Zulassung Bundesweit

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

irgendeine Lektorin ist zur Zeit nicht da und meldet sich deswegen evtl. nochmal bei mir in ca. 2 Wochen, ähm ja..
Aber kann nichts schaden, wenn nochmal andere deswegen nachfragen. Wenn viele Anfragen kommen, muss es ja wichtig sein :-)

Nachtrag:

auf Segway.de steht geschrieben:
Die Verordnung über die Zulassung von „elektronischen Mobilitätshilfen“, hat am 10. Juli den Bundesrat passiert. Damit darf der SEGWAY Personal
Transporter nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger bundesweit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Vielleicht ist statt dem Verkehrsblatt-Verlag doch eher der Bundesanzeiger die richtige Anlaufstelle. Hat jemand Zugriff auf diese Datenbank?

http://www.bundesgesetzblatt.de/
Thomas
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seginfect
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Beitrag von seginfect »

Jawohl es ist soweit!
Auch wenn es lange gedauert hat ab Samstag darf man Segway fahren.
Mein Ansprechpartner der Behörde in Hamburg (Prima Service)
hat sich gemeldet:
Zitat:
die bundesweit geltende Verordnung für den Betrieb des Segway wurde heute vom Bundesverkehrsminister im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt morgen (am 25.07.09) in Kraft. Bevor Sie am Samstag mit Ihrem Segway losfahren, lesen Sie sich die beigefügte Verordnung bitte aufmerksam durch und prüfen Sie insbesondere auch, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Brummbaer
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Beitrag von Brummbaer »

Hallo seginfect, coll wäre gewesen, wenn Du die Verordnung gleich mitgeliefert hättest...
Aussie
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Beitrag von Aussie »

Hier die Adresse Bundesgesetzblatt: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... eiger_BGBl
Verordnung steht auf Seite 2097
Viel Spass beim Gleiten
Brummbaer
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Beitrag von Brummbaer »

Danke, jetzt brauch ich ein paar I2 Teile....
crazy_fighter
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Beitrag von crazy_fighter »

Hallo "Gemeinde",

YES......IST WOHL ENDLICH SOWEIT......YES......IST WOHL ENDLICH SOWEIT......

Man kann ja kaum gleuben, was man da so lesen kann : Endlich offiziell Segway fahren dürfen ?

Endlich braucht man keine breiten Reifen und keinen teuren Klappständer für das offizielle TÜV-Einzelgutachten im Bereich Hessen mehr ? Kann ich nun endlich einen Termin (als Hesse) beim TÜV bspw. in Köln-Poll vereinbaren ? Endlich kann ich meinen Segway mit zu meiner Schwiegermutter nach Niedersachen mitnehmen (HAHAHAHAHAHAHA) ??????

Wie ist jetzt der Ablauf ?

- Komponenten an den Segway
- mit Versicherungskennzeichen zum TÜV
- dort Einzelabnahme

- dann fertig ? oder noch was ?

Danke Euch - CRAZY_FIGHTER
aandyy
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Beitrag von aandyy »

@crazy fither:
So habe ich das auch verstanden, aber wäre gut, wenn einer der Experten sich noch mal dazu äußert...
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

muss man zu guter letzt noch die Kfz-Zulassungsbehörde aufsuchen, nachdem man beim TÜV war?
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Segfuchs
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Beitrag von Segfuchs »

Hallo Leute,
ich wurde diese Woche von der hiesigen Zulassungsstelle informiert, daß immer noch eine Ausnahmegenehmigung notwendig sei. Zitat:
Da die Verordnung lediglich regelt, auf welchen Straßen und Wegen der
Segway genutzt werden darf, sind weiterhin Ausnahmegenehmigungen nach
der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erforderlich. Denn
letztlich entspricht der Segway trotz neuer Verordnung nicht der StVZO.
Gilt das jetzt, bis die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt ist, oder bleibt das auf Dauer so?
Wer von euch kennt sich denn wirklich mit diesem Verkehrs-§-Kram aus?

Mann haben es in diesem Fall die Ösis einfach!

