Zulassung Bundesweit

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
kaizen
Beiträge: 19
Registriert: 22.07.2009 22:08
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

Beitrag von kaizen »

Rene hat geschrieben:
kaizen hat geschrieben:Hab grade das PDF durchgelesen und frage mich grade: Wie ist eine Strasse gekennzeichnet, die keine Bundes-, Landes- oder Kreisstrasse ist und auch kein Fahrradweg ist.
Hilfe, ich stehe im Moment auf dem Schlauch. :| Kai
Hallo Kai, hast Du einen Führerschein für ein KFZ ? :P

Da stehen im Verlauf der Straßen Schilder. zB.: gelbes Schild B 68 bedeutet Bundesstraße Nr. 68 ;
gelbes Schild L 725 bedeutet Landstraße Nr. 725 ; Schild K 78 bedeutet Kreisstraße Nr. 78 . :mrgreen:
Ich weiss wie ich o.g. Strassen erkenne. Die Frage war, was dann noch übrigbleibt. Wurde mittlerweile ja auch beantwortet.
Feldwege sind nicht unbedingt eine Alternative um von Dorf zu Dorf zu kommen wenn man keinen X2 hat.

Kai
Benutzeravatar
joe
Beiträge: 146
Registriert: 14.08.2007 23:43
Wohnort: München

Beitrag von joe »

Ralpax hat geschrieben:Sowas nennt man Feldweg :lol:
Äh, falsch. Diese Straßen heißen Gemeindestraßen.

Die in der Verordnung genannten "Wege" - da fallen Feldwege darunter. Auf beiden darf man mit dem Segway fahren!
--
Johannes
Rene
gold-member
gold-member
Beiträge: 621
Registriert: 23.05.2008 22:07
Wohnort: Bielefeld / NRW

Beitrag von Rene »

joe hat geschrieben:
Ralpax hat geschrieben:Sowas nennt man Feldweg :lol:
Äh, falsch. Diese Straßen heißen Gemeindestraßen.
Die in der Verordnung genannten "Wege" - da fallen Feldwege darunter. Auf beiden darf man mit dem Segway fahren!
Verdammt, ich wusste da war noch was, Gemeindestraßen sind mir bei meiner Auflistung nicht eingefallen. :oops:

Gruß
RS ;-)
Benutzeravatar
Ralpax
gold-member
gold-member
Beiträge: 174
Registriert: 19.01.2008 18:52
Wohnort: Bielefeld - die Stadt, die es nicht gibt!

Beitrag von Ralpax »

Das sind alles die berühmten Wirtschaftswege, d. h. auf den Weg zur Wirtschaft darf man fahren, zurück muß man schieben!
:lol:

MfG.
Ralpax
Der Segway ist die Antwort auf die Frage aller Fragen.
Aber... wie war nochmal die Frage???
blasserdunst
Beiträge: 21
Registriert: 13.03.2008 23:13
Wohnort: Baden-Württemberg

Beitrag von blasserdunst »

28.07.09 Badenwürttemberg
ich war heute mit meinem zweiten Segway , einem I2 zur Zulassung beim TÜV Göppingen.
freungliche kompetente Beratung samt einem Tässchen Kaffee und einem netten Plausch inclusive :mrgreen:
Zulassung erfolgte ohne Probleme - Sichtprüfung war in 1 Minute abgeschlossen.

offiziell darf man den Segway ja nur auf folgenden Flächen bewegen:

• Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen SEGWAYs nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren.
Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch die Straße genutzt werden.
• Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind nicht erlaubt
• Gemeindestraßen und Feldwirtschaftswege dürfen befahren werden, wenn keine Radwege vorhanden sind
• Auf Fahrbahnen

Klartext: d.h. man darf offiziell nicht auf Gehwegen + Fußgängerzonen fahren!!!


Meinen ersten Segway X2 hatte ich vergangenes Jahr per Einzelabnahme als Ersatzkrankenfahrstuhl mit offiziellen 6 kmh als den allerersten in Baden-Württemberg zugelassen bekommen und darf diesen dank der speziell für den X2 ausgestellten Sonderfahrgenehmitung somit auch auf Gehwegen und Fußgängerzonen bewegen. Auf diese Nutzung kann ich auch mit dem I2 keinesfalls verzichten.

