45075
Mit freundlichem Gruß

Fabian

>> "You ride a segway?"
-"i2"
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joe
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Beitrag von joe »

Fabianus34 hat geschrieben:Entgegen einer ersten Fassung der Verordnung
wurde die maximale Breite von eMos von 0,7
Meter auf 0,9 Meter Breite erhöht. Damit
werden auch die größeren Offroad-Segways x2
als eMo und somit für das Befahren der
Radwege zugelassen.
HALLO?! Genau dieser Änderungsvorschlag (aus Drucksache 532/1/09) taucht NICHT im Beschluß (Drucksache 532/09(B)) auf! Noch ist das Protokoll der Sitzung nicht da, so daß man über die Begründung nur spekulieren kann (es sei denn, jemand war live bei der Sitzung dabei?). An einen "Copy & Paste Fehler" o.ä. glaube ich nie und nimmer, das ist schließlich ein offizielles Dokument. Also nicht irgendwelche ungenauen Pressequellen zitieren!
schlossi hat geschrieben:könnte genauso "frech" hinterfragen woher du denn deine 2000 stück verkaufter segways (pro jahr) nimmst !?
Aus einem Gespräch mit einem Mitarbeiter von Segway Wien weiß ich, daß Segway Deutschland bislang ca. 1000 Geräte pro Jahr verkauft hat (so als Größenordnung). Jetzt mit der Zulassung könnte diese Zahl kurzfristig sprunghaft steigen...
--
Johannes
thaui
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Beitrag von thaui »

So werden in Deutschland Beschlüsse gefasst. Bitte genau lesen.

Die Verordnung schafft eine Rechtsgrundlage für die Teilnahme von elektronischen
Mobilitätshilfen am Verkehr. Bei diesen handelt es sich um einen von der Industrie
neu entwickelten Fahrzeugtyp, der den bisherigen Fahrzeugkategorien nicht
zugeordnet werden konnte und im Straßenverkehr grundsätzlich nicht eingesetzt
werden durfte.
Mit Artikel 1 wird die Verordnung über die Teilnahme elektronischer
Mobilitätshilfen am Verkehr (Mobilitätshilfenverordnung) neu eingeführt. In § 1
werden die Merkmale festgelegt, die die Fahrzeuge aufweisen müssen, um in den
Anwendungsbereich der Verordnung zu fallen. In den §§ 2 – 7 ist geregelt, nach
welcher Maßgabe sie auf öffentlichen Straßen verwendet werden dürfen: Für das
Führen der Mobilitätshilfe ist mindestens die Berechtigung zum Führen eines Mofas
nachzuweisen.
An das Fahrzeug werden bestimmte Anforderungen gestellt
hinsichtlich des Inbetriebsetzens, der Bremsleistung, der Beleuchtung. Wer
Mobilitätshilfen im Verkehr führt, unterliegt grundsätzlich den Vorschriften der
Straßenverkehrs-Ordnung. Abweichend davon wird aber insbesondere das Benutzen
der Mobilitätshilfen auf Fahrbahnen außerorts untersagt und die Möglichkeit einer
innerstädtischen Zulassung auf Fuß- und Radwegen geschaffen. § 8 der Verordnung
legt fest, bei Verletzung welcher Vorschriften der Tatbestand einer
Ordnungswidrigkeit erfüllt ist.
Mit den Artikeln 2 und 3 wird klargestellt, dass die Mobilitätshilfe keiner Zulassung
bedarf und für deren Führen keine Fahrerlaubnis nötig ist.
t.bussmann
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Registriert: 27.04.2009 14:43

