Abmahnungen wegen der Verwendung von segway im Domainnamen

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jmaurer
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Abmahnungen wegen der Verwendung von segway im Domainnamen

Beitrag von jmaurer »

wg. verstoß gegen das wettbewerbsrecht mit einem Streitwert von mehreren hundertausend Euro (die RA Gebühr hängt vom Streitwert ab, ein Schelm der schlechtes dabei denkt) :-o .

Eine solche Abmahnung ist heute bei mir eingetroffen.

Also, wer eine Domain registriert hat in der das Wort segway vorkommt -> hoffentlich habt ihr eine Genehmigung aus USA zur Verwendung.
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sector
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Beitrag von sector »

..wenn ich fragen darf... wie lautet die domain?

sector
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hotelastoria.com
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Beitrag von hotelastoria.com »

Hallo,

wenn ich nicht irre, war doch gestern oder vorgestern etwas von 100 € max. für Rechtsanwaltskosten im Bezug auf Abmahnungen im TV zu sehen?

Weiß aber nicht in wie weit diese "Verordnung" schon umgesetzt wurde.

Gruß

Klaus
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snake1111
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Beitrag von snake1111 »

schluck und was machst du jetzt?
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gleitzeug
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Beitrag von gleitzeug »

Oh. Darf sich denn dann das Segway - Forum noch so nennen?
Die Firma Segway hat es doch mit viel Ausdauer geschafft, das deren einachsigen elektrischen Mobilitätshilfen
genauso genannt werden wie der Hersteller sich selbst nennt. Das ist in früheren Jahren bereits der Firma Tempo(taschentuch), Ambu(beutel) und auch der Firma Litfass(säule) gelungen. Im allgemeinen ist das der Beweis für die Kraft der Marke.

Sollen wir gemeinsam erklären, dass wir den Namen Segway nie mehr benutzen werden?! Ich finde einachsige-elektroroller oder einachsige-elektrische-mobilitätshilfe-deutschland auch viel charmanter. "Gleitzeug" ist natürlich mein Lieblingsname für die Geräte. :-)

Okay...jetzt mal ernsthaft...dieser Abmahnungswahn ist echt wie die Pest. Vorausgesetzt hier im Forum spielen alle mit....
erklärt sich einer bereit einen Brief an Segway USA zu verfassen, der erklärt, das wir diesen Begriff nun konsequent, immer und überall
durch "einachsige-Elektroroller" ersetzen werden? Erstmal nur so zum schocken!

Gawrisch... wäre es theoretisch möglich diesen Textstring vorübergehend in allen Threads zu ersetzen?

Gruß
Daniel
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Für die Verwendung des Namens "Segforum" hatte ich vorher eine Genehmigung von Segway Deutschland eingeholt und erhalten.
gleitzeug
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Beitrag von gleitzeug »

Dann hast Du ja alles richtig gemacht. Trotzdem ist dieser Abmahnwahnsinn in wahrscheinlich über 90% der Fälle nur dazu da irgendeinen Anwalt reich zu machen.
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

...bei solchen Streitwerten darf da schon davon ausgegangen werden.
gleitzeug
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Beitrag von gleitzeug »

jmaurer: Jetzt interessiert mich aber natürlich auch, um welche Domain es sich überhaupt handelt.
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ViperGTS
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Beitrag von ViperGTS »

Der Anwalt handelt idR nicht in eigener Sache, sondern ist Vertreter seines Mandanten!
Also haut nicht immer auf die Anwälte drauf...

Im übrigen ist die Marke "SEGWAY" europaweit geschützt.

Wer also gewerblich tätig wird und in den Schutzbereich dieser Marke(n) eingreift, muss mit entsprechender Reaktion rechnen. :!:

Der Markeninhaber läuft Gefahr seinen Schutz aus der Marke zu verlieren, auf die lange Sicht, wenn er nicht regelmäßig gegen "Verletzer" vorgeht.

Vielleicht hilft es, wenn Ihr Euch mal in die Lage von Segway versetzt: Eure Marke, Euer Firmenname wird von anderen (gewerblich) benutzt und es besteht die Gefahr von Verwechslungen...nicht nett!