Ich habe gelesen dass im Einzelfall und per Ausnahmegenehmigung die Nutzung anderer Verkehrsflächen erlaubt wird, damit mobilitätseingeschränkte Menschen weiterhin den SEGWAY durchgängig nutzen können. Somit möchte ich nun für den I2 diese Sonderfahrgenehmigung beim Regierungspräsidium beantragen. Kann ich diese nun trotz der offiziellen zugelassenen 20 kmh bekommen - eben mit der Auflage dort mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren, was ja sowieso von vorne herein selbstverständlich ist - oder müßte hierfür der Seggy wieder auf offiziell auf 6 kmh gedrosselt werden?
Benutzeravatar
joe
Beiträge: 146
Registriert: 14.08.2007 23:43
Wohnort: München

Beitrag von joe »

blasserdunst hat geschrieben:Zulassung erfolgte ohne Probleme - Sichtprüfung war in 1 Minute abgeschlossen.
So muß es sein. :mrgreen: Eine Minute reicht ja auch, um sich davon zu überzeugen, daß es sich um einen Segway PT i2 handelt. Damit sind weitere Prüfungen wie Verzögerungswerte, EMV, Höchstgeschwindigkeit etc. pp. ja überflüssig, da bekannt. Licht, Klingel, Reflektoren vorhanden - abgehakt.

Wie weiter oben berichtet, stellen sich manche TÜV-Stellen da ja noch ziemlich an. Ich schätze aber, das wird sich in den nächsten Wochen einpendeln. Was hat deine Abnahme denn gekostet? Da scheint es ja auch ziemliche Unterschiede zu geben.
blasserdunst hat geschrieben:• Auf Fahrbahnen
Diesen Punkt streichen, dann stimmt die Auflistung. Man könnte noch Fahrradstraßen nennen, da das rechtlich keine "Radwege" sind.
blasserdunst hat geschrieben:diese Sonderfahrgenehmigung beim Regierungspräsidium beantragen. Kann ich diese nun trotz der offiziellen zugelassenen 20 kmh bekommen - eben mit der Auflage dort mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren, was ja sowieso von vorne herein selbstverständlich ist - oder müßte hierfür der Seggy wieder auf offiziell auf 6 kmh gedrosselt werden?
Mehr als § 7 Absatz 5 MobHV gibt es dazu nicht zu beachten: "Wer eine Mobilitätshilfe auf anderen Verkehrsflächen als Fahrbahnen führt, muss seine Geschwindigkeit anpassen. Fußgänger haben Vorrang, sie dürfen weder gefährdet noch behindert werden."

Das sagt doch alles. Die Geschwindigkeit muss der jeweiligen Gegebenheit angepaßt sein. Das könnten z.B. nachts auf einem einsamen Gehweg 15 km/h sein, tags in einer Fußgängerzone aber 1 km/h. Also keine technische Drosselung. Und von fixen 6 km/h steht auch nirgends was, außer in Postings aus Bielefeld...
--
Johannes
Segfuchs
gold-member
gold-member
Beiträge: 104
Registriert: 11.07.2009 10:36

Beitrag von Segfuchs »

Hallo,
ich kann die Erfahrungen von Blasserdunst nur bestätigen: Die Leute vom TÜV in Göppingen sind total nett und kompetent (habe ich ja weiter oben schon geschrieben).
Die ABE (Allgemeine Betriebs-Erlaubnis) für den i2 wird laut Deggendorf (Email vom Montag) beantragt, kann aber wohl bis zu einem 3/4Jahr dauern. Solange müssen wir uns halt noch mit den Einzel- und Ausnahmegenehmigungen herumschlagen.
Happy Gliding
Der Segfuchs
Benutzeravatar
joe
Beiträge: 146
Registriert: 14.08.2007 23:43
Wohnort: München

Beitrag von joe »

