eKFV-Verordnung

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Segfuchs
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eKFV-Verordnung

Beitrag von Segfuchs »

Hallo,
ich habe eben zufällig folgenden Online-Beitrag über die sogenannte „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ (eKFV) gesehen: https://www.heise.de/autos/artikel/Die- ... 96972.html

Diese eKFV soll die MobHV ablösen. Den entsprechenden Referentenentwurf findet man hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlag ... cationFile

Ob und welche Folgen das Ganze evtl. für Segways hat, konnte ich auf die Schnelle noch nicht herauslesen. Vielleicht hat jemand in der Runde Zeit und Lust am Wochenende, diesen Referentenentwurf genauer zu studieren und mögliche Änderungen zusammenzufassen. (Ich muss arbeiten.)

Happy Gliding
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Das ist ja höchst interessant.
Bisher ist es in der Tat ja so, dass in den Bussen und Bahnen aufgrund der Tatsache, dass der Segway als "Kraftfahrzeug" eingestuft ist, diese nicht mitgenommen werden dürfen.
Vielleicht ist die dann ja doch bald möglich.
Es bleibt spannend.
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mathiegi
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Beitrag von mathiegi »

oder bald in Deutschland ganz verboten wegen der "zu hohen" Leistung...

https://t3n.de/news/e-longboards-e-roll ... 9-1119495/

https://www.youtube.com/watch?v=g2FIno8 ... bZuiv5WQdo
Liebe Grüsse

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Fliegentod
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Beitrag von Fliegentod »

über den $4 werden ja prinzipiell die nicht redundanten fahrzeuge ausgeschlossen, wenn ich das richtig sehe? weiter hinten im entwurf ist die rede von der realisierung der zweikreisbremse über zwei getrennte motorwicklungen bei selbstbalancierenden fahrzeugen: diese müssten doch dann auch von zwei unabhängigen "rechnern" angesprochen werden - einfach "parallel schalten" würde ja keinen sinn machen...???
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mathiegi
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Beitrag von mathiegi »

Richtig, so ist das Gesetz auch bei uns.
Aber neu müssen in DE noch Blinker dran...
Und ob der Segway mit seiner höheren Motorleistung noch erlaubt bleibt?
Liebe Grüsse

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Beitrag von Hexe »

Segways welche bereits eine Betriebserlaubnis haben, kann Diese nicht mehr entzogen werden. Egal welche Motorleistung.
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mathiegi
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Beitrag von mathiegi »

Stimmt wohl. Aber werden noch neue Segway PT zugelassen?
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Beitrag von mathiegi »

Traurig ist das die DE-exklusive Breitenlimite noch immer den x2 ausschliesst, auch ist noch immer eine Handsfree Lösung nicht wirklich zugelassen. :-(
8C0ADC38-6800-415A-B508-9394F1E47283.jpeg
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Hexe
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Beitrag von Hexe »

Denke da wird sich noch etwas tun. Original Segways werden sicher nicht ausgeschlossen.

Und wenn doch, werden de zugelassenen Segways ordentlich wertvoll....
Bergkamen
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Beitrag von Bergkamen »

mathiegi hat geschrieben:Und ob der Segway mit seiner höheren Motorleistung noch erlaubt bleibt?
Die hohe Leistung steht auch für eine hohe Sicherheit in Sachen Balance und Bremswirkung. Ob Vmax nach 3,5 oder 5 Sekunden erreicht wird dürfte eigentlich nicht die große Rolle spielen.
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Wendelstein
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Beitrag von Wendelstein »

Wendelstein hat sich in der „staden Zeit zwischen den Jahren“ den Entwurf dieser deutschen Verordnung einmal angesehen. Aber nur kurz: Denn dieser Entwurf ist ein schreckliches, typisch deutsches bürokratisches Monstrum, mit dessen Lektüre Wendelstein sich nicht die gute Feiertagslaune verderben lassen wollte. Kurzes Fazit: Segways und ähnliche Fahrzeuge werden in Deutschland ganz sicher weiterhin als „Kraftfahrzeuge“ behandelt, und den Gedanken an die Mitnahme in einer deutschen Eisenbahn kann der Segwayer gleich ad acta legen. Insofern enthält die Verordnung nichts Neues. Interessanter ist die geplante Begrenzung der Höchstleistung dieses Elektrokleinkrams auf 500 W, evtl. 1200 W, die es in der bisher geltenden Verordnung nicht gibt und die von einigen Segforumsteilnehmern weiter oben etwas besorgt kommentiert wird, weil doch jeder der beiden Motoren aufgrund seiner technischen Auslegung 1,5 kW Maximalleistung abgeben könnte.

Nun, nach Wendelsteins Meinung ist die Sorge weitgehend unbegründet. Denn es kommt wohl nicht auf die Leistung an, die die Motoren theoretisch erbringen könnten, sondern auch noch auf Spannung und Stromstärke, die die Akkus maximal liefern können, und auf den Wirkungsgrad der Umwandlung von elektrischer Energie in mechanische Energie, einschliesslich der Verluste im Getriebe. Diese Faktoren begrenzen die Leistung des Systems, oder anders ausgedrückt: Es kommt bei der Leistungsangabe darauf an, was am Ende an den Rädern ankommt; das ist bei den Elektrovehikeln sicher nicht anders als bei einem normalen Auto. Hier bleibt der Segway praktisch weit unter den 3 kW, und es erhebt sich die Frage, inwieweit es überhaupt notwendig oder sinnvoll ist, für ein Fahrzeug, dessen Höchstgeschwindigkeit technisch sowieso auf 20 km/h begrenzt ist, eine Leistungsobergrenze anzugeben. Es ist zu hoffen, dass der Entwurf der Verordnung noch so nachgebessert wird, dass in diesem Punkt Klarheit besteht.

Die Leistung am Ende des Antriebsstrangs kann jeder Segwayer ohne allzu grosse Mühe auf einer geeigneten steilen längeren Teststrecke im Gebirge selbst ermitteln. Hier Wendelsteins Ansatz: Er hat schon oft zu Testzwecken die Panoramastrasse aufs Kitzbühler Horn befahren, dabei oft genug von unten bis oben durchwegs mit der höchsten Geschwindigkeit, die der Segway ermöglichte (und hat auch darüber hier im Segforum berichtet; siehe https://www.segforum.de/viewtopic.php?f=8&t=2648#p15491). Das Resultat lässt sich in wenigen Worten so zusammenfassen: Für die 1250 m Vertikaldistanz benötigte er – bei einem Gesamtgewicht von Fahrer und Fahrzeug von rd. 125 kg – etwa 50 Minuten. Bei der Durchschnittsgeschwindigkeit von etwa 12 km/h kann man den Luftwiderstand einmal ausser Betracht lassen. Damit ergibt sich folgende Rechnung (bei welcher Wendelstein gern das „veraltete“ kp als Einheit für die Kraft verwendet, das dafür sehr bequem ist):
– Geleistete Arbeit: 125 kp · 1250 m = 156250 kpm
- Durchschnittliche Leistung: 156250 kpm/3000 sec ≈ 52 kpm/sec ≈ 520 Nm/sec = 520 W
Wobei der Einfachheit halber 1 kp ≈ 10 N gesetzt wurde; den Fehler von 2% dürfen wir mal getrost vergessen. Rechnen wir noch etwas für Luftwiderstand und für Rollwiderstand ein, die in dieser Überschlagsrechnung aussen vor gelassen wurden, so sind wir mit 600 W wahrscheinlich ganz gut dabei. Für die Balancierleistung gesteht der Entwurf uns ja grosszügigerweise 600 Extrawatte zu, die wir dazu aber nie vollständig brauchen werden. In diesem Sinne sieht Wendelstein der Zukunft des Segways in Deutschland gelassen entgegen und wünscht er allen Segwayern, auch denen, die hier nicht mitlesen, ein gutes und glückliches Neues Segwayjahr 2019.
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Hallo Wendelstein,

vielen Dank für die tolle Rechnung. Das hört sich ja für uns ziemlich gut an.
Brummbaer
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Beitrag von Brummbaer »

Ich hab da mal volgendes Machwerk gefunden...
II-15-referentenentwurf-ekfv-enorm.pdf
(1.08 MiB) 923-mal heruntergeladen
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mathiegi
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Beitrag von mathiegi »

Die neue Verordnung hat aber auch ihr gutes; es werden künftig nur mehr vollredundante, selbstbalancierende Fahrzeuge in Deutschland zugelassen.
Denn nur so kann die im Bild markierte Forderung erfüllt werden (Deutschland ist also künftig gleich geregelt wie die Schweiz).
Die Vernunft hat gesiegt und auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer wird wieder geachtet.
Die wenigen bereits bewilligten NineBot Elite+ und mini Pro street, werden den Bestandschutz erhalten aber keine neuen mehr zugelassen, es sei den es würde mal ein sicheres vollredundantes Produkt, neben dem Segway PT auf den Markt kommen.
nur red.jpg
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Beitrag von mathiegi »

444.jpg
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Roberto
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Beitrag von Roberto »

:dance1: :dance1:
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Was ja dann so viel bedeutet wie : keine "Wackelbretter" und Ninebots mehr, oder habe ich das falsch verstanden ? Die Ninebot haben so eine, wie im Gesetz angeordnete, Funktion nicht, oder ?
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mathiegi
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Beitrag von mathiegi »

Korrekt!
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quadedi
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Beitrag von quadedi »

Hat der Segway denn zwei Bremssysteme je Rad (z.B. zwei Motoren oder wenigstens zwei unabhängige Wickllungen)? Sonst würde er bei Ausfall eines Systems ja nicht in der Spur bleiben.