Happy Gliding
Der Segfuchs
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

Da die Verordnung lediglich regelt, auf welchen Straßen und Wegen der
Segway genutzt werden darf..
Das stimmt doch schonmal gar nicht und ich brauche gar nicht erst weiterlesen. Nur leider sitzen die am längeren Hebel.
Thomas
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aandyy
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Beitrag von aandyy »

Das ist ja zum verzweifeln...
hat die neue Regelung dann überhaupt nichts gebracht?
Speedy
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Beitrag von Speedy »

Tombo hat geschrieben:
Da die Verordnung lediglich regelt, auf welchen Straßen und Wegen der
Segway genutzt werden darf..
Das stimmt doch schonmal gar nicht und ich brauche gar nicht erst weiterlesen. Nur leider sitzen die am längeren Hebel.
Meiner Meinung nach ersetzt die TÜV Einzelabnahme die Typengenehmigung. Folglich müsste man auch nicht mehr zu Zulassungsstelle. Und solange da man nicht hingeht, sitzen die auch nicht am längeren Hebel. :-)

Außerdem geht ja aus der ab heute oder morgen wirksamen Verordnung über die elMoHis hervor, dass man schlimmstenfalls noch eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man ohne Typengenehmigung etc. durch die Gegend cruist...

Mein Plan: Seggy fit für Tüv machen, Kennzeichen dran, TÜV Einzelabnahme > Kopien der Einzelabnahme, der Verordnung, des Führerscheins und der Versicherungsbestätigung immer dabei und gut isses...

Helmut
Segfuchs
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Beitrag von Segfuchs »

Also,
ich habe jetzt selbst mal ein wenig recherchiert und folgenden interessanten Link gefunden:
http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id ... 1&_lang=de

Danach geht es bei uns um das Thema "Erteilung von Einzelgenehmigungen für ungetypte Fahrzeuge". Unser heißgeliebter Segway ist solange ein "ungetyptes" Fahrzeug [was für eine Beleidigung, wo jeder Seggy doch ein echter "Typ" ist], so lange er keine "Allgemeine Betriebserlaubnis" hat.

Wir benötigen solange also eine "Einzelgenehmigung (Einzelbetriebserlaubnis)". Dafür ist die jeweilige Zulassungsstelle zuständig. Die muß so eine Einzelgenehmigung ausstellen, wenn ein entsprechendes TÜV-Einzelgutachten vorhanden ist.

Also, wenn ich´s richtig kapiert habe:

1. beim TÜV ein Einzelgutachten erstellen lassen;
2. bei der Zulassungsstelle eine Einzelgenehmigung beantragen (unbedingt das TÜV-Gutachten mitnehmen):
3. Gleiten! :-)

Happy Gliding
Der Segfuchs
Segfuchs
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Beitrag von Segfuchs »

Mann,
hab natürlich noch das Versicherungskennzeichen vergessen.
Ohne das geht ja gar nichts.
:lol:
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

es ist doch richtig, dass ein Segway für den TÜV keinen Ständer (mehr) braucht, richtig?
Weil teilweise war das ja Voraussetzung für die TÜV-Abnahme.
Thomas
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ViperGTS
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Beitrag von ViperGTS »

Dann werde ich mich mal Ende 2009 um eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für meinen x2 bemühen...und wenn nicht, die Versicherung kündigen,
das Nummerntaferl abschrauben und es gut sein lassen.

Ösiland ist nur wenige Meter weg und dort können mich alle Deutschen Vorschriften mal kreuzweise am ... :mrgreen:
Wenn schon kein Hubraum, dann wenigstens schweben ;-)
x2, can do!
schlossi

Beitrag von schlossi »

wer wird denn so schnell die (deutsche) flinte ins korn werfen ?

aber gestatte noch ne frage :

warum beantragst du nicht schon jetzt 'ne verlängerung bei der bezreg ?


schlossi
Rene
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Beitrag von Rene »

schlossi hat geschrieben:wer wird denn so schnell die (deutsche) flinte ins korn werfen ?
aber gestatte noch ne frage :
warum beantragst du nicht schon jetzt 'ne verlängerung bei der bezreg ?
schlossi
Hallo Schlossi, die Andwort ist ganz einfach.