Segfuchs hat geschrieben:Solange müssen wir uns halt noch mit den Einzel- und Ausnahmegenehmigungen herumschlagen.
Bitte die Begriffe sauber auseinander halten! Seit 25.7.2009 müssen wir uns nur noch mit Einzelgenehmigungen herumschlagen! (Eine Ausnahmegenehmigung braucht allenfalls noch, wer z.B. eine Fußgängerzone befahren will oder muß).
--
Johannes
thaui
Beiträge: 13
Registriert: 22.06.2009 10:39

Beitrag von thaui »

Habe soeben eine Einzelgenehmigung beim TÜV Hanse in Wandsbek durchführen lassen. Die wenigen Jungs vom TÜV die sich damit auskennen sind bestens informiert. Der TÜV beklagt den unsauberen Text der Verordnung und man kann mal wieder trefflich darüber streiten. Hauptsächlich über die Vorgaben zur Beleuchtung. Egal, die Begutachtung endet mit folgendem Satz. "FZ gem. Mobiltätsverordnung MobHV v. 16.07.2009 BGBL 2009 S. 2097 ff".
Hat ca. 1/2 Stunde gedauert, angefangen von der SN Aufnahme bis zur Rechnungsstellung. AAA+ für den TÜV Hanse
Benutzeravatar
joe
Beiträge: 146
Registriert: 14.08.2007 23:43
Wohnort: München

Beitrag von joe »

thaui hat geschrieben:Hat ca. 1/2 Stunde gedauert, angefangen von der SN Aufnahme bis zur Rechnungsstellung. AAA+ für den TÜV Hanse
Quanta costa? 50 Euro? 100 Euro? Mehr?
--
Johannes
thaui
Beiträge: 13
Registriert: 22.06.2009 10:39

Beitrag von thaui »

joe hat geschrieben:
thaui hat geschrieben:Hat ca. 1/2 Stunde gedauert, angefangen von der SN Aufnahme bis zur Rechnungsstellung. AAA+ für den TÜV Hanse
Quanta costa? 50 Euro? 100 Euro? Mehr?
91 Euronen und 27 Cent incl. Märchensteuer
MarcoE
Beiträge: 8
Registriert: 24.02.2008 19:33

Beitrag von MarcoE »

Hallo,
hat jemand Neuigkeiten für einen X2 Besitzer? Sind wir wirklich ausgegrenzt, als nicht zulassungsfähig gestempelt und von der Gemeinschaft vergessen? Keine Zulassung nur weil wir breiter als 70 cm sind?
Schmale Reifen sind keine Lösung!? Die Reifen sind doch so breit, das auf dem Golfplatz der Rasen nicht beschädigt wird. Ach ja, und ich habe auch ein beträchtliches Eigengewicht, somit ist der X schon die richtige Wahl. :shock1:
thaui
Beiträge: 13
Registriert: 22.06.2009 10:39

Beitrag von thaui »

MarcoE hat geschrieben:Hallo,
hat jemand Neuigkeiten für einen X2 Besitzer? Sind wir wirklich ausgegrenzt, als nicht zulassungsfähig gestempelt und von der Gemeinschaft vergessen? Keine Zulassung nur weil wir breiter als 70 cm sind?
Schmale Reifen sind keine Lösung!? Die Reifen sind doch so breit, das auf dem Golfplatz der Rasen nicht beschädigt wird. Ach ja, und ich habe auch ein beträchtliches Eigengewicht, somit ist der X schon die richtige Wahl. :shock1:
einfach nur das BGBL lesen Mobiltätsverordnung MobHV v. 16.07.2009 BGBL 2009 S. 2097 ff. Hier steht ausdrücklich 0,7m Breite. X2 ist somit out
Segfuchs
gold-member
gold-member
Beiträge: 104
Registriert: 11.07.2009 10:36

Beitrag von Segfuchs »

Joe hat geschrieben:
Bitte die Begriffe sauber auseinander halten! Seit 25.7.2009 müssen wir uns nur noch mit Einzelgenehmigungen herumschlagen! (Eine Ausnahmegenehmigung braucht allenfalls noch, wer z.B. eine Fußgängerzone befahren will oder muß).
Das stimmt wohl nur bedingt. Ich wurde vom Abteilungsleiter der hiesigen Zulassungsstelle belehrt, daß im Rahmen meiner Einzelgenehmigung (nach §21 StZVO) auch Ausnahmegenehmigungen (nach §70 StZVO) eingetragen werden müßten, weil der Seggy - trotz der neuen Bundesverordnung - nicht allen Voraussetzungen der StZVO erfülle.