Beitrag von t.bussmann »

thaui hat geschrieben: Für das
Führen der Mobilitätshilfe ist mindestens die Berechtigung zum Führen eines Mofas
nachzuweisen.
[...]
Mit den Artikeln 2 und 3 wird klargestellt, dass die Mobilitätshilfe keiner Zulassung
bedarf und für deren Führen keine Fahrerlaubnis nötig ist.
und?
das eine ist eine Prüfbescheinigung, das andere eine Fahrerlaubnis (=Führerschein). Sind zwei verschiedene Dinge. s. auch :book2: http://de.wikipedia.org/wiki/Mofa-Pr%C3 ... cheinigung
Rene
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Beitrag von Rene »

schlossi hat geschrieben:na,- jetzt mach mal meinen kumpel nicht an...


könnte genauso "frech" hinterfragen woher du denn deine 2000 stück verkaufter segways (pro jahr) nimmst !?


gruss,
schlossi
Hallo Schlossi, das ist normal hier im Forum. Jeder kann seine Meinung äußern und muss dann auch akzepieren das es andere Meinungen/Auffassungen gibt, so das man auch mal kritisiert wird. :smile:
joe hat geschrieben:
Rene hat geschrieben:Übrigens, Segway wird garantiert keine ABE ausstellen. Bei den geringen Umsätzen investieren die garantiert nicht in ein Mustergutachten um die Allgemeine Betrieberlaubnis (ABE) zu erlangen. ( ca. 45T-Euro oder so.)
Woher nimmst du ständig deine verdammte Weisheit? Ich habe gestern Herrn Eder persönlich in Steyr gefragt. Sie werden eine Typgenehmigung beantragen, er rechnet allerdings mit einer Bearbeitungsdauer von sechs Monaten oder so. :-(

Außerdem stand es doch schon in der Anlage zur Verordnung drin, daß nach Rücksprache mit dem derzeit einzigen Hersteller elektronischer Mobilitätshilfen davon auszugehen sei, daß er eine Typgenehmigung beantragen wird. Aus exakt derselben Quelle stammt auch die zitierte Größenordnung der Kosten! Wie also kann man dann auf obige Aussage kommen? :-??

Und was sind schon 45 TEUR? Selbst wenn die das auf nur 2000 verkaufte Maschinen umlegen, dann macht das lächerliche zweiundzwanzgig Euro fuffzig pro Nase. Kinkerlitzchen!
Hallo joe, ich möchte dir ja nicht widersprechen, aber auf "verkaufte" Maschinen kann man nichts mehr umlegen, oder bist Du der Meinung, das die Käufer dem Händler im nachhinein die von dir genannten 22,50EUR geben?
Warten wir es mal ab, wie die Dinge bis ende des Jahres so entwickel.


Der Absatz bei Segway Deutschland würde bestimmt steigen, wenn es nicht diese sehr hohe Preisdifferenz zwischen verschiedenen Bezugsquellen geben würde.

Gruß
Rene ;-)
hotelastoria.com
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Beitrag von hotelastoria.com »

Hallo zusammen,

wenn jetzt die 70 cm Grenze gilt lautet die Frage, wo bekomme ich I2 Felgen her? Angebote an mich bitte.

Denn irgendwann werden die Jungs in Grün schon mal eine Mängelanzeige schreiben, wenn man mit den Golfreifen unterwegs sein sollte.

Gruß

Klaus
FonKEYonE
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Beitrag von FonKEYonE »

Moin Moin,
so wie ich das sehe, sind nun also Fußwege und Fußgängerzonen tabu?
Bin dann mal gespannt, was man für eine Sondergenehmigung machen muss?
Wer stellt die aus? Das Straßenverkehrsamt oder wieder die jeweilige Bezirksregierung?
Wenn die Sondergenehmigung für Fußwege dann nur für Schwerbehinderte und Städtetouren gilt,
fühle ich mich aber diskriminiert. Wäre das nicht auch eine Klage wert?

Darf man dann als Städtetouranbieter nur auf vorher angemeldeten Strecken fahren?
Oder überall spontan?
Darf ich mit "meinem" Segway bei einer Tour durch eine Fußgängerzone mitfahren?
Oder muss ich dann einen vom Touranbieter leihen?

Fragen über Fragen.... :-??