Es gibt immer Leute, die zB. erst zum Tüv mit Ihrem Auto Fahren, wenn der TÜV schon abgelaufen ist. :lol: :lol: :lol:

Gruß
Rene ;-)
Rene
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Beitrag von Rene »

Hallo zusammen.

Habe hier eine "Abschrift" von der heute am 24.07.2009 im Bundesgesetzblatt JG2009 Teil I Nr.44 ausgegebenen Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr als Bild-Dat. angefügt. :idea:

Habe die relevanten Bereiche (Texte) gekennzeichnet. Lässt sich relativ einfach lesen. :mrgreen:

Anforderungen laut Verordnung sind unter anderem:

§1 Nicht mehr als 20km/h ; Gesamtbreite höchstens 0,7 m (70cm) :shock1: ; Energievorrat (Akku-Zustandsanzeige) ;

§2 Inbetriebsetzung auf öffentlichen Straßen mit Typengenehmigung / Allgem.-Betriebserlaubnis (ABE) des Herstellers (Segway)
und Versicherungskennzeichen

ODER

Inbetriebsetzung auf öffentlichen Straßen mit Einzelgenehmigung (TÜV-Gutachten) und Betriebserlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde / Zulassungsstelle, ( Stempel auf TÜV-Gutachten = "Betriebserlaubnis erteilt" ) und Versicherungskennzeichen;

Von Ausnahmegenehmigung ist da nicht mehr die Rede

§3 Das führen / fahren ist nur mit einer Berechtigung zum Führen eines Mofas erlaubt (ab 15 Jahren);

§5 Lichttechnische Einrichtung -vorne Scheinwerfer mit weißem Licht und weißen Rückstrahler-
-hinten Schlussleuchte mit rotem Licht und roten Rückstrahler-
- beide Seiten mit gelben Rückstrahlern-
Bei den mit Scheinwerfer und Schlussleuchte welche mit Batterie oder Akku betrieben werden muss ständig im Betrieb der Ladezustand angezeigt werden;

§6 Als Schalleinrichtung dient eine Glocke;

§7 Zulässige Verkehrsflächen sind innerorts = Schutzstreifen, Radfahrstreifen und Radfahrwege. Wenn keine vorhanden dann auf der Straße/Fahrbahn.
Zulässige Verkehrsflächen sind außerorts = Schutzstreifen, Radfahrstreifen und Radfahrwege. Wenn keine vorhanden dann auf der Straße/Fahrbahn wenn es sich bei den Straßen nicht um Bundes-, Land-, oder Kreisstraßen handelt. Ansonsten darf außerorts auf Wegen gefahren werden.
Beim befahren / Führen anderer Verkehrsflächen als Fahrbahnen, muss die Geschwindigkeit angepasst werden, wobei Fußgänger Vorrang haben und nicht behindert oder gefährdet werden dürfen.

§8 Ordnungswidrig handelt wer die elektronische Mobilitätshilfe ohne Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen, ohne Licht- und Schalltechnische Einrichtungen in Betrieb setzt, ohne Berechtigung zum Führen eines Mofas fährt und nicht die gemäß §7 vorgegebenen Verkehrswege benutzt. :mrgreen:

Segway Zulassungsverordnung
Segway Zulassungsverordnung
Abschrift Segway Zulassungsverordnung
Abschrift Segway Zulassungsverordnung
Abschrift Segway Zulassungsverordnung
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Gruß
Rene ;-)
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sector
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Beitrag von sector »

richtig, gilt ab dem 25.07.2009 :!:
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schlossi

Beitrag von schlossi »

ja servus...

...und was ist mit uns ?

meine was ist mit denen die zb einen "alten" segway haben bei dem schon bis ende 2010 eine ausnahmegenehmigung vorliegt, ein versicherungskennzeichen angeschraubt, ein tüv-bericht abgestempelt und von dem strassenverkehramt die 10euronen kassiert worden sind ?


so long,
schlossi
Rene
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Beitrag von Rene »

schlossi hat geschrieben:ja servus...
...und was ist mit uns ?
meine was ist mit denen die zb einen "alten" segway haben bei dem schon bis ende 2010 eine ausnahmegenehmigung vorliegt, ein versicherungskennzeichen angeschraubt, ein tüv-bericht abgestempelt und von dem strassenverkehramt die 10euronen kassiert worden sind ? so long,
schlossi
Hallo schlossi,