Vielleicht sind die hier im "Ländle" (Ba-Wü) nur besonders "genau", getreu dem Motto: "Wir können alles außer Hochdeutsch und unbürokratisch".
Happy Gliding
Der Segfuchs
Rene
gold-member
gold-member
Beiträge: 621
Registriert: 23.05.2008 22:07
Wohnort: Bielefeld / NRW

Beitrag von Rene »

joe hat geschrieben: .....Mehr als § 7 Absatz 5 MobHV gibt es dazu nicht zu beachten: "Wer eine Mobilitätshilfe auf anderen Verkehrsflächen als Fahrbahnen führt, muss seine Geschwindigkeit anpassen. Fußgänger haben Vorrang, sie dürfen weder gefährdet noch behindert werden."
Das sagt doch alles. Die Geschwindigkeit muss der jeweiligen Gegebenheit angepaßt sein. Das könnten z.B. nachts auf einem einsamen Gehweg 15 km/h sein, tags in einer Fußgängerzone aber 1 km/h. Also keine technische Drosselung. "Und von fixen 6 km/h steht auch nirgends was, außer in Postings aus Bielefeld..."
Hallo joe,

die von mir erwähnte Schrittgeschwindigkeit sind nun mal 6km/h . Das habe ich mir nicht ausgedacht, das ist nun mal so.


Gruß aus dem
segwayfreundlichen
Bielefeld

Rene ;-)
Benutzeravatar
joe
Beiträge: 146
Registriert: 14.08.2007 23:43
Wohnort: München

Beitrag von joe »

Rene hat geschrieben:die von mir erwähnte Schrittgeschwindigkeit sind nun mal 6km/h . Das habe ich mir nicht ausgedacht, das ist nun mal so.
Aber wo im Zusammenhang mit Elektronischen Mobilitätshilfen ist von Schrittgeschwindigkeit die Rede? :-?

PS: Schrittgeschwindigkeit ist in der Rechtsprechung irgendwo zwischen 4 und 10 km/h, je nach Situation.
--
Johannes
Rene
gold-member
gold-member
Beiträge: 621
Registriert: 23.05.2008 22:07
Wohnort: Bielefeld / NRW

Beitrag von Rene »

joe hat geschrieben:
Rene hat geschrieben:die von mir erwähnte Schrittgeschwindigkeit sind nun mal 6km/h . Das habe ich mir nicht ausgedacht, das ist nun mal so.
Aber wo im Zusammenhang mit Elektronischen Mobilitätshilfen ist von Schrittgeschwindigkeit die Rede? :-?

PS: Schrittgeschwindigkeit ist in der Rechtsprechung irgendwo zwischen 4 und 10 km/h, je nach Situation.
Hallo joe, ja du hast ja Recht. :flehann: In der Verordnung steht nichts von Schrittgeschwindigkeit sondern: Wer eine Mob.-Hilfe auf anderen Verkehrsflächen als auf der Fahrbahn führt, muss seine Geschwindigkeit anpassen.

Gruß
Rene ;-)
Speedy
Beiträge: 30
Registriert: 07.09.2007 12:39

Beitrag von Speedy »

An alle TÜV Leidgeprüften

Ich habe heute meine Einzelprüfung bei einem kleinen TÜV im tiefsten Bayern bekommen. EMV war kein Thema. Das Einzige, was etwas Zeit genommen hat, war die Tatsache, dass die Bundesweite Verordnung noch nicht bekannt war. Zum Glück hatte ich sie aber dabei.

Nun hat mein i180 also den TÜV-Segen, sogar meine geschätzten 80/80-14 IRC Reifen sind eingetragen.

Wenn jemand wissen möchte welcher TÜV das war, bitte eine PM senden.