Ist dies nun der entgültige Beschluss?
Im Grunde ist doch ohne die Fußgängerbereiche das Konzept des Segway hinüber.
Vom X2 mal ganz zu schweigen.

Gruß

Thomas a.k.a. FonKEYonE
crazy_fighter
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Beitrag von crazy_fighter »

Hallo,

sorry, wenn ich als "Nicht-Jurist" und "Nicht-Paragraphen-Versteher" hier eine kleine Frage stelle:
Ich wohne immer noch in Frankfurt am Main - also HESSEN - und hoffe, dass ich demnächst ENDLICH meine offizielle erste Fahrt auf öffentlicher Strasse durchführen kann. Nachdem auch ich dieses Forum intensiv beobachte, aber kein Jurist bin und auch die ganzen Paragraphen nicht kenne, möchte ich eigentlich nur wissen, wie ich denn jetzt so weiterverfahre !

- zum TÜV / Einzelabnahme (ohne die breiten Friedberg-Reifen?, ohne den Klapp-Ständer?) ?
- Versicherungsschutz mit Mofa-Kennzeichen ?
- und dann ?

Und ab wann gilt denn nun die neue Bestimmung ? Langt es dann, dass man einen Ausdruck dieses neuen Gesetzes mit zum TÜV nimmt oder dauert es wieder Monate bis die Institutionen alles akzeptieren und ausstellen ? Und wer stellt nun die wichtigen/notwendigen Unterlagen aus ?

Lieben Dank
EUER CRAZY_FIGHTER
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

Ich bin auch aus Hessen
- ich suche demnächst den TÜV Köln Poll auf. Sonst habe ich bisher keinen gefunden, der sich damit auskennt.
- mir hat man heute vom TÜV Hessen folgendes mitgeteilt:
der Bundesrat hat am 10.07.2009, bis auf die Energieversorgung, ausschließlich über die Benutzung von Mobilitätshilfen im Straßenverkehr entschieden. Der Prüfbericht des TÜV Hessen behält daher zunächst seine Gültigkeit. Weitere Auskünfte können wir erst erteilen, sobald uns die entsprechende Verkehrsblattveröffentlichung vorliegt.
Da stellt sich jetzt die Frage, wer stellt Verkehrsblätter aus?? :P
Aber bis die Hessen so weit sind, will ich nicht warten - denn dann ist bestimmt schon tiefster Winter.
Thomas
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seginfect
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Beitrag von seginfect »

Ich denke gemeint ist dieses Verkehrsblatt !
http://www.verkehrsblatt.de/docs/termin ... 3-1-o-o-1a
Sollte morgen aktuell herausgegeben werden laut Übersicht.
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

achso ok, allerdings "Anzeigenschluss ist 10 Tage vor Erscheinungsdatum". Somit erscheint da bestimmt frühestens was zum 31.07.2009.
Thomas
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FonKEYonE
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Beitrag von FonKEYonE »


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Re: Zulassung Bundesweit

Neuer Beitragvon Tombo » Di 14. Jul 2009, 16:15
Ich bin auch aus Hessen
- ich suche demnächst den TÜV Köln Poll auf. Sonst habe ich bisher keinen gefunden, der sich damit auskennt.
Ansonsten kommste zum TÜV hier in Krefeld, ist kein Problem, diewollen nur die Reflektoren sehen und ein Wellenzeichen auf der Beleuchtung undnatürlich ein Nummernschild, evtl mal in der Halle fahren .... kostet 91 Euronen
und fertig..... vorher Termin machen damit der AAS auch da ist.......... "heisst der AAS?"
Von FFM bis nach Krefeld sind 2,5 Stunden ansonsten,pennen geht auch hier..........