§ 2 der Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr. :!:

Da steht nichts von Ausnahmegenehmigung. Ab heute Morgen 25.07.2009 0:01 Uhr benötigt man keine Ausnahmegenehmigung mehr. Hast doch ne Einzelzulassung und eine erteilte Betriebserlaubniss, dann ist doch alles ok. :lol:

Gruß
Rene :-)
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Fliegentod
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Beitrag von Fliegentod »

bereits erteilte ausnahmegenehmigungen behalten wohl ihre gültigkeit bis zum laufzeitende - d.h. ich darf z.b. mit meinen weißen seitlichen reflektoren weiterfahren usw.???

wo ist der unterschied zwischen der bisher erteilten ausnahmegenehmigung und der neuen betriebserlaubnis?
Rene
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Beitrag von Rene »

Fliegentod hat geschrieben:bereits erteilte ausnahmegenehmigungen behalten wohl ihre gültigkeit bis zum laufzeitende - d.h. ich darf z.b. mit meinen weißen seitlichen reflektoren weiterfahren usw.?? ........
!Bundesrecht vor Landesrecht! Mußt ab heute die vorgeschriebenen gelben haben. ;-)

Fliegentod hat geschrieben:.......... wo ist der unterschied zwischen der bisher erteilten ausnahmegenehmigung und der neuen betriebserlaubnis?
! Die Ausnahmegenehmigung sind die "ZETTEL" die du von der Bezirksregierung bekommen hast und die zeitlich Befristet ist. Die Betriebserlaubnis ist das Gutachten vom TÜV worauf die Straßenverkehrsbehörde den Stempel und Vermerk aufgedruckt hat "Betriebserlaubnis erteilt" und somit das Gutachten zur Betriebserlaubnis gemacht hat !

Gruß
Rene :-)
harleymann
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Beitrag von harleymann »

hallo rene!
ich halte dich zwar generell für technisch und rechtlich sehr fit, aber dieses mal trifft es nicht ganz zu, was du schreibst.
natürlich bricht bundesrecht das landesrecht. dabei geht es aber um generelles. ein land könnte nun zb. keine segways mehr verbieten.
ausnahmen werden aber auf landesebene geregelt. wenn fahrzeuge zb nur 2,5 meter breit sein dürfen, was bundesweit gilt, so dürfen die länder ja auch ausnahmen zulassen.
ich habe diverse amerikanische fahrzeuge. die haben in der regeln keinen platz für eine normale kennzeichengröße. auch hier bekomme ich meine ausnahmegenehmigungen von der landesregierung, damit ich ein kleines kennzeichen anbringen darf. sie gelten dauerhaft, auch wenn bundesweit eine andere größe gilt.
ich habe etwas munkeln gehört, dass nrw evtl weiterhin bürgersteige weiterhin, per ausnahmegenhemigung zulassen will.
es würde natürlich keinen sinn machen, wenn man eine ausnahmegenehmigung beantragen würde, nur um gelbe streifen zu retten....
grüsse jörn
Rene
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Beitrag von Rene »

Ja Jörg, ( sorry Jörn)
da magst du wohl rechthaben und das stimmt auch mit der Ausnahmegenehmigung von NRW bezüglich Gehwegen.

In der neuen Verordnung vom 24.07.2009 steht aber unter §7 Satz 5

§7 (5)...... Beim Befahren anderer Verkehrsflächen als Fahrbahnen, muss die Geschwindigkeit angepasst werden, wobei Fußgänger Vorrang haben und nicht behindert oder gefährdet werden dürfen.

Ich sehe das so (vieleicht liege ich auch falsch), daß mit "anderen Verkehrsflächen als Fahrbahnen" unter anderen auch die Gehwege gemeint sind. Wenn das so wäre, brauchten wir in NRW um auf Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit fahren zu dürfen nicht mehr die Ausnahmegenehmigung.
Gültigkeit der Ausnahmegenehm. NRW
Gültigkeit der Ausnahmegenehm. NRW
Was meint Ihr, wird die befristete Ausnahmegenehmigung laut 7.5 (8.0) durch die bundeseinheitliche Regelung aufgehoben/ungültig :?: .