Grüße

Helmut
Benutzeravatar
Tombo
Beiträge: 206
Registriert: 17.09.2008 15:30
Wohnort: Kempten (Allgäu)

Beitrag von Tombo »

Der TÜV Köln Poll (TÜV Rheinland) hat bei Segway Deggendorf nachgefragt, bezügl. aktueller EMV-Nachweise. Die Fragen nun in den USA beim Hersteller nach.

Die EU-Richtlinien, die in der Bedienungsanleitung vom Segway angegeben sind, sind veraltet und können laut der neuen Verordnung nicht akzeptiert werden.

Kann die Firma Segway keinen Nachweis erbringen, so wird der TÜV Rheinland evtl. eine EMV Prüfung für "einen" Segway durchführen. Die Kosten dieser Prüfung (ca. 2000 Euro) werden dann anteilig auf die Einzelabnahmen umgelegt.


Alle Angaben ohne Gewähr :P
Thomas
______________________________________________
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Dr.Petschi
Beiträge: 35
Registriert: 09.07.2008 21:44
Wohnort: Dortmund

Beitrag von Dr.Petschi »

Hallo zusammen,
also ich fahre meinen segway schon ein paar Jahre, habe demzufolge eine Ausnhmegenehmigung die ich dieses Jahr verlängert habe,
d.h. ich war damals auch beim TÜV.
Muß ich jetzt noch mal zumTÜV oder irgendeinen Antrag stellen oder erhalte ich die Bundesweite Zulassung automatisch??? :?: :?: :?: :?: :?:
hufi
Beiträge: 475
Registriert: 26.12.2007 14:49
Wohnort: 47447 Moers

Beitrag von hufi »

Das stellt sich in den nächsten Wochen heraus. Ich berichte dann aktuell.

Gruß

Hufi
Dr.Petschi
Beiträge: 35
Registriert: 09.07.2008 21:44
Wohnort: Dortmund

Beitrag von Dr.Petschi »

Danke Hufi :-) :-)
schlossi

Beitrag von schlossi »

dumme frage :

warum sollte sich an den bislang erteilten rechten (und pflichten) die in der ausnahmegenehmigung aufgeführt sind etwwas ändern sollen ?

ich hab nämlich das gleich "problem" (bestehenden und bis ende 2010 verlängerte ausnehmegenehmigung in verbindung mit tüv §21) !

gruss
Dr.Petschi
Beiträge: 35
Registriert: 09.07.2008 21:44
Wohnort: Dortmund

Beitrag von Dr.Petschi »

ja das frage ich mich ja auch die ganze Zeit,
vielleicht weiß Jens ja etwas :roll:
crazy_fighter
Beiträge: 36
Registriert: 24.07.2008 01:14

Beitrag von crazy_fighter »

Hallo Leute,

habe eben mit dem TÜV Karlsruhe telefoniert (Hr. Mohr > sehr nett, sehr hilfsbereit !!!) und diesen "Quatsch" mit der EMV geschildert bekommen ! Leider ist wohl nun alles auf "Eis gelegt". Bedeutet im Klartext : Keine TÜV-Abnahme.

So ein Mist ! Was kommt denn noch alles ? Oh Mann, ich habe echt gedacht, dass ich auch in Kürze locker mal alles abhaken könnte - wieder nix !!!!

Hat einer von Euch einen Tipp für mich ?
Ich möchte es ja nicht umsonst, aber was fällt denen denn noch ein ???

Wer kann mir einen guten Rat geben ?
Lieben Dank schon mal und Grüße aus Frankfurt am Main

EUER HOLGER (CRAZY_FIGHTER)
Benutzeravatar
Tombo
Beiträge: 206
Registriert: 17.09.2008 15:30
Wohnort: Kempten (Allgäu)

Beitrag von Tombo »

TÜV Mannheim ab Montag/Dienstag. Dann ist der Prüfungsleiter für die Segway-Abnahmen wieder da. Und blos nichts von dem EMV-Zeugs erwähnen ;) Man weiß ja nie..
kostet allerdings ca. 150 Euro. Siehe http://www.segforum.de/viewtopic.php?f=25&t=1671
Thomas
______________________________________________
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
crazy_fighter
Beiträge: 36
Registriert: 24.07.2008 01:14

Beitrag von crazy_fighter »

Hi "Tombo",

könntest Du mir bitte eine PN mit der Adresse/Tele-Nr./Kontaktperson vom TÜV Mannheim schicken ?

