In X zugelassenen Segway in Y fahren...

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
Antworten
TMHB
Beiträge: 88
Registriert: 22.11.2008 11:04
Wohnort: Bremen
Kontaktdaten:

In X zugelassenen Segway in Y fahren...

Beitrag von TMHB »

Hallo!

Wenn man z.B. mit einem in Hessen zugelassenen Segway in Niedersachsen unterwegs ist - gibt es da Probleme? :book2:

Offenbar ist es ja wohl nur wichtig, dass man ein Versicherungskennzeichen am Segway angebracht hat, oder?

- Tobias
berndv
Beiträge: 8
Registriert: 22.11.2008 14:15

Beitrag von berndv »

Weiteres,

Wenn man mit einem in Deutschland oder Niederlande zugelassen Segway in z.B. Gross Britanien unterwegs ist, wo die Segway noch nicht im gesetz ist aufgenommen,
wird es dan eine Europaische gesetz geben das sagt das wir dort doch fahren duerfen?

MfGr,
Bernd
(Aus die Niederlande)
Djmaddes
Beiträge: 88
Registriert: 27.10.2007 10:18
Wohnort: Nürnberg-Bamberg -> Oberfranken -> Bayern
Kontaktdaten:

Beitrag von Djmaddes »

TMHB hat geschrieben:Hallo!

Wenn man z.B. mit einem in Hessen zugelassenen Segway in Niedersachsen unterwegs ist - gibt es da Probleme? :book2:

Hallo,

natürlich gibt es Probleme, weil die Ausnahmegenehmigungen nur für das jeweilige Bundesland gelten. Es könnte ja sein, dass das Bundesland, in welches man reisen will, gar keine Segway's erlaubt.

Ebenso ist es ein großer Witz, dass die Länder untereinander schon unterschiedliche Auflagen für Segway-Fahrer haben.

Tja, da müssen wir uns wohl bis zur bundeseinheitlichen Zulassung gedulden müssen.

Gruß
Matthias
SEGWAY X2, EZ 2007
Benutzeravatar
Fliegentod
Beiträge: 401
Registriert: 24.02.2009 13:50
Wohnort: Hannover

Beitrag von Fliegentod »

ich möchte diesen älteren thread mal wieder aufwärmen...

fiktiver fall: irgendein land lässt eine bestimmt sorte von kraftfahrzeugen offiziell für den straßenverkehr zu. ein einwohner dieses landes macht hier bei uns in D urlaub und reist mit mit seinem speziellen vehikel an - wird der an der grenze abgewiesen, wenn das fahrzeug bei uns nicht zugelassen ist?

bevor ihr antwortet, die parallele dazu: bei motorrädern der marke harley-davidson ist der umbau auf eigenes design bekanntlich schwer angesagt - teile, die in D nicht zugelassen sind, werden in anderen ländern problemlos anerkannt (ob das nun gut oder schlech ist, ist ja erstmal wurscht, bitte kein "der tüv ist doof" diskussion daraus machen!). wird nun jemand, der in D nicht zulassungsfähige teile an seinem krad verbaut hat, an der grenze zurückgeschickt? hab ich noch nicht gehört/gelesen...

und wird nicht sowieso die zulassungspraxis anderer EU-länder hier in D generell anerkannt? was, wenn der freunliche holländer oder ösi oder schweizer mit seinem gepimpten auto über die grenze kommt?

reicht also nicht ein wohnsitz "drüben" und ein dort ordnungsgemäß angmeldeter segway für freie fahrt überall in deutschland aus???
und jetzt mal die rechtskundigen vor!
segpower

Beitrag von segpower »

Der Segway genießt "noch" einen Sonderstatus. Für Motorräder ob mit oder ohne Tuning mit oder ohne Zulassung gab und gibt es bereits eine Betriebserlaubnis. Für den Segway Bundeseinheitlich noch nicht. Meiner Meihnung nach liegt dort der Hase im Pfeffer. :-??
Benutzeravatar
Fliegentod
Beiträge: 401
Registriert: 24.02.2009 13:50
Wohnort: Hannover

Beitrag von Fliegentod »

...ich hätt da mal ne blöde idee - hintergrund dazu ist, das ein bekannter von mir einen segway kaufen möchte (richard: ich ruf dich dazu diese woche noch an): er wohnt in der nähe von hannover, pendelt aber beruflich jede woche nach nürnberg und hat dort auch nen wohnsitz.

wär es jetzt nicht möglich den seggi sowohl in niedersachen als auch in bayern jeweils dem tüv vorzuführen, abnehmen zu lassen und sich eine ausnahmegenehmigung ausstellen zu lassen??? :-)

ich meine: das kennzeichen und die seriennummer des segway werden zwar als "textbausteine" in die ganzen dokumente aufgenommen, aber meines wissens werden sie NICHT in irgendeine datenbank geschrieben, wie z.b. autokennzeichen!

kostet zwar alles doppelt; aber dafür darf man hier und dort fahren - bei einer kontrolle zeigt man eben nur die, für das aktuelle bundesland geltenden, zettelchen vor...

einwände?
shen

Beitrag von shen »

Eine doppelte TÜV-Abnahme ist wohl nicht notwendig. Ich habe meinen mit Hamburger TÜV versehenen i2 problemlos in NRW sondergenehmigt (Bezirksregierung Köln) bekommen, auch die Zulassungsstelle (Strassenverkehrsamt) machte da keine Probleme. Also einfach für jedes Bundesland die Sondergenehmigung besorgen und alles ist gut. Problematisch wird es nur, wenn Bundesländer gewissen Anforderungen haben, wie etwa Hessen.

Gruss
Stefan
Benutzeravatar
Fliegentod
Beiträge: 401
Registriert: 24.02.2009 13:50
Wohnort: Hannover

Beitrag von Fliegentod »

@stefan: danke - umso besser :-)
die bedingungen von niedersachsen und bayern sind recht ähnlich...
Antworten