Zulassung in Berlin???

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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heinzeheinz
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Zulassung in Berlin???

Beitrag von heinzeheinz »

Hallo liebe Segwayfahrer,
ich habe Probleme mit dem Berliner TÜV :!:
Ist hier Jemand (Raum Berlin), der schon eine Einzelgenehmigung: "Erteilung der Genehmigung nach § 21 StVZO (Betriebserlaubnis) " hat :?:
Ich bin 100% schwerbehindert mit Merkzeichen aG und möchte auch auf Gehwegen (Fußgängerzonen etc.) fahren.
Wo bekomme ich die Genehmigung und vor allem die Betriebserlaubnis in Berlin :?:
Danke im voraus.
Schöne "Gleitzeit" wünscht Euch
der Heinze :-)
Es gibt immer zwei Meinungen:
die Falsche und Meine
inge52
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Beitrag von inge52 »

hallo,
ich bin zwar nicht aus Berlin, sondern aus Bayern, bin auch schwerbehindert (90% aG+B) und möchte auch diese Ausnahmegenehmigung. Man sagte mir, daß diese von der Zulassungsstelle oder vom Versorgungsamt erstellt wird. Eigentlich müßte es ja auch ausreichen, wenn man den Ausweis dabei hat. Was hast du für eine Behinderung? Bei mir ists MS.
FG
schlossi

Beitrag von schlossi »

ja hallo nach berlin...

weiss zwar nicht ob euch meine bemerkung weiterhilft, aber ich habe meine ausnahmegenehmigung bei der für mich (in nrw) zuständigen bezirksregierung bekommen...

einfach mal google'n ,-

gruss,
schlossi
Rene
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Beitrag von Rene »

schlossi hat geschrieben:ja hallo nach berlin...
weiss zwar nicht ob euch meine bemerkung weiterhilft, aber ich habe meine ausnahmegenehmigung bei der für mich (in nrw) zuständigen bezirksregierung bekommen...
einfach mal google'n ,- ....
Hi, schlossi.

Bis du schwerbeschädigt ?????

Wenn nein, dann verwechselst du das. Heinezheinz meint das er zusätzlich die Genehmigung bekommen möchte, damit er als
schwer gehbehindert die Ausnahmegenehmigung zum Befahren von Einkaufstraßen und Gehwegen bekommt, da er meint,
das er auf dem Fahrradweg aufgrund der Behinderung nicht so schnell fahren kann und die Fahrradfahrer beim Fahren behindert.

Die Ausnahmegenehmigung die wir von der Bez.-Reg. bekommen haben, war ja dafür, das wir überhaupt auf öffentlicher Fläche fahren durften. Hat sich Gott sei dank mit der neuen Verordnung erledigt.

@ heinzeheinz, die Ausnahmegenehmigung wie sie auch für andere Gehbehinderte ausgestellt werden, bekommst du beim Amt (ich glaube Versorgungsamt). Da diese Personenbezogen ist, wird diese gesondert (ggf. mit Vermerk und Hinweis auf die Nutzung von der Elektronischen Mobilitätshilfe -Segway-) ausgestellt. Das Gutachten beim TÜV und die Betriebserlaubnis ist nicht personenbezogen.

Also Leute, Heineheinz hat Stress mit dem TÜV in Berlin. Die wollen Ihm nicht das Gutachten gemäß §21 erstellen.
Agumentation: So eine Krüppelkarre würde vom Tüv nicht zugelassen und es müssten erst die EMV Werte/Verträglichkeit ausgetestet und begutachtet werden, da es sein könne wenn jemand in der Nähe mit dem Handy telefoniere, das der Segway losführe. ( Was die vom Tüv vorbringen ist natürlich der totale Quatsch.)
Hat jemand Erfahrung mit dem Tüv in Berlin oder angrenzender Stadt, damit Heinzeheinz nun entlich sein Gutachten gemäß §21 bekommt ?

Gruß aus Bielefeld
Rene
:-)
schlossi

Beitrag von schlossi »

jups,-

sorry, ich hab's verwechselt...


gruss
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thaismart
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Beitrag von thaismart »

hallo
Wenn du den Segway als Ersatz Behinderten Rollstuhl anmeldest dann wird das auf begrenzte Geschwindigkeit von 6 kmh
eingetragen.
Die Zulassungen dafür die ich bisher gesehen habe , beruhten zudem auf ein teures TUF Gutachten .. in welchen Bescheinigt wird dass der Seg nur 6 KMh läuft. :shock1: ;-)

Meine Erfahrung .einfacher normal oder gar nicht anmelden . Behinderten Aufkleber. .und zur Not Behinderten Ausweis vorzeigen . und alles ist ok .


Lg
www.gps-thailand.com Bekannte Legastheniker -
•G. W. Bush (P USA)
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heinzeheinz
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Beitrag von heinzeheinz »

Guten Abend,
danke für Eure Schreiben!
Ich wurde schon des öffteren (vor Monaten) von der Polizei angehalten und überprüft.
Das Fahrzeug kannte bis dato (angeblich) keiner der Beamten.
Mein Segway hat Licht (vorne und hinten), Klingel, Versicherungskennzeichen, Reflektoren (weiß) in den Felgen,
Rollizeichenaufkleber hinten und Packtaschen.
Nach einigen üblichen Fragen (was fährt denn das "Ding", was kostet der, wie schnell, etc....) konnte ich immer weiterfahren.
Warscheinlich aus Mitleid?!
Ich möchte nun aber endlich offiziell damit fahren :!:
Um die "Bürgersteiggenehmigung" für Fußgängerzonen mache ich mir wenig Sorgen, denn ich bin auch (ohne Probleme)
von der Helmpflicht (fürs Motorrad) und der Gurtpflicht (fürs Auto) befreit worden.
Das einzige was mir fehlt ist der TÜV :!: :!: :!:
Ich werde weiter recherchieren (müssen) :|
Allen eine gute Fahrt :mrgreen:
Grüße vom Heinze...............
Wenn alles geschafft ist, wünsche ich mir einen Sitz für meinen Segway (GEN 1). Wer kennt einen Verkäufer :-?
Es gibt immer zwei Meinungen:
die Falsche und Meine
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