Wäre sehr nett !
Hast Du alles schon erledigt ?

Beste Grüße
Benutzeravatar
Tombo
Beiträge: 206
Registriert: 17.09.2008 15:30
Wohnort: Kempten (Allgäu)

Beitrag von Tombo »

crazy_fighter hat geschrieben:Hi "Tombo",

könntest Du mir bitte eine PN mit der Adresse/Tele-Nr./Kontaktperson vom TÜV Mannheim schicken ?

Wäre sehr nett !
Hast Du alles schon erledigt ?

Beste Grüße
nein, ich war noch nicht da und melde mich dort Anfang nächster Woche. Adresse steht hier: http://www.segforum.de/viewtopic.php?f=25&t=1671
Mehr weiß ich auch noch nicht.

Alternativ könnte man warten bis eine TÜV-Stelle eine EMV-Abnahme für alle Fahrzeuge erstellt hat oder bis Urban Mobility Deggendorf :-?? endlich so eine Prüfung in Auftrag gibt. Erschreckend wie wenig oder langsam die sich um Ihre Kunden und potentielle Kunden kümmern.
Thomas
______________________________________________
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
crazy_fighter
Beiträge: 36
Registriert: 24.07.2008 01:14

Beitrag von crazy_fighter »

Hi again,

Korrekt !!!!
Ich habe auch den Eindruck, dass die Deggendorf'er kein Interesse an uns haben !!!!! Besonders viel tun die auf jeden Fall nicht !!!! Wirklich erschreckend !

Tschaui
HOLGER
Benutzeravatar
funky-move.de
gold-member
gold-member
Beiträge: 799
Registriert: 24.07.2007 11:43
Wohnort: Nähe Köln
Kontaktdaten:

Beitrag von funky-move.de »

Moin Leute...

geduldet euch noch ein paar Tage..

letzter Mittwoch - EMV erster Teil - Störaussendung - mit Bravour bestanden
morgen - EMV zweiter Teil - Störanfälligkeit - Daumen drücken..
und wenn das auch noch alles funktioniert, dann ist auch diese Hürde (EMV) genommen...

Und wenn Ihr auch noch so sehr auf dem Distributor und seinen ach so teuren, servicedesinteressierten Vertragshändlern rumhackt - und euch dann über den TÜV beschwert...
sie sind es, die es euch ermöglichen, mit euren "frei" oder "grau" importierten Segways demnächst legal am deutschen Strassenverkehr teilzunehmen - denn sie sind es, die versuchen so schnell wie möglich, die vom Gesetzgeber vorgeschriebene EMV-Prüfung durchzuführen.

Amen
roll on - move funky
Autorisierter Segway Händler im Raum Köln / Bonn
An- und Verkauf von gebrauchten Segway Gen1 und Gen2

shop - www.funky-move-custom.de
Benutzeravatar
Forwarder
gold-member
gold-member
Beiträge: 343
Registriert: 13.04.2009 15:08
Wohnort: 50354 Hürth

Beitrag von Forwarder »

Well done!!! :prima:
Gruß aus Hürth
Martin
Benutzeravatar
Gawrisch
Administrator
Beiträge: 2488
Registriert: 03.06.2007 00:07
Wohnort: Zeiskam / Rheinland-Pfalz
Kontaktdaten:

Beitrag von Gawrisch »

Was kostet so eine EMV-Prüfung eigentlich, die ihr gerade machen lasst ?
Benutzeravatar
Tombo
Beiträge: 206
Registriert: 17.09.2008 15:30
Wohnort: Kempten (Allgäu)

Beitrag von Tombo »

mir sagte man so ca. 2000 Euro.

wer genau macht gerade die EMV-Prüfung? der TÜV-Rheinland Köln?
Thomas
______________________________________________
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Rene
gold-member
gold-member
Beiträge: 621
Registriert: 23.05.2008 22:07
Wohnort: Bielefeld / NRW

