Hallihallo
Kurz mal eine Frage in die Runde.
Auf der PT-Pro Seite habe ich gelesen das es wohl für den Anhängerkupplungsträger Eufab am PKW für Segway i2 und x2 keine Zulassung gibt lt. StVO.
Gleichzeitig habe ich aber auch gelesen das es eine europäische Betriebserlaubnis für den Träger gibt.
Was ist jetzt richtig? Darf man den Träger in Deutschland nutzen oder nicht?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Viele Grüße
Torsten
Anhängerkupplungsträger
Infos & News über Segway allgemein
-
- Beiträge: 11
- Registriert: 28.02.2019 21:50
Re: Anhängerkupplungsträger
Hallo Torsten,
ich kenne das aus einem anderen Bereich so:
Wenn der Träger als Fahrradträger ausgewiesen ist, darfst du nur Fahrräder aufladen. Ist der Träger als Lastenträger ausgewiesen, ist es egal, was du auflädst. Ich habe damals, als ich mir einen solchen Träger gekauft habe, ausdrücklich einen Lastenträger gekauft, war halt ein bisschen Sucharbeit.
Unabhängig davon must du natürlich auf die Zuladung des Trägers und die Stützlast der AHK achten.
Viele Grüße
Henry
ich kenne das aus einem anderen Bereich so:
Wenn der Träger als Fahrradträger ausgewiesen ist, darfst du nur Fahrräder aufladen. Ist der Träger als Lastenträger ausgewiesen, ist es egal, was du auflädst. Ich habe damals, als ich mir einen solchen Träger gekauft habe, ausdrücklich einen Lastenträger gekauft, war halt ein bisschen Sucharbeit.
Unabhängig davon must du natürlich auf die Zuladung des Trägers und die Stützlast der AHK achten.
Viele Grüße
Henry
Gehe zu
- Neu hier im Forum ?
- Allgemeines
- Segway GEN2 (ab 2006) und GEN2 SE (ab 2014)
- Segway GEN1 (bis 2006) RMPs, iBOT®
- Zubehör / Modifikationen / An- und Umbauten
- Technik
- Veranstaltungen
- Bilder & Videos
- Touren & Verleihmöglichkeiten
- Presse
- An- und Verkauf
- Rechtliches
- Segway-Polo und andere Segway-Sportarten
- Barrierefreiheit
- Board-Infos
- ↳ Tipps über dieses Forum / News
- Segway-Chat
- ↳ Segway General Discussions
- ↳ Events
- über unseren Sponsor
- Ninebot / andere Elektrofahrzeuge