:mrgreen:
Wenn schon kein Hubraum, dann wenigstens schweben ;-)
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thaismart
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Beitrag von thaismart »

ViperGTS hat geschrieben:Der Anwalt handelt idR nicht in eigener Sache, sondern ist Vertreter seines Mandanten!
Also haut nicht immer auf die Anwälte drauf...

Im übrigen ist die Marke "SEGWAY" europaweit geschützt.

Wer also gewerblich tätig wird und in den Schutzbereich dieser Marke(n) eingreift, muss mit entsprechender Reaktion rechnen. :!:

Der Markeninhaber läuft Gefahr seinen Schutz aus der Marke zu verlieren, auf die lange Sicht, wenn er nicht regelmäßig gegen "Verletzer" vorgeht.

Vielleicht hilft es, wenn Ihr Euch mal in die Lage von Segway versetzt: Eure Marke, Euer Firmenname wird von anderen (gewerblich) benutzt und es besteht die Gefahr von Verwechslungen...nicht nett!

:mrgreen:

sehe ich anders . .
diese Rechtsanwählte sind wenn man genau hinschaut meist Anwälte die anderweitig keine Aufträge haben .
Es ist für JEDEN Anwalt sehr einfach in Bezug auf Markenrecht Fehler im net zu Finden ,um damit Kasse zu machen .
Endlich wird oder soll dem ein Riegel vorgeschoben werden ,indem eine Pauschale von 100 Euro eingeführt wird.
Es wurde Zeit.


Es geht nicht um Kommerziell genuzte webseiten Sprich geschäftlich.
Nein auch Jeder Privat Mensch wird verklagt.
Dies sind Legale Anzocker Methoden .

Es kauft sich jemand Für 8000 Euro einen Segway , anschließend
benutzt er für sein Foto Album im Internet den Namen Segway . zb my segway pic .
Und schon wird er verklagt .
Von Geldgierigen Anwälten....
Es Gibt Leute die So was richtig Finden .. ich nicht.

Es kauft sich jemand in USA ein Original Ed Hardy T shirt..
er verkauft es 4 wochen später bei Ebay ..darauf hin wird er sofort verklagt.
und soll 800 Euro Abmahnung bezahlen ..
Obwohl Original ..darf er es nicht verkaufen... den das Logo ist nicht für Europa frei gegeben
usw usw..
So ist das nun mal ..

Fiele bekannten Firmen haben sich seit Internet Zeit zu einer Marken Mafia entwickelt .
und es besteht der Eindruck das sie mehr mit Abmahnungen verdienen wie mit Ihren Produkt
Lg
www.gps-thailand.com Bekannte Legastheniker -
•G. W. Bush (P USA)
•Walt Disney (Erfinder MM )
•Albert Einstein (Wissenschaftler,)
•T Edison (Erfinder)
•Thaismart Paul (Musikalischer Berater)
•T Hilfiger (M-designer)
•Ferdinand Piëch (Ing, Manager)
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Fliegentod
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Beitrag von Fliegentod »

ich bin zwar kein rechtsanwalt aber hier die korrektur zweier irrtümer:

1. lt. aktueller online-abfrage (letzte woche dienstag) ist in deutschland die wortmarke "segway" derzeit nicht geschützt.

2. wenn ich als privatperson(!) irgendwelche gebrauchte ware bei ebay oder sonstwo verscherbeln will, kann mir z.b. für ein foto der sache und eine beschreibung niemand ans knie treten - auch wenn ich dabei geschützte namen verwende. wenn ich nen 3'er bmw verkaufen will, muss ich das schon in die annonce schreiben dürfen; keiner kann verlangen das ich den bmw erst mühsam wie beim kreuzworträtsel umschreiben muß: aus bayrischer produktion, stadt an der isar - nicht aus der stadt weiter nördlich, in der nähe vom lech... und die baureihe liegt so ungefähr zwischen 2 und 4 und ist ne gerade zahl...

einer abmahnung aus solchen gründen würde ich als privatperson gelassen entgegensehen - im "geschäftlichen verkehr" sieht die sache natürlich etwas anders aus!
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ViperGTS
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Beitrag von ViperGTS »

Ihr werft hier leider viele Sachen durcheinander...und mangelnde Sachkenntnis oder Unkenntnis schützt nicht.

Als Gewerbetreibender muss man sich selbst informieren - das gilt insbesondere auch im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes (Marken, Patente, ...) -
damit man keine Schutzrechtsverletzung begeht.

