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Anhängerkupplungsträger

Verfasst: 11.04.2023 20:09
von Koko09
Hallihallo
Kurz mal eine Frage in die Runde.
Auf der PT-Pro Seite habe ich gelesen das es wohl für den Anhängerkupplungsträger Eufab am PKW für Segway i2 und x2 keine Zulassung gibt lt. StVO.
Gleichzeitig habe ich aber auch gelesen das es eine europäische Betriebserlaubnis für den Träger gibt.
Was ist jetzt richtig? Darf man den Träger in Deutschland nutzen oder nicht?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Viele Grüße
Torsten
:-x2

Re: Anhängerkupplungsträger

Verfasst: 12.04.2023 12:59
von HenryF6
Hallo Torsten,
ich kenne das aus einem anderen Bereich so:
Wenn der Träger als Fahrradträger ausgewiesen ist, darfst du nur Fahrräder aufladen. Ist der Träger als Lastenträger ausgewiesen, ist es egal, was du auflädst. Ich habe damals, als ich mir einen solchen Träger gekauft habe, ausdrücklich einen Lastenträger gekauft, war halt ein bisschen Sucharbeit.
Unabhängig davon must du natürlich auf die Zuladung des Trägers und die Stützlast der AHK achten.

Viele Grüße
Henry