VG
Matthias
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Beitrag von mathiegi »

Ja alles doppelt. Alles galvanisch getrennt.
Quasi 2 Motoren in einem Gehäuse. 4 Motorendstufen usw. Sonst wäre dieser nie in der Schweiz zugelassen worden. Mit der Suchfunktion findest du hier alle Infos dazu.
395DB525-DD34-4D32-B307-0990028045DA.jpeg
9069CBC7-D552-4BC6-90BE-44935B08E799.jpeg
D4BE8347-CCA5-4F92-A08A-5225AC01D9C2.gif
D4BE8347-CCA5-4F92-A08A-5225AC01D9C2.gif (5.32 KiB) 59051 mal betrachtet
EE3EA7C9-AD2D-4A3F-B4A7-96193D3BA8F9.gif
EE3EA7C9-AD2D-4A3F-B4A7-96193D3BA8F9.gif (6.9 KiB) 59051 mal betrachtet
ED0EBA33-7EB3-4034-84BD-F06BFF295557.jpeg
https://www.segforum.de/viewtopic.php?t=9833
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UliW2
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Beitrag von UliW2 »

Weiß denn jemand den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung?
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Verband warnt: 250.000 E-Tretroller werden Elektroschrott

https://www.gruenderszene.de/allgemein/ ... troschrott


Ich frage mich dann, was damit ist ? -> http://de-de.segway.com/products/ninebo ... cooter-es2
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Beitrag von mathiegi »

NineBot Produkte (auch mit Segway Logo), sind künfig nicht mehr zulassbar. Die wenigen zugelassenen Elite+ und mini street bekommen Bestandschutz.
Die Verordnung vordert ein Verzögern mit in der Spur bleiben bei defekt. Dies ist bei selbstbalancierenden Fahrzeugen nur mittels Vollredundanz umsetzbar.
also 2 Akkus, 2 Systeme, 4 Motorendstufen, 2 Motore mit doppelten Treiberwicklungen von je 2 Endstufen gespiesen.
Dies ist schon seit Ewigkeiten von den Schweizer Gesetzen auch so gefordert, da alles andere grobfahrlässig wäre....
Liebe Grüsse

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Beitrag von mathiegi »

die finale Regelung ist unterzeichnet

finale.jpg
finale.jpg (58.26 KiB) 58979 mal betrachtet
Elektrokleinstfahrzeuge benötigen eine Lenk- oder Haltestange
Der Tod für alle eMonowheels, eSkateboards, eWaveboards & Co! Auch bei diesem Punkt gab es leider kein Einlenken für die Elektromobilität und die Vorgabe wurde aus dem Entwurf übernommen!
Alle Kleinstfahrzeuge müssen direkt steuerbar sein.
Grund ist die Empfehlung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die der Meinung ist, dass das Risiko einer unkontrollierten Weiterfahrt, fehlender Halt und eine unsichere Beherrschung die Folge wären.

Elektrokleinstfahrzeuge benötigen eine Allgemeine Betriebserlaubnis
Elektrokleinstfahrzeuge benötigen eine ABE. Es muss also der Typ von der Prüfstelle abgenommen worden sein. Dies wird in Zukunft Aufgabe der Hersteller sein, die die folgenden Regeln einhalten müssen, um eben genau diese Betriebserlaubnis zu bekommen.
Für den Kunden bedeutet dies nur, dass er darauf achten muss, dass so eine ABE vorliegt.

Elektrokleinstfahrzeuge benötigen 2 Bremsen
Wie zu erwarten war, hat sich diese Vorschrift durchgesetzt und steht nun auch in der finalen Verordnung! Hier werden Fahrräder wieder wie Mofas behandelt und brauchen deswegen redundante Bremsvorrichtungen.