Gruß
Thomas a.k.a. FonKEYonE born in Frankfurt Fechenheim

Zitat D-Flame "Wo sind wir daheim? ----> Frankfurt am Main!!!"
aandyy
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Beitrag von aandyy »

Lange Zeit wurde ja von dem offiziellen Segway-vertrieb behauptet, dass die ganzen importierten Segway Probleme bekommen werden mit der Zulassung, sobald es die bundesweite Zulassung gibt. Es hieß immer, dass man dann eine Art Zertifikat oder irgendwas benötigen würde, was man nur vom Segwayhändler kriegen kann und sie das nur an ihre Kunden herausgeben würden.

Ist da was dran? Oder ist es genau so leicht einen aus dem Ausland importierten Segway zuzulassen, wie einen hier zu Lande gekauften?

ps: Bin begeistert, dass das jetzt doch noch geklappt hat mit der bundesweiten Zulasssung. Ehrlich gesagt, habe ich da gar nicht mehr drank geglaubt...
FonKEYonE
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Beitrag von FonKEYonE »

Ich zitiere da mal "Hufi" ........ der karton in dem der Segway ankommt------ ist immer der selbe egal welcher händler.... kommt alles aus den USA einzig und allein die Gewährleistung ändert sich........ ist die frage ob du deinen segway bei einem gewährleistungsfall nach deggendorf...... usa .....GB ......niederlande oder nach China schickst...........
bei einer einsparung von 50% bei 8000 euronen würdeich persönlich einen versand im garantiefall von 400 euro in kauf nehmen........
viele grüsse
Thomas... a.k.a FonKEYonE
schlossi

Beitrag von schlossi »

FonKEYonE hat geschrieben:
Ansonsten kommste zum TÜV hier in Krefeld, ist kein Problem, diewollen nur die Reflektoren sehen und ein Wellenzeichen auf der Beleuchtung undnatürlich ein Nummernschild, evtl mal in der Halle fahren .... kostet 91 Euronen und fertig.....
ich kann's toppen :

der TÜV in düsseldorf nimmt 51,50euro und ist nur 15km von krefeld....


gruss
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

Der TÜV Köln Poll ist für mich (Nähe Limburg an der Lahn an der A3) immer noch am besten zu erreichen. Die nehmen wahrscheinlich auch ca. 50-60 Euro.
Thomas
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schlossi

Beitrag von schlossi »

dumme frage...die ich mir in meinen träumen nicht beantworten konnte :

was machen eigendlich die "serie 1-fahrer" mit ihren bis ende 2010 gültigen ausnahmegenehmiguungen die von der bezreg ausgestellt worden sind ?

sind diese noch ausnahmslos gültig oder habe ich etwas zu "befürchten" ?


gruss,
schlossi
crazy_fighter
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Beitrag von crazy_fighter »

Hallo,

lieben Dank - ich danke Euch allen für die netten und sehr informativen Antworten.

Dann kann's ja in Kürze losgehen.... aber eine kleine Bitte hätte ich noch: Ab wann gelten die NEUEN BESTIMMUNGEN und könntet Ihr mir bitte (vielleicht besser als PN antworten) Kontaktdaten/-personen/Tele-Nummern/mails zukommen lassen, damit ich mich mit den WICHTIGEN Menschen der jeweiligen Institutionen in Verbindungen setzten kann ?

Danke Euch
DER CRAZY_FIGHTER
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joe
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Beitrag von joe »

crazy_fighter hat geschrieben:Dann kann's ja in Kürze losgehen.... aber eine kleine Bitte hätte ich noch: Ab wann gelten die NEUEN BESTIMMUNGEN
Ist doch einfach - steht doch drin: "Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."

Die Verkündung eines Gesetzes erfolgt bezüglich des Bundesrechts durch Abdruck im Bundesgesetzblatt (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG) und durch dessen Ausgabe (Art. 82 Abs. 2 Satz 2 GG).

Auf http://www.bundesgesetzblatt.de steht im Ticker "+++ Das neue BGBl II Nr. 24 erscheint am 16.07.2009. Umfang: 48 Seiten +++". Vielleicht ist es ja da schon drin?

