Rechtssituation Österreich.

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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nils
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Rechtssituation Österreich.

Beitrag von nils »

Nabend,
ich fahre mit meiner Familie über Karneval nach Österreich. Der Segway kommt natürlich mit. Da ich erst 14 bin, ist legales fahren in DE ja recht begrenzt für mich, aber in Österreich ist Segwayfahren ja ab 14 ohne FS/FA. Weiß jemand, ob das nur für Österreicher oder auch für Deutsche gilt? Oder muss man da nur die Genehmigung, die man sich bei Segway.at runterladen kann, vorzeigen? Muss man das Kennzeichen dann abnehmen, um da zu fahren?
Gruß, Nils
graf
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Beitrag von graf »

Hallo nils!
Komm ruhig ins ösi-land, Segway gilt als Elektrofahrrad und ist daher ab 12 Jahren, mit "Fahrradführerschein" ;-) auch schon früher, zu fahren! Spezielle Dokumente brauchst du auch nicht mit, wo Radfahren erlaubt ist, kannst due auch mit dem Segway fahren.
servus
graf

"Gehen Sie noch oder schweben Sie schon?"
nils
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Beitrag von nils »

Danke für die Antwort!
Auch im Wald?
Gruß, Nils
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funwheels
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Beitrag von funwheels »

Wenn ich das meiner Tochter sage wird Sie Österreich Fan ,und ich weiss jetzt schon wo Sie so schnell wie möglich hin will :mrgreen:
Gruß Marco
www.albecks-fun-wheels.de
marcoalbeck@t-online.de
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Segleulux
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Beitrag von Segleulux »

Das gleiche gilt übrigens auch für das Großherzogtum Luxemburg. Würde mich freuen dich dort mal begrüssen zu können.
Was man mühelos erreichen kann, ist gewöhnlich nicht der Mühe wert, erreicht zu werden.
graf
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Beitrag von graf »

nils hat geschrieben:Danke für die Antwort!
Auch im Wald?
Da wird es komplizierter: z.B. auf Forststraßen gibt es je nach Besitzer unterschiedliche Einschränkungen, die aber durch Zusatztafeln (meistens :-?? ) kund getan werden. In Fremdenverkehrsgebieten am besten am Gemeindeamt erkundigen.
servus
graf

"Gehen Sie noch oder schweben Sie schon?"
danyo

Beitrag von danyo »

Österreich ist doch toll:

- Gutes Essen
- Unkompliziertes Segway fahren
- Bankengeheimnis
- Tolle Berge
- Netter Dialekt (Wienerisch)

Ich komm rüber :)
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LeiCHT
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Beitrag von LeiCHT »

Hallo Leute,

ich schließe meine Frage mal bei diesem Thema an:
Wie ja bekannt ist, sind Segways in Österreich (rechtlich) als Fahrrad deklariert. Es gelten somit die entsprechenden Vorgaben aus der STVO bzw. FVO (Fahradverordnung).

Jetzt bin ich auf folgenden §2 der FVO gestoßen (Auszug):
"Mehrspurige Fahrräder:
Es müssen jeweils zwei Rücklichter und Rückstrahler in gleicher Höhe so angebracht sein, dass sie die seitliche Begrenzung des Fahrrades erkennen lassen"

Liebe anderen österreichischen Segway-Fahrer habt ihr das auch? (zumindest die beidseitigen Rückstrahler, denn „bei Tageslicht und guter Sicht” ist keine Lichtanlage mehr vorgeschrieben).
Ich bin bis jetzt immer nur "einseitig beleuchtet" gefahren.

Vieleicht hat ja jemand schon mal eine Erfahrung mit Polizisten in dieser Hinsicht gemacht.

Sonnige Grüße
LeiCHT
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LeiCHT
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Beitrag von LeiCHT »

Nachtrag
Nettes Detail am Rande betreffend Händler:

FVO §1:
"§ 1. (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muß - sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts
anderes ergibt - ausgerüstet sein:
....." Dann sind die ganzen Reflektoren, Beleuchtung usw. angeführt.

Ich glaube nicht, dass die notwendige Ausstattung einem neu gekauften Segway beiliegt (sprich alle Rückstrahler und Beleuchtung).
Der Fahrad-Handel ist verpflichtet, mit dem Verkauf eines jeden Fahrrades eine Lichtanlage und die restliche Ausstattung gem. FVO mitzuliefern. Das müsste ja eigentlich auch für den Segway-Händler gelten oder?
Brummbaer
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Beitrag von Brummbaer »

Also wir waren mehrfach in Österreich mit Miet-Segways vom Hotel unterwegs. Die hatten diesbezüglich gar nichts angebaut. Die Polizei hatte da wohl auch keinerlei Interesse (wurden nie angehalten). Auch mit unseren deutschen Segways, mit Kennzeichen vorn und der einseitigen Beleuchtung gab es nie Probleme. Ich schätze mal das das Regional durchaus verschieden ist.
graf
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Beitrag von graf »

Hallo!
Macht mir bloß nicht die Pferde scheu: Bisher hat sich bei uns noch kein Schw... darum gekümmert, ob oder in welcher Höhe wieviel Rückstrahler angebracht sein müssen. Macht weiter so und bald werden wir eine automatische Leuchtweitenregulierung für unsere LED-Lamperln brauchen, weil durch die wechselnde Neigung Blendwirkung gegen die armen Autofahrer besteht!!! :-??
servus
graf

"Gehen Sie noch oder schweben Sie schon?"
kuddel
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Beitrag von kuddel »

und ein Blaulicht auf dem Kopf, und während der Fahrt "tatü..tata" rufen !!!

was glaubt ihr eigentlich, wer sich dafür tatsächlich interessiert ?? keine Sau !!
Ich fahre sehr viel auf der Straße und bin schon einigen Polizeistreifen begegnet,
Weder hat mich bisher jemand nach irgendwelchen Papieren gefragt, noch hat sich
jemand irgendwelche Lampen oder Rückstrahler angesehen. Solange man nicht bei
rot über Ampeln fährt, wie das ja viele Radfahrer machen, oder sonstige Übertretungen
anstellt, kümmert sich kein Mensch um uns. Höchstens aus Neugier.
das hatte ich im Thema "Position Frontlicht" geschrieben, und war natürlich auf Deutschland bezogen. Bei den Ösis wird das nicht anders sein.

Gruss kuddel
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ViperGTS
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Beitrag von ViperGTS »

Wir sind heute in KUFSTEIN von der Polizei angehalten und ziemlich unfreundlich (der Polizist gab zu, dass er von Segways keine Ahnung hat) befragt worden. :mrgreen: war trotzdem lustig, zumal ich um Blaulicht gebeten hatte, als er uns 3 aufgefordert hat seinem Polizeiauto quer durch Kufstein zur Polizeidienststelle zu folgen :!: damit er alle meine Fahrzeug-Papiere dort kopieren kann :roll:

Angeblich hätte ich mit meinem x2 mit deutschem Mopedkennzeichen auf der Strasse fahren müssen und Helm tragen müssen,
während Wendelstein auf seinem diese Woche in AT gekauften i2 ohne Kennzeichen auf dem Gehweg hätte fahren müssen,
aber dafür keine Helmpflicht...und so weiter. Total chaotisch die Vorstellung ... :-??

Gibt es irgendwo ein vernünftiges Dokument zu der rechtlichen Situation/Einstufung in AT?

Die website :book2: des AT-Importeurs ist nicht wirklich informativ zu diesem Thