Segway in der Hauptstadt, Verbot als Hundekotmobil

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speedseg
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Segway in der Hauptstadt, Verbot als Hundekotmobil

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aus berliner mopo



Gugst du hir.... Stadtrundfahrt
Berlin mit dem Zauber-Rad entdecken
Donnerstag, 24. Juli 2008 13:41 - Von Anemi Wick
Er sieht aus wie ein Rasenmäher und funktioniert wie ein elektrischer Roller: der Segway. Mit dem Science-Fiction-Gefährt können Berliner und Touristen die Stadt auf eine neue Art erkunden – im Schritttempo und nur auf geführten Touren. Denn es ist nicht ganz leicht, dabei ein gute Figur zu machen.

Foto: Massimo RodariVom Gendarmenmarkt zu den anderen Sehenswürdigkeiten: Teilnehmer der Segway Citytour unterwegs auf den Rollern

Es ist schon sehr futuristisch, dieses Gefährt. Wenn man sich, stehend auf der Trittfläche, leicht nach vorne lehnt, düst es wie von Geisterhand los. Verlagert man das Gewicht nach hinten, bremst es. Und bleibt dann wirklich stehen, auf zwei Rädern, einfach so. Obwohl dieser Segway, so heißt das Gefährt, doch eigentlich umkippen müsste, denkt man. Fast unmerkliche Bewegungen lassen erahnen, dass die künstliche Intelligenz beim Stehenbleiben weiterarbeitet: Der Bordcomputer rechnet hundert Mal in der Sekunde aus, wie er ausbalancieren muss. Die Lenkung dieses handrasenmäherförmigen Elektrorollers funktioniert, indem man die Lenkstange sanft zur Seite zieht. Das lernen die Teilnehmer der „Mindways Segway Citytour“ auf einem Hof und auf dem Gendarmenmarkt bei einem Slalom-Parcours um Pylone. Eine kinderleichte Übung, sofern man nicht versucht, allzu sehr mitzudenken – das Ausbalancieren übernimmt nämlich allein der Segway-Computer. Ihn dabei zu unterstützen, ist höchstens hinderlich.