Also: Wenn du es dort lesen kannst, dann noch einmal schlafen gehen, dann gilt es.
--
Johannes
stadtgleiter

Beitrag von stadtgleiter »

Hallo zusammen,

... auch wenn's dann veröffentlicht ist und die Verordnung gilt, kann noch nicht jeder automatisch fahren?! Alle die, die bisher keine Einzelabnahme/-zulassung haben müssen auf die Typenzulaasung beim Kraftfahrt-Bundesamt warten. Erst wenn diese vorliegt schraubst Du Dein Versicherungsschild dran (Beleuchtung und sonstiges vorausgesetzt1) und los gehts! Oder ...?

Gruß aus Frankfurt
stadtgleiter

PS: ... wer von Euch lieben Segfans war das mit den "Elastomer-Gummis" , ... bei mir "dröhnts" wie die sau!-> bitte melden!!! DANKE
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

stadtgleiter hat geschrieben:Hallo zusammen,

... auch wenn's dann veröffentlicht ist und die Verordnung gilt, kann noch nicht jeder automatisch fahren?! Alle die, die bisher keine Einzelabnahme/-zulassung haben müssen auf die Typenzulaasung beim Kraftfahrt-Bundesamt warten. Erst wenn diese vorliegt schraubst Du Dein Versicherungsschild dran (Beleuchtung und sonstiges vorausgesetzt1) und los gehts! Oder ...?

Gruß aus Frankfurt
stadtgleiter

..
Ich hoffe, eine Einzelabnahme beim TÜV reicht, aber das hat bisher noch keiner genau bestätigt.
Thomas
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joe
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Beitrag von joe »

Tombo hat geschrieben:Ich hoffe, eine Einzelabnahme beim TÜV reicht, aber das hat bisher noch keiner genau bestätigt.
Steht doch aber so in der Verordnung drin:
(1) Eine Mobilitätshilfe darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie
1. einem genehmigten Typ entspricht [...]

Abweichend von Satz 1 Nummer 1 darf eine Mobilitätshilfe auch in Betrieb gesetzt werden,
wenn für sie eine Einzelgenehmigung erteilt worden ist.
Damit sind auch alle, die bisher schon legal fahren, fein raus - ausgenommen die aus dem Saarland, da dort auf die TÜV-Vorführung (Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO) verzichtet wurde.

Ob Gen I oder Gen II spielt dabei keine Rolle. Durch die Einzelgenehmigung gelten die neuen Regelungen dann automatisch für die jeweilige Maschine bundesweit!

Die Ausnahmeregelungen der einzelnen Bundesländer sind ja oft so formuliert, daß sie mit Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung außer Kraft treten. D.h. Ausnahmegenehmigung wegschmeissen, Einzelgenehmigung (§ 21 StVZO) behalten und weiterfahren.
--
Johannes
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Beitrag von Tombo »

joe hat geschrieben:
Tombo hat geschrieben:Ich hoffe, eine Einzelabnahme beim TÜV reicht, aber das hat bisher noch keiner genau bestätigt.
Steht doch aber so in der Verordnung drin:

..
dort steht Einzelgenehmigung, nicht Einzelabnahme.

Einzelabnahme, Einzelgenehmigung, Ausnahmegenehmigung, Sondergenehmigung, .. :mrgreen:
es könnte doch so einfach sein - ich genehmige mir mal eine Pause.
Thomas
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stadtgleiter

Beitrag von stadtgleiter »

... die Verwirrung scheint perfekt!!!

Nach meiner Meinung braucht dann niemand seinen Segway beim TÜV oder sonstwo vorzuführen!!
Voraussetzung ist die Typengenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt und die muss eigentlich der Hersteller des "Fahrzeugs" erwirken!!

LG aus FFM
stadtgleiter
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Beitrag von Tombo »

stadtgleiter hat geschrieben:... die Verwirrung scheint perfekt!!!

Nach meiner Meinung braucht dann niemand seinen Segway beim TÜV oder sonstwo vorzuführen!!
Voraussetzung ist die Typengenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt und die muss eigentlich der Hersteller des "Fahrzeugs" erwirken!!

