Garantie/Gewährleistung bei Segways

Infos & News über Segway allgemein
Antworten
Rene
gold-member
gold-member
Beiträge: 621
Registriert: 23.05.2008 22:07
Wohnort: Bielefeld / NRW

Garantie/Gewährleistung bei Segways

Beitrag von Rene »

Beim Kauf eines neuen Segways erhält der Privatkunde beim Deutschen Segway Distributor 24 Monate "Gewährleistung",
(gewerbliche Kunde erhalten 12 Monate), auf die Akkus wird 12 Monate "Gewährleistung" gewährt.

Bei hochwertigen und hochpreisigen Waren währe eine 12 oder 24 Monatige Garantie für den Käufer angebrachter.
Andere Hersteller machen das bei Ihren hochwertigen Produkten auch.
Ich selber vertreibe an meine Kunden u.a. hochwertige Artikel aus der Unterhaltungselektronik wobei dieses zwischen 24-36Monaten Hersteller-Garantie besitzen.

Da elektronische Bauteile auch mal eine verminderte Lebensdauer haben können, ist es bei einem Ausfall oder Fehlfunktion dem Kunden bei der gesetzl. Gewährleistung von 12/24 Monaten in der Regel unmöglich nachzuweisen wenn es nach Ablauf von 6 Monate nach Kaufdatum zu einem Ausfall kommt, das der Fehler schon bei Übergabe der Ware bestanden hat.

Beim Kauf von technisch komplexen Artikeln/Waren sollte man sich immer Bewust sein, das wenn nur eine gesetzl. Gewährleistung gewährt wird es auch zu hohen zusätzlichen Kosten nach den ersten 6 Monaten kommen kann. :-o

:tiptip:
Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die (gesetzliche) Gewährleistung ?

Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.


Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
:tiptip:

Gruß
Rene :book2: ;-)
Rene
gold-member
gold-member
Beiträge: 621
Registriert: 23.05.2008 22:07
Wohnort: Bielefeld / NRW

Beitrag von Rene »

Wie sieht das eigendlich mit der Gewährleistung bei einem neuen Segway aus, wenn man diesen in Hessen zulassen will und den Umbau auf den für die Zulassung in Hessen notwendigen Reifen/Felgen durchführt.

Bei den AGB´s vom Deutschen Segway Distibutor habe ich folgendes gefunden:

unter Ziffer 6 / Absatz 6.3
:book2:
.... Die Gewährleistung ist weiterhin ausgeschlossen für Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Inbetriebnahmevoraussetzungen von SEGWAY nicht beachtet bzw. während des Einsatzes nicht aufrechterhält, dass Betriebs- oder Wartungsanweisungen von SEGWAY nicht befolgt werden oder dass der Kunde an den Liefergegenständen Änderungen vornimmt oder Teile auswechselt, die nicht den Spezifikationen von SEGWAY entsprechen. :book2:

Da stellt sich die Frage, entsprechen die für die Zulassung in Hessen benötigten Reifen/Felgen die Spezifikationen von Segway oder sind diese offiziell vom Deutschen Segway Distributor bzw. Segway LLC genehmigt. :?:

Gruß
Rene ;-)
Rene
gold-member
gold-member
Beiträge: 621
Registriert: 23.05.2008 22:07
Wohnort: Bielefeld / NRW

Beitrag von Rene »

Gibt es beim Kauf eines Segway´s nur die Gewährleistung (24Monate) vom Händler (wie schon beschrieben) oder besteht zusätzlich auch noch die Herstellergarantie.

Hintergedanke ist, wenn der Lieferant (Gebietshändler) nicht mehr da sein sollte, ist auch die Gewährleistung von diesem weg. :-??

Gruß
Rene ;-)
Antworten