"SEGWAY" ist europaweit, also auch in DE, durch Marken geschützt. Sucht mal im Gemeinschaftsmarkenregister, Alicante (OHIM)!
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Fliegentod
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Beitrag von Fliegentod »

korrekt, da isses eingetragen - sorry: hatte letzte woche nur dpma abgefragt...
shen

Beitrag von shen »

Abmahnen (lassen - durch den Anwalt) kann doch wohl nur jemand, dessen Interessen verletzt werden. Das sind bei den üblichen Internetgeschichten zwei Hauptgebiete:

Verletzung von Namen-, Marken- oder Uhrheberrecht (wie hier im Falle Segway) oder aber Dinge, die das Wettbewerbsrecht angehen (da ist dann der Abmahnende i.d.R. ein Mitbewerber).

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

Ein Anwalt, der einfach mal so nach Verstössen sucht und abmahnt handelt sicherlich nicht gesetzeskonform.

Stefan
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

wie sieht es aus, wenn man als Gewerbetreibender Zubehör deklariert mit "für Segway" verkauft?
Thomas
______________________________________________
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
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Fliegentod
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Beitrag von Fliegentod »

tombo: gute frage! ich hab sie mir selbst und auch meinem rechtsbeistand ebenfalls schon gestellt und wir sind zu folgendem, vorläufigem ergebnis gekommen:

die grundsätzliche verwendung des begriffs sehen wir eher unproblematisch; dies mögen andere (insbesondere wahrscheinlich die "vertriebszentrale") natürlich völlig anders bewerten, aber vor gericht und auf hoher see ist man eh in gottes hand... soll heißen, letztendlich ist es wohl auch ein wenig glückssache, wie es vor gericht ausgeht (was ich leider auch schon erleben dürfte :-? ).

nehmen wir mal als vergleich die autos her: wenn ich irgendwelches zubehör herstelle und verkaufen möchte, bin ich doch gezwungen dem kunden zu sagen, an welches auto der kram passt - bzw. höher zu bewerten wäre wohl noch das interesse des kunden, auch sicher zu erfahren, an welches auto der kram passt. auch wenn ich als kleiner hersteller da keine vereinbarung z.b. mit der firma VW treffe, deren namen nutzen zu dürfen, sollte es mir gestattet sein, zu sagen "passend für VW golf". ähnlich sehe ich es beim segway.

anderes beispiel, z.b. die vermietung: in deutschland wird ja angeblich jeder abgemahnt, der mit grau importierten segways irgendwie geschäftlich auftritt - diese beispielsweise für events vermietet o.ä. (by the way: ich hätt da gern mal kontakt mit betroffenen, bitte mal ne PN schicken!). hier sehe ich allerdings so überhaupt gar keine grundlage, das irgendwelche rechte verletzt würden... ich kann doch auch in dänemark ein auto kaufen und hier vermieten, oder etwa nicht!?

stellt sich noch die frage, wie ich auf mein angebot (den segway) aufmerksam machen kann, ohne namesrechte zu verletzen: meines erachtens (und mein anwalt sieht das ebenso) ist es eher unkritisch, den begriff segway auf einer webseite oder in einem flyer zu nutzen, um z.b. darauf hinzuweisen, dass man die dinger vermietet auch ohne das man partner der "offiziellen vertriebsstruktur" ist.

warum? weil das verbot der nutzung faktisch einem geschäftsverbot gleichkommt! es handelt sich beim segway um ein einzigartiges teil, es gibt nicht mal einen oberbegriff ("elektroroller" scheidet ja wohl irgendwie aus?) und irgendwie muß ich als geschäftsmann meinem kunden halt schon klarmachen, was er bei mir überhaupt für sein geld bekommt - bzw. wie ich oben schon ausgeführt habe, ist das interesse des kunden, ein angebot bewerten zu können, wohl höher einzustufen als das markenrecht.

sixt, europcar und selbst ganz kleine vermieter sagen auf den webseiten ja auch "...wir vermieten BWM, audi, mercedes..." und zeigen bilder von den autos. die verwendung von herstellerbildern und logos würde ich allerdings anders sehen und definitiv davon abraten :P
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Beitrag von AXperts.de »

@ Fliegentod

Genau das ist auch unser Standpunkt.