LG aus FFM
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Das ist richtig. Der Hersteller, bzw. die Deutschlandvertretung wird diese auch beantragen. Bis zur Typengenehmigung dauert es jedoch noch mindestens ein paar Monate.

Bis dahin herrscht noch Verwirrung bei allen TÜV-geplagten Endverbrauchern.
Thomas
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joe
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Beitrag von joe »

Tombo hat geschrieben:dort steht Einzelgenehmigung, nicht Einzelabnahme.
Jo, Begriffe gibt es viele... bei Wikipedia heißt es Einzelbetriebserlaubnis, in der StVZO selbst heißt der § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge ... gemeint ist aber immer das gleiche.

Ja, hoffentlich kommt die Typgenehmigung zügig, damit das alles ein Ende hat. Aber da von einigen Monaten auszugehen ist, juckt es jetzt doch ungemein, vorzeitig in den Genuß der bundesweiten Regelung zu kommen und diese eine Hürde zu nehmen.

Weiß jemand, welcher TÜV (oder KÜS, GTÜ, Dekra?) in München und Umgebung die Sache ohne Probleme und überhöhte Kosten üver die Bühne bringt?
--
Johannes
Rene
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Beitrag von Rene »

schlossi hat geschrieben:dumme frage...die ich mir in meinen träumen nicht beantworten konnte :
was machen eigendlich die "serie 1-fahrer" mit ihren bis ende 2010 gültigen ausnahmegenehmiguungen die von der bezreg ausgestellt worden sind ?
sind diese noch ausnahmslos gültig oder habe ich etwas zu "befürchten" ?
gruss,
schlossi
Hallo zusammen.

Auch wenn ich gleich wieder "gesteinigt werde" möchte ich bezüglich Ausnahmegenehmigung etwas erwähnen. :shock1:

Alle die ein Gutachten beim TÜV haben machen lassen, haben mit der Typengenehmigung vom Hersteller nichts zu tun.
Das TÜV-Gutachten wurde ja von der Straßenverkehrsbehörde abgestempelt und hierdurch die Betriebserlaubnis erteilt.

Nach inkrafttreten der neuen Verordnung fällt für alle die einen Segway öffentlich betreiben wollen das beantragen einer Ausnahmegenehmigung für das entsprechende Bundesland weg und die bestehenden Ausnahmegenehmigungen werden hinfällig
und verlieren ihre Gültigkeit (siehe auch letzte Abschnitte in der Ausnahmegenehmigung).
***Nachtrag um 23.10Uhr : Hufi hat erwähnt das die Ausnahmegenehmigungen nach § 70 in NRW ggf. gültig bleiben***

Wer einen neuen Segway sich anschafft und öffentlich betreiben will, hat die Möglichkeit das er eine Betriebserlaubnis als Typengenehmigung vom Hersteller beim Kauf mit dazu bekommt (also wartet bis der Hersteller so etwas anbietet _ wann auch immer das sein wird ) ,
oder
wie bislang üblich war, sich ein TÜV-Gutachten besorgt und sich damit die Betriebserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsamt) erteilen lässt. Ansonsten Versicherungskennzeichen wie gehabt.
Vorteile durch die neue Verordnung ist auch, das man Bundesweit sich den TÜV aussuchen kann, so das man nicht mehr an das Bundesland gebunden ist, in dem man wohnt / Segway betreibt.

Gruß
Rene :-)
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Beitrag von hufi »

Ich habe am Montag mit dem Amtsleiter des hiesigen Straßenverkehrsamtes über das Thema gesprochen. Er hat sich bei den Dezernaten der Landesregierung mit folgendem Ergebnis schlaugemacht:

Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) muß den Beschluß des Bundesrates umsetzen und die geänderten Gesetze in seinem Organ, dem Verkehrsblatt, veröffentlichen. Erst dann ist die Rechtsgrundlage für die Straßenverkehrsämter geschaffen, die neuen Regelungen anzuwenden.