Gruß
Rene ;-)
harleymann
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Beitrag von harleymann »

kuckuck-der jörg heißt aber jörn.....
ich werde eh bis ende 2010 meine ausnahmegenhemigung mit mir rum schleppen, weil ich ja x2 fahrer bin. checkt doch eh keine sau mehr durch, wenn man angehalten wird. hatte mich zum thema "polizei kennt sich nicht aus" schon mal geäußert.
dann sehen wir mal weiter, ob nrw die verlängert. ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass die alle x2 fahrer über die klinge springen lassen. da wird bestimmt eine art bestandsschutzregelung auf landesebene kommen.
grüsse jörn
shen

Beitrag von shen »

Rene hat geschrieben:Was meint Ihr, wird die befristete Ausnahmegenehmigung laut 7.5 (8.0) durch die bundeseinheitliche Regelung aufgehoben/ungültig :?: .
"Möglicherweise [...] anzuwenden." und "[...] unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs [...]"
Heisst für mich solange nicht in irgendeiner Form die Ausnahmegenehmigung widerrufen wird, hat diese auch Bestand.
Ich kann jedenfalls in der Ausnahmegenehmigung sowie in der nun veröffentlichen bundeseinheilichen Regelung erstmal keinen Passus finden, der die Ausnahmegenehmigung nun nicht mehr gültig erscheinen lässt.

Gruss
Stefan
Brummbaer
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Beitrag von Brummbaer »

Ich sehe das so, das die Ausnahmegenehmigung solange gilt bis sie entweder abläuft oder widerrufen wird. Wenn als das Land Meck - Pomm nicht mehr möchte das ich auf Gehwegen fahre (übrigens in Schrittgeschwindigkeit), dann wird es mir das wohl mitteilen.
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snake1111
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Beitrag von snake1111 »

gibs schon ne ABE aus deggendorf?

wenn ja, besorgen, dann nummerschild und den anderen firlefanz dran und losdüsen..
leben und leben lassen...
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sector
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Beitrag von sector »

so wie ich das sehe werden zugelassene x2 (und i2, und die älteren) die eine ausnahmegenehmigung haben, auch weiterhin fahren dürfen, denn meiner meihnung nach haben die x2 einen "bestandsschutz".

was anderes, ich hab etwas gelesen von beleuchtung mit akkustandsanzeige ???
"..der Ladezustand der batteriebetriebenen Lampen muss jederzeit erkennbar sein..."
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ljsekay
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Beitrag von ljsekay »

Rene hat geschrieben:
§7 (5)...... Beim Befahren anderer Verkehrsflächen als Fahrbahnen, muss die Geschwindigkeit angepasst werden, wobei Fußgänger Vorrang haben und nicht behindert oder gefährdet werden dürfen.

Ich sehe das so (vieleicht liege ich auch falsch), daß mit "anderen Verkehrsflächen als Fahrbahnen" unter anderen auch die Gehwege gemeint sind. Wenn das so wäre, brauchten wir in NRW um auf Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit fahren zu dürfen nicht mehr die Ausnahmegenehmigung.

Was meint Ihr, wird die befristete Ausnahmegenehmigung laut 7.5 (8.0) durch die bundeseinheitliche Regelung aufgehoben/ungültig :?: .
Hallo Segfreunde, hallo Rene

Ich sehe das genauso wie du und bin auch der Meinung das mit dem §7 (5)...... das so geregelt wird das wir auf Gehwegen auch fahren dürfen nur halt angepasst dem Fußgänger und das ist ja nunmal Schrittgeschwindigkeit. Das natürlich ohne Ausnahmegenehmigung da es ja in den Paragrapfen verpackt wurde.

Bis dann Stefan
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Beitrag von ljsekay »

sector hat geschrieben: was anderes, ich hab etwas gelesen von beleuchtung mit akkustandsanzeige ???
"..der Ladezustand der batteriebetriebenen Lampen muss jederzeit erkennbar sein..."
Mich würde auch interessieren wo man jetzt solche Lampen her bekommt, oder sollen wir ein Batterie Messgerät mit uns rum schleppen damit wir die Batterien einzeln testen können?