Gruß Dierk
Schau mal rein bei www.axperts.de
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ViperGTS
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Beitrag von ViperGTS »

Nun ja, da wäre mal §23 des Deutschen Markengesetzes interessant:
---
§ 23 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben, Ersatzteilgeschäft
Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr
1. dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,
2. ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder
3. die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,
sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.

---
Der Schwerpunkt liegt hier auf Absatz 3 und der Benutzung der Marke, die nicht unlauter (z.B. Irreführung, Rufausbeutung, Rufschädigung, Verstoß gegen Wettbewerbsrecht) sein darf!

Sofern die angebotenen Ersatzteile für den Segway sein sollen, wäre man sicher gut beraten, deutlich darauf hinzuweisen, dass es keine "Originalteile" sind.

P.S.: dieser Post stellt keine Rechtsberatung dar - im Einzelfall sollte immer ein versierter Fachanwalt um Rat gefragt werden!
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justme
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Beitrag von justme »

Hallo,

Nun nur kurz dazu, Es ist durchaus verstaendlich das die ihren Namen schuetzen wollen. Aber, ein Taxi fahrer hat einen Mercedes und nuetzt ihn in seiner werbung, heisst das das er gegen die Marke Mercedes verstoesst?

Ich habe 15 Jahe in den USA gewohnt und bin erst seit einem Jahr wieder hier, aber das mit dem Segway namen ist so finde ich ein; Witz.
Ich habe dort ein Limousinen Service gehabt und habe dort Lincoln und Cadillacs gefahren und auch damit geworben das dies meine einsatzt Fahrzeuge sind. Das hat nur den Kunden interesiert aber nich GM oder Ford.

Es ist doch nicht unser fehler wenn Segway den Segway nennt und nicht etwas anderes als deren Firmen Namen. Wenn wir hier Gewerblich taetig sind, ein haufen Geld fuer Segways ausgegeben haben, dann verstehe ich nicht warum wir dann nicht mit dem Namen des fahrzeugs werben koennen. Der Domain ist im Grunde nichts anderes als eine Titel eines Buches den man in der Buecherei "Internet" finden muss.

Wenn wir also in unserer Werbung eine X2 oder I2 Roller anbieten weiss der leihe nicht was das ist, somit verlieren wir Geld.

Meine meineung, Impportieren von den USA, den Segway Namen komplett weglassen und dann auf eigene faust sich durchsetzen. Bei 8- millionen deutschen und was circa 2000 Segways ist der Segway bis jetzt sowieso ein tropfen auf den heissen stein. Also warum koennen wir ihn dann nicht was anderes nennen und eben einen Brief an Segway USA schreiben mit der neuen bezeichnung und sehen was die dazu sagen. Man sieht ja weder werbung noch sonstiges im TV von Segway.

Die Werbung die Segway hier nuetzt ist im grunde die der hart Arbeitenden Segway points, und Partner die den Segway eben naeher an die Leute bringen wollen. Aber im ende bekommen wir da nichts von Segway.
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TMHB
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Beitrag von TMHB »

Also bzgl. der Namensnutzung würde ich es ähnlich sehen - wieso sollte ich, wenn ich Zubehör für das iPhone verkaufe nicht schreiben dürfen "Passend zum iPhone!"? Es ist doch so, wie es ist... Es passt dazu.
Wer sich nun eine Domain mit der Begrifflichkeit "segway" im Namen registriert, auf der Seite aber nur diese schrabbeligen Elektroscooter für 39,95EUR anbietet, der hat zurecht verdient, etwas "auf die Nase" zu bekommen, das ist in der Tat irreführend.

Was die Vermietung oder gar den Verkauf von Segway-Fahrzeugen angeht, die man selber importiert hat, besteht (auch, wenn aus Deggendorf andere Informationen kommen!) eigentlich keinerlei Möglichkeit geschweige denn ein Grund abzumahnen. Es widerspricht dem freien Warenhandel, glücklicherweise wohnen wir in einer Gemeinschaft diverser zusammengeschlossener Staaten (auch genannt: EU :D), in der so etwas möglich ist.