Bis dahin bleiben die bisherigen länderspezifischen Regelungen bestehen.

Die Ausnahmegenehmigungen nach § 70 bleiben auch danach gültig, NRW will das Befahren von Fußwegen ausdrücklich weiter gestatten. Bis zu deren Ablauf Ende 2010 wird entschieden, wie der Inhalt der bisherigen Ausnahmegenehmigung festgeschrieben wird.

Das Zulassungsverfahren als solches hat @Rene bestens beschrieben.

Auch wenn Deggendorf eine ABE erwirkt, bleiben bisherige und zukünftige Gutachten nach § 21 und die daraus folgende Betriebserlaubnis davon unberührt.

Gruß

Hufi
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joe
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Beitrag von joe »

joe hat geschrieben:"+++ Das neue BGBl II Nr. 24 erscheint am 16.07.2009. Umfang: 48 Seiten +++". Vielleicht ist es ja da schon drin?
Habe gerade gesehen, daß BGBl II (Bundesgesetzblatt Teil 2) nicht der richtige Platz ist. :oops: Entweder BGBl I (Teil 1) oder aber das Verkehrsblatt. Wahrscheinlich beides - die Verordnung (MobHV) an sich wird wohl im Verkehrsblatt erscheinen, die notwendigen Änderungen und Ergänzungen an anderen Gesetzen und Verordnungen im BGBl I ...

Nächster Termin fürs Verkehrsblatt ist der 31.7., allerdings sieht man an den bereits erschienenen Ausgaben, daß meist eine Vorlaufzeit von drei bis vier Wochen bis zur Veröffentlichung vergangen ist. :-( Es könnte also auch später werden... das Blatt erscheint alle 14 Tage.
--
Johannes
t.bussmann
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Beitrag von t.bussmann »

Hallo zusammen,

das Plenarprotokoll wurde veröffentlicht. Leider geht darus nicht hervor, weshalb der Breiten-Änderung nicht zugestimmt wurde. (Überhaupt verstehe ich nicht, weshalb einige Änderungsvorschläge einzeln, andere gesammelt abgestimmt wurden)
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 69:
Verordnung über die Teilnahme elektronischer
Mobilitätshilfen am Verkehr und zur Änderung
der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Fahr-
zeug-Zulassungsverordnung (Drucksache 532/
09)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstim-
mung rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erle-
digten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehr-
heit.
Da das Land Brandenburg eine Schlussabstim-
mung wünscht, frage ich, wer der Verordnung in der
soeben beschlossenen Fassung zustimmt. Ich bitte
um Ihr Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Gruß
Tobias
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joe
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Beitrag von joe »

t.bussmann hat geschrieben:das Plenarprotokoll wurde veröffentlicht. Leider geht darus nicht hervor, weshalb der Breiten-Änderung nicht zugestimmt wurde.
Diese Diskussion ist offenbar komplett im Verkehrsausschuß gelaufen, da gibt es soweit ich weiß keine Protokolle darüber. :|
t.bussmann hat geschrieben: Überhaupt verstehe ich nicht, weshalb einige Änderungsvorschläge einzeln, andere gesammelt abgestimmt wurden)
Gesammelt wurde über die Ziffern 2 und 3 abgestimmt - das betraf die Definition der "elektronischen Mobilitätshilfe" und die akkubetriebene Beleuchtung. Verstehe ich auch nicht, warum das bei der Abstimmung zusammengefaßt wurde...