Stefan
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Beitrag von Rene »

Brummbaer hat geschrieben:.....Wenn als das Land Meck - Pomm nicht mehr möchte das ich auf Gehwegen fahre (übrigens in Schrittgeschwindigkeit), dann wird es mir das wohl mitteilen.
Hallo Brummbaer, "Meck-Pomm" ist keine DDR mehr, in den alten und neuen Bundesländer muss man sich selber darum kümmern, was erlaubt ist und welche Gesetzesänderungen stattgefunden haben. :smile:
snake1111 hat geschrieben:gibs schon ne ABE aus deggendorf? wenn ja, besorgen, dann nummerschild und ......
Hallo snake1111, glaubst du noch an den Weihnachtsmann ? :lol: ---- war nur Spaß----
Wird bestimmt noch einige Zeit dauern, es sei denn das Segway Deutschland sich dadurch eine vervielfachung ihre Verkaufszahlen verspricht. Außerdem gibt es ja noch andere Anbieter/Verkäufer von Segways auf dem Deutschen (Europäischen Markt) . ;-)

Gruß
Rene :smile:
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Beitrag von Fliegentod »

moi

gehwege sind m.e. weiterhin verboten: da steht "...befahren werden dürfern abweichend von absatz 1 NUR radwege..."

komisch: wie soll ich auf einem nur ca. 1m breiten radweg einem radfahrer "...das überholen ermöglichen..." ohne auf den gehweg oder die fahrbahn auszuweichen (was ich ja nicht darf!)???

nach §7 absatz 6 dürfen die lokalen behörden jedoch z.b. für stadtführungen o.ä. sowie für einzelpersonen z.b. bei behinderungen die gehwege freigeben!


EDIT - hab eben nochmal nachgelesen: in meiner ausnahmegenehmigung (hannover) steht "...gilt bis zum inkraft treten einer entsprechenden verordnung auf bundesebene oder längstens bis zum 31.12.2009"

ergo gilt für mich und wahrscheinlich alle anderen in niedersachsen seit heute früh bundesrecht
Rene
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Beitrag von Rene »

ljsekay hat geschrieben:
sector hat geschrieben: was anderes, ich hab etwas gelesen von beleuchtung mit akkustandsanzeige ???
"..der Ladezustand der batteriebetriebenen Lampen muss jederzeit erkennbar sein..."
Mich würde auch interessieren wo man jetzt solche Lampen her bekommt, oder sollen wir ein Batterie Messgerät mit uns rum schleppen damit wir die Batterien einzeln testen können? Stefan
Hallo Stefan, bekommst du in "jedem" guten Fahrradladen.

* Die Batterie-/Akkubetriebenen Fahrradleuchten haben gemäß StVZO eine Akkuzustandsanzeige die zu leuchten beginnt, wenn die Leistung der Batterie/Akku nicht mehr ausreicht um die vorgegebene Beleuchtungsstärke zu erreichen*

Gruß
Rene
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Beitrag von Brummbaer »

Im Prinzip hat jede Lampe eine Akkustandsanzeige... digital. Lampe leuchtet noch = Akku hat noch Ladung, Lampe ist aus = Akku ist Leer ;-)
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Beitrag von Fliegentod »

die ABE wär dann wohl das seit langem beschworene "COC-Papier" :-) und demzufolge natürlich nur für die "offiziellen" deutschen fahrzeuge erhältlich... was sagen die freien importeure dazu?
Rene
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Beitrag von Rene »

Fliegentod hat geschrieben:die ABE wär dann wohl das seit langem beschworene "COC-Papier" :-) und demzufolge natürlich nur für die "offiziellen" deutschen fahrzeuge erhältlich... was sagen die freien importeure dazu?
Vieleicht kann sich dazu ein freier Importeur hier im Forum äußern ?

Ich denke mir, das die den Weg des geringsten Widerstands gehen werden und für ihre Kunden die Einzelgenehmigung/Betriebserlaubnis einschließlich Versicherungskennzeichen besorgen werden. ;-)
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Fliegentod
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Beitrag von Fliegentod »

frühschoppen-chat dazu jetzt!?
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