Nicht alle Elektroscooter besitzen aktuell eine zweite Bremse. Und wenn, dann ist diese selten so kräftig, wie vom Gesetzgeber gefordert. Die häufig verwendeten Motorbremsen zum Beispiel sind zwar grundsätzlich zweckmäßig, erfüllen die geforderten Bremswerte regelmäßig nicht. Hier wird es vor der Erteilung der Betriebserlaubnisse wohl noch einigen Nachholbedarf für die Hersteller geben.

Sicherheit ist natürlich gut und hier wird anscheinend schon präventiv auf die Befürchtung reagiert, dass es zu Unfällen kommen kann. Nicht wenige Meldungen aus eScooter-erfahrenen Ländern deuten nämlich genau diese Steigerung von Unfällen an.
fahren.jpg
Liebe Grüsse

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Beitrag von mathiegi »

UliW2 hat geschrieben:Weiß denn jemand den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung?
Es wird voraussichtlich lediglich die 3 monatige Stillhaltefrist eingehalten. Somit können wir im Mai/Juni 2019 mit dem Inkrafttreten genau dieser Verordnung rechnen!
Liebe Grüsse

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Beitrag von mathiegi »

Nach der neuen Verordnung wird für diese Segway PTs ein Mindestalter von 14 Jahren vorgeschrieben sein, ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung sind dann nicht mehr nötig. Fahren dürfen Segways innerorts auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Gibt es diese nicht, darf die Straße benutzt werden. Segway-Fahrer müssen sich grundsätzlich nach den Signalen der Fahrradampeln richten.
Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Segways auf Radwegen oder dem Seitenstreifen fahren. Nur, wenn es diese nicht gibt, dürfen sie die Straße benutzen.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e ... SleIr696t0
Liebe Grüsse

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Beitrag von UliW2 »

Nun ist es raus:
Keine Lenkstange -keine Kekse! :lol: :lol: :lol:
https://www.instagram.com/p/Bxj5iXtIdic/
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Beitrag von UliW2 »

Das Aus für Hoverboards & Co
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Beitrag von mathiegi »

Ja :dance1: :dance1: :dance1:

"Keine Ausnahmeverordnung zu Hoverboards

Außerdem greift der Bundesrat in der Entschließung Überlegungen der Bundesregierung auf, eine Ausnahmeverordnung für Hoverboards und sonstige Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestangen zu erlassen: Eine solche lehnt der Bundesrat ab. Er plädiert für ein Mindestniveau an Verkehrssicherheit: Die Strategie "Vision Zero" im Straßenverkehr dürfe nicht gefährdet werden."


Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bund ... 016#top-35
Liebe Grüsse

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Beitrag von UliW2 »

So bekommt man die Organspendezahlen aber nicht gesteigert!! :roll:
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Beitrag von mathiegi »

Liebe Grüsse

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Beitrag von mathiegi »

Liebe Grüsse

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Beitrag von mathiegi »

Was sich nicht geändert hat:

Straßenverkehrsgesetz:
Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 2 StVG, da sie über einen elektrischen Antriebsmotor verfügen. Deshalb gelten für sie dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Kraftfahrzeuge.
Liebe Grüsse

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Beitrag von Brummbaer »

Wie bescheiden auch immer die Verordnung ausgefallen ist, heißt das aber doch auch, dass man jetzt keinen Führerschein mehr für den Segway braucht, oder?
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Beitrag von mathiegi »

Jetzt ist noch alles beim alten. Dies gilt noch nicht!
Liebe Grüsse

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Beitrag von Brummbaer »

streiche "jetzt" setze "dann"
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Beitrag von UliW2 »

Hier die aktuell ( ab 15.06.2019 ) gültige Fassung:
https://www.dvr.de/verkehrsrecht/ekfv/1-15.html#p1
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Beitrag von mathiegi »

Liebe Grüsse

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Beitrag von mathiegi »

"Was ändert sich durch die geplante Neuregelung für Segway PTs?
Voraussichtlich im zweiten Quartal 2019 soll die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die MobHV ersetzen. Diese Verordnung wird für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange gelten – also auch für Segway PTs. Nach der neuen Verordnung wird für Segway PTs ein Mindestalter von 14 Jahren vorgeschrieben sein, ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung sind dann nicht mehr nötig. Fahren dürfen Segway PTs innerorts auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Gibt es diese nicht, darf die Straße benutzt werden. Segway-Fahrer müssen sich grundsätzlich nach den Signalen der Fahrradampeln richten. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Segway PTs auf Radwegen oder dem Seitenstreifen fahren. Nur, wenn es diese nicht gibt, dürfen sie die Straße benutzen."
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Beitrag von Bernie »

bekommen wir eigentlich dann auch die Mini-Nummernschilder, wie sie auf den Rollern drauf sind?
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