Segway als Firmenwagen

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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t.bussmann
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Segway als Firmenwagen

Beitrag von t.bussmann »

Hallo,
hat schon mal jemand die einkommensteuerrechtliche Auswirkung eines Segways als Firmenwagens, inbs. den geldwerten Vorteil bei Gewährung von Privatnutzung untersucht? Wird da analog zu einem 'normalen' Firmenwagen vorgegangen, also entweder 1%-Regelung oder nach tatsächlichen Kosten + Fahrtenbuch?

Gruß
Tobias
Rene
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Beitrag von Rene »

Hallo Tobias.

Ist doch ganz einfach. Die 1% Regelung gilt ja für Privat genutzte Firmenfahrzeuge. Ein Segway ist ja auch ein Fahrzeug.

Wenn der Segway von einem Gewerbetreibenen/Firma für den Betrieblichen Einsatz (Werbe- oder Kundendienstfahrten)
angeschaft wurde, hat man für die private Nutzung des Segway durch Mitarbeitern/Angestellten die Möglichkeit die 1%
Regelung anzusetzen. 1% der Anschaffungskosten (bei 8100EUR sind das 81EUR) pro Monat. Das wären dann 972EUR pro Jahr
die zusammen mit dem Einkommen zu versteuern wären.

Gruß
Rene
t.bussmann
Beiträge: 25
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Beitrag von t.bussmann »

Hallo Rene,

vielen Dank für Deine Ausführungen. Wie die Versteuerung nach 1% Regelung durchzuführen ist, ist mir schon klar. Worauf meine Frage aber eigentlich abzielte war, ob der Segway als zulassungsfreies Arbeitsgerät zwingend als Fahrzeug im Sinne dieser Regelung anzusehen ist. Da laut Google aber im Prinzip auch Dienstfahrräder unter diese Regel fallen, gehe ich davon aus...

Gruß
Tobias
Rene
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Beitrag von Rene »

Hallo Tobias.

Frag doch einfach bei deinem Finanzamt nach, die helfen ehrlichen Steuerzahlern gerne.

Aber mal ne Frage, warum fährst du nicht mit dem Segway Werbung in deiner Freizeit, dann hat sich doch die 1% Regelung erledigt. ;-)
Brauch doch nur ein kleines Schildchen sein. Wenn du dann einen Vertrag/Übereinkunft aufsetzt, das du unentgeltlich für die Firma in deiner Freitzeit Werbung fährst, ist doch die ganze Sache legal.

Gruß
Rene
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