Sehenswürdigkeiten im Vorbeifahren
20 km/h könnte der Roller fahren, theoretisch, aber Tourgäste dürfen nur im „Schildkrötenmodus“ mit einer Maximalgeschwindigkeit von 9 km/h fahren. Auf- und Absteigen ist ebenfalls nicht erlaubt, oder wenn, dann nur mit Hilfe des Tourguides. Würde man einfach abspringen, würde der Segway nämlich noch ein Stück allein weiterfahren, bevor er sich irgendwann ausschaltet.
Doch vor dem Absteigen geht es erst einmal los. In Kolonne, alle nacheinander. Ein Tourguide fährt vorn weg, ein anderer hinterher. Irgendwie ist es ein Gefühl wie Schweben, über die Gehwege und quer über den Gendarmenmarkt. Die Fahrer erinnern an Römer auf Streitwagen, doch wer genau hinhört, nimmt ein leises Summen der modernen Technik wahr. Aus kleinen Lautsprechern ertönt klassische Musik und dann eine Stimme, die einem Berlins Sehenswürdigkeiten im Vorbeifahren erklärt: hier die Museumsinsel, dort das Regierungsviertel, der Hauptbahnhof. Und weiter geht's zum Brandenburger Tor.
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39 Kilometer weit kann der Segway mit einer Ladung Lithium-Ionen-Batterien fahren, die danach einfach an der Steckdose wieder aufgeladen werden. Rund 1000 Segways dürften in Deutschland im Einsatz sein, überwiegend gewerblich genutzt, schätzt Carsten Dierks, der Geschäftsführer des Tourveranstalters Mindways GmbH, die ihre Segways auch verkauft: Ein Roller kostet rund 7000 Euro. Auf Berlins Straßen und Gehwegen ist der Segway jedoch noch nicht zugelassen. Das Science-Fiction-Gefährt stellt die Behörden vor eine schwierige Aufgabe: Das deutsche Recht bestimmt anhand der Fahrzeugart, wo und wie es benutzt werden darf. Für den Einsatz eines Kraftfahrzeugs auf Gehwegen müsste erst einmal eine ganz neue Kategorie erfunden werden.
Der Bundesrat hat im Dezember eine bundeseinheitliche Regelung gefordert. Diese steht noch immer aus. Mehrere Bundesländer erteilen aber bereits Ausnahmegenehmigungen, nach unterschiedlichen Bedingungen. In Hamburg wurden zum Beispiel ein Dutzend Genehmigungen erteilt – für geführte Stadttouren, für Servicekräfte in einer Einkaufsstraße und an ein paar Privatpersonen. Im Saarland orientiert sich die Ausnahmegenehmigung an der zu erwartenden bundesrechtlichen Regelung: Sie erlaubt, Geh- und Radwege, Fahrbahnen in Tempo-30-Zonen und sonstige innerörtliche Fahrbahnen zu nutzen, mit maximal 20 km/h allerdings. Der Fahrer muss zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen. Andere europäische Staaten regeln die Zulassung der Segways ebenfalls unterschiedlich. In Österreich etwa gilt der Roller als Fahrrad, in der Schweiz als Kleinmotorrad. In den Niederlanden müssen Segway-Fahrer ausgewiesene Radwege benutzen, und wenn diese nicht vorhanden sind, die Fahrbahn.
Bei schneller Fahrt Verletzungsgefahr
In Berlin erhielt Anfang 2007 der Veranstalter Engin Cömert als Erster eine Ausnahmegenehmigung – für seine geführten „Moving Action-Stadttouren“. Nach einem erfolgreichen ersten Jahr dehnt die oberste Straßenverkehrsbehörde diesen „kontrollierten Versuch“ nun auf weitere Anbieter aus und erteilte kürzlich auch der Mindways GmbH, die ihre Stadttouren seit zwei Jahren schon in Hamburg anbietet, sowie zwei anderen Ausnahmegenehmigungen. Zwei Anträge werden noch bearbeitet. Bis eine bundesweit einheitliche Regelung gilt, will man die Genehmigungen ausschließlich auf die geführten Stadttouren beschränken, heißt es von Behördenseite. So wurde etwa ein Antrag der Wall AG abgelehnt, die die Elektroroller zur Hundekotentfernung einsetzen wollte.
Doch der Segway ist nicht ganz ungefährlich. Im Crashtest, der im Auftrag des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft gemacht wurde, zeigte sich, dass bei Geschwindigkeiten von 15 bis 20 km/h ein erhebliches Verletzungsrisiko besteht – einerseits für Fußgänger, andererseits für den Segway-Piloten selbst. Die Experten sprachen sich daher für eine Geschwindigkeit von 6 km/h auf Gehwegen und maximal 9 km/h auf anderen Wegen aus, empfehlen außerdem das Tragen eines Fahrradhelms und ein Sicherheitstraining.
Mit Helm sieht es dann zwar nicht mehr ganz so cool aus, aber auch ohne fällt es dem einen oder anderen ungeübten Fahrer offenbar schwer, eine gute Figur zu machen: Fast schon legendär ist ein Foto von US-Präsident George W. Bush, auf dem er 2003 in Kennebunkport, Maine, stolpernd vorwärts von einem der Hightech-Roller kippt. Gerüchten nach, weil er das Gefährt nicht eingeschaltet hatte.
Fahren auf dem Radweg oder Bürgersteig?
Gute Noten hingegen erhielt das Fahrzeug nach einem wissenschaftlich begleiteten Testbetrieb bei der Kontaktpolizei in Saarbrücken und dem Ordnungsamt Neunkirchen, der von der Bundesanstalt für Straßenwesen in Auftrag gegeben wurde. Laut Bericht ist der Segway „grundsätzlich sehr einfach und intuitiv zu bedienen“, das Fahrvermögen der Testpersonen habe sich schon nach der rund dreistündigen Schulung als „unerwartet gut“ erwiesen. In komplexen Situationen würden sich „ungeübte Fahrer aber häufig überschätzen“. Auch könne die Nutzbarkeit durch „leichte Beschwerden“ eingeschränkt werden, die durch langes bewegungsloses Stehen auf der Plattform entstehen könnten.
Die Frage ist trotz allem, wo der Segway überhaupt fahren darf. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) nämlich möchte die Roller nicht auf den Radwegen haben. „Dort haben sie nichts zu suchen“, sagt Roland Huhn vom ADFC. „Viele Radwege sind ohnehin zu schmal.“ Vehement gegen die Nutzung der Roller auf dem Gehsteig wiederum wehrt sich der Fachverband Fußverkehr Deutschland, Fuss e.V. Neben Radfahrern und Inline-Skatern, die oft den Gehweg mitbenutzten, würde der Segway eine zusätzliche Behinderung und Gefahr für Fußgänger bedeuten, findet Bundesgeschäftsführer Bernd Herzog-Schlagk. Der Verband fordert von der Bundesregierung, die Segways wie Mofas zu klassifizieren. Und der ADAC fordert, dass auf der Fahrbahn nur in Tempo-30-Zonen gefahren werden darf, mit Helm, Beleuchtungsanlage und Glocke oder Hupe.
Die Teilnehmer der „Mindways Segway Citytour“ bewegen sich indes hauptsächlich auf Gehwegen. Und sorgen dabei bei manchen für Erstaunen: Fußgänger bleiben stehen und starren fasziniert der rollenden Touristengruppe hinterher. „Guck mal, Zauber-Räder“, ruft im Monbijoupark eine Mutter ihrer kleinen Tochter zu. Und tatsächlich, die Segway-Piloten sehen ein bisschen seltsam aus. Aber mit dem Zauber-Rad zu fahren macht einfach Spaß – da sind sich die Tourteilnehmer einig


hier der link....

http://www.morgenpost.de/berlin/article ... ecken.html
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