Beitrag von Rene »

Tombo hat geschrieben:mir sagte man so ca. 2000 Euro.
wer genau macht gerade die EMV-Prüfung? der TÜV-Rheinland Köln?
Das ist aber günstig, dann sind die Kosten bestimmt beim Verkauf von einem Segway wieder drin. :?:

Gruß
RS ;-)
moalboal
Beiträge: 255
Registriert: 07.12.2008 18:27
Wohnort: Frankfurt am Main

Beitrag von moalboal »

crazy_fighter hat geschrieben:Hallo Leute,
habe eben mit dem TÜV Karlsruhe telefoniert (Hr. Mohr > sehr nett, sehr hilfsbereit !!!) und diesen "Quatsch" mit der EMV geschildert bekommen ! Leider ist wohl nun alles auf "Eis gelegt". Bedeutet im Klartext : Keine TÜV-Abnahme.
Endlich eine Bundeseinheitliche Regelung aber keine Betriebserlaubnis, also :arrow: Fahrverbot :!:
Benutzeravatar
thaismart
gold-member
gold-member
Beiträge: 242
Registriert: 28.11.2008 14:49
Wohnort: Bangkok Thailand
Kontaktdaten:

Beitrag von thaismart »

warum sind viele so hilflos..
Es gibt doch genügend Leute die berichten das sie Keine Problem Mit Zulassung und TÜV Haben.

Sollte die Sache wirklich ortsgebunden sein,
dann nimmt man sich halt mal schnell eine 2 Wohnsitz ,, zb im tiefen Bayern wo es noch Menschen mit Herz und verstand gibt. ,, Und schwups hat man alles in der Tasche ..

was ist daran schwer.. wer sich einen Teueren Segway leisten kann der sollte auch flexibel sein .
dann kommt er mit den Idioten erst gar nicht in Berührung.

Somit alle In Deggendorf den 2 Wohnsitz anmelden . :idea:
Bis die Ihren arsch bewegen . .und Ihrern Kunden den Service Bieten den Sie bezahlt haben .



Lg
www.gps-thailand.com Bekannte Legastheniker -
•G. W. Bush (P USA)
•Walt Disney (Erfinder MM )
•Albert Einstein (Wissenschaftler,)
•T Edison (Erfinder)
•Thaismart Paul (Musikalischer Berater)
•T Hilfiger (M-designer)
•Ferdinand Piëch (Ing, Manager)
Benutzeravatar
Gawrisch
Administrator
Beiträge: 2488
Registriert: 03.06.2007 00:07
Wohnort: Zeiskam / Rheinland-Pfalz
Kontaktdaten:

Beitrag von Gawrisch »

Es ist leider nicht alles immer so einfach im guten Deutschland. ;-)
Benutzeravatar
Tombo
Beiträge: 206
Registriert: 17.09.2008 15:30
Wohnort: Kempten (Allgäu)

Beitrag von Tombo »

Gawrisch hat geschrieben:Es ist leider nicht alles immer so einfach im guten Deutschland. ;-)
so ist es..
TÜV Mannheim ist inzwischen auch darauf gekommen, dass eine EMV-Prüfung notwendig ist, bis auf weiteres keine Abnahme möglich.

Bei TÜV Köln Poll ist nun wieder eine Abnahme möglich. Die EMV-Prüfgebühren werden wie angekündigt auf mehrere Segways umgelegt. Kosten für eine Abnahme insgesamt ca. 120 Euro (inkl. USt.)

Allerdings scheinen die sehr genau zu sein, da muss wirklich alles am Segway stimmen. Batterie-Standsanzeige, Nummernschild hinten links, etc.
Ich habe mir zum Beispiel die Refklektionsfolie von 3M bei axpert.de gekauft. Die wollen da wohl eine Prüf-Nummer auf jedem Aufkleber sehen und man soll echte Katzenaugen montieren. Was ich aber gar nicht einsehe.. :shock1:

Aber werde die nächsten Tage mal mein Glück dort versuchen.
Thomas
______________________________________________
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Antworten