Natürlich ist es für die Agenten und Points sehr blöd gelaufen, dass der Segway in sehr vielen Ländern der EU teilweise 50% günstiger ist als hier im Lande. Dass das Segway Deutschland (ein eigenständiger Betrieb, der auch nur von Segway Europa kauft!) verbreitet, dass der Weiterverkauf von Fahrzeuge aus anderen Ländern untersagt ist, ist daher natürlich auch absolut nachvollziehbar, schon allein um seine "Schäfchen" zu schützen.
In der Nähe von London (UK) gibt es eine Verkaufsstelle für Segway-Fahrzeuge. Kosten für einen i2 inkl. tax: etwa um 3.800GBP, also rund 4.400EUR. Dagegen kann man doch aber gar nicht argumentieren?!

Vielleicht sollten ein paar Agenten und Points mal drüber nachdenken, sich zusammenzuschließen um so eine gewisse "Allianz" bilden zu können.
Um es klarzustellen: Ich will hier nicht zu "Straftaten" aufrufen, das liegt mir wirklich fern... Auch eine Revolte will ich nicht anzetteln, wobei ich mir auch gar nicht anmaße eine solche Reputation zu besitzen, dies zu tun zu vermögen!
Aber sich alles diktieren zu lassen, das Gesagte nicht zu hinterfragen, und JA-sagend alles einfach so hinzunehmen, halte ich nicht für richtig!
Gehlis
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Beitrag von Gehlis »

Hey!
Was ist aus der Abmahnung geworden? Darf man den Namen benutzen oder nicht?
Gehlis
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Wir als Points und Händler haben Verträge mit Segway. Wir dürfen das Segway ja (nach Rücksprache) im DomainNamen haben. Alle anderen halt nicht...
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Fliegentod
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Beitrag von Fliegentod »

jendrik: "...dürfen..." :-) wer entscheidet das? zur not gerichte...

also ich denke, wenn einer, der keine verträge mit segway deutschland hat, z.b. die domain "segway-xystadt" registriert, begibt er sich auf dünnes eis - hiermit suggeriert er meines erachtes eine gewisse zugehörigkeit zur vertriebsorganisation von segway.

hingegen sollte "segway-vermietung-meier" bei einem herrn meier nicht zu problemen führen, da er eben einfach den geschäftszweck seines unternehmens beschreibt (ohne dabei jemandem wehzutun!).
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Beitrag von funky-move.de »

Fliegentod hat geschrieben:jendrik: "...dürfen..." :-) wer entscheidet das? zur not gerichte...

also ich denke, wenn einer, der keine verträge mit segway deutschland hat, z.b. die domain "segway-xystadt" registriert, begibt er sich auf dünnes eis - hiermit suggeriert er meines erachtes eine gewisse zugehörigkeit zur vertriebsorganisation von segway.

hingegen sollte "segway-vermietung-meier" bei einem herrn meier nicht zu problemen führen, da er eben einfach den geschäftszweck seines unternehmens beschreibt (ohne dabei jemandem wehzutun!).
Jemand ist Inhaber der Lizenz zur Nutzung eines Namens - dafür zahlt er dem Hersteller irgendetwas - dieser Inhaber kann anderen die Nutzung der Lizenz einräumen... dafür "zahlen" die anderen auch irgendwas....
wie kann also ein anderer diesen Namen ohne "Zahlung" für die Beschreibung seines Geschäftszweckes mit nutzen ohne dabei jemandem weh zu tun?

machen.... auf post warten.... zahlen.....
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An- und Verkauf von gebrauchten Segway Gen1 und Gen2

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Segleulux
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Beitrag von Segleulux »

Fliegentod hat geschrieben:jendrik: "...dürfen..." :-) wer entscheidet das? zur not gerichte...

also ich denke, wenn einer, der keine verträge mit segway deutschland hat, z.b. die domain "segway-xystadt" registriert, begibt er sich auf dünnes eis - hiermit suggeriert er meines erachtes eine gewisse zugehörigkeit zur vertriebsorganisation von segway.

hingegen sollte "segway-vermietung-meier" bei einem herrn meier nicht zu problemen führen, da er eben einfach den geschäftszweck seines unternehmens beschreibt (ohne dabei jemandem wehzutun!).
Dieser Ansicht bin ich auch. Alles andere wäre doch kontraproduktiv und würde der Verbreitung des Segway's nur im Wege stehen.
Was man mühelos erreichen kann, ist gewöhnlich nicht der Mühe wert, erreicht zu werden.
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