Bei der Definition der "elektronischen Mobilitätshilfe" ist die "lenkerähnliche Haltestange" nun auch Bestandteil - ist das evtl. schon vorsorglich gegen den Toyota Winglet oder die zum "handsfree transporter" umgerüsteten Segway PTs gerichtet? :gngngn:
--
Johannes
t.bussmann
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Beitrag von t.bussmann »

joe hat geschrieben: Diese Diskussion ist offenbar komplett im Verkehrsausschuß gelaufen, da gibt es soweit ich weiß keine Protokolle darüber. :|
Stimmt, die Protokolle der Ausschusssitzungen werden wohl erst nach Jahren veröffentlicht. Was mich nur wundert, ist dass der Verkehrsausschuss selbst eben diese Änderung in seinen Empfehlungen vorgeschlagen hat. Was natürlich sein könnte, ist dass im Innenausschuss, der das Thema am Tag danach besprochen hat und (offiziell) keine Empfehlungen veröffentlicht hat, der Wiederstand gegen die x2 aufgebaut wurde...

Naja, ich freu mich trotzdem sehr über die Regelung.

Tobias
aandyy
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Beitrag von aandyy »

Hat schon jetzt probiert über die neue Regelung beim Straßenverkehrsamt bzw. TÜ'V ne Zulassung zu kriegen? Wissen die überhaupt schon bescheid mit der neuen Regelung?

Welche Versicherung könnt ihr empfehlen?
moalboal
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Beitrag von moalboal »

aandyy hat geschrieben:Welche Versicherung könnt ihr empfehlen?
"HUK-Coburg" - Der Segway gilt dort als Elektrofahrzeug bis 20 Km/h (wie Fahrrad mit Hilfsmotor oder elektr. Krankenfahrstuhl)

Gruß aus Ffm
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

moalboal hat geschrieben:
aandyy hat geschrieben:Welche Versicherung könnt ihr empfehlen?
"HUK-Coburg" - Der Segway gilt dort als Elektrofahrzeug bis 20 Km/h (wie Fahrrad mit Hilfsmotor oder elektr. Krankenfahrstuhl)

Gruß aus Ffm
wirklich bei allen Versicherungsvertretern? Bei der LVM bekommt man da z.B. von jedem eine andere Aussage.
Thomas
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Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
moalboal
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Beitrag von moalboal »

Tombo hat geschrieben:wirklich bei allen Versicherungsvertretern? Bei der LVM bekommt man da z.B. von jedem eine andere Aussage.

Also ich bin am 12.06.2009 bei meiner HUK-Vertretung gewesen und habe ohne Probleme mein Kennzeichen erhalten.
12.06.2009 bis 28.02.2010 für EUR 39,20 !!!

Gruß aus Ffm
jetztrollts
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Beitrag von jetztrollts »

Hallo,

bei http://segway.isa-net.de/ steht:
"...07.09 Deutschland Zulassung verabschiedet

Im Bundesrat wurde am Freitag den 10.07. der TOP 69 - Segway in Deutschland mit einem positiven Bescheid verabschiedet. Der Segway wird dann wie in Bayern und vielen anderen Bundesländern zukünftig auch auf Baden-Württembergs Strassen zu sehen sein.

Es fehlt quasi nur noch die Unterschrift des Verkehrsministers - wir hoffen das diese schnellstens kommt..."

Wie ist das mit dem Verkehrsminister zu bewerten? Ich dachte eigentlich, dass das Ding nun nur noch gedruckt werden muss !?

jetztrollts
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

Ich habe bei dem Verkehrsblatt-Verlag (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland) nachgefragt.

Dort ist noch nichts über die Verordnung der elektronischen Mobilitätshilfen und eine entsprechend geplante Veröffentlichung bekannt.
Thomas
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Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
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joe
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Beitrag von joe »

Hatte auch überlegt da anzufragen... scheinen aber ziemliche Schlaftabletten zu sein, heute (23. Juli) steht bei denen immer noch "aktuelle Ausgabe 30. Juni 2009" und eine "Vorankündigung" auf die Ausgabe vom 15. Juli... :roll: Die nächste Ausgabe erscheint schon am 31. Juli.

Dass Verkehrsblatt erscheint strikt in 14-tägigem Abstand, also da gibt es keine Sommerpause. Wie das mit evtl. nötigen Unterschriften von urlaubenden Politikern aussieht, weiß ich leider auch nicht.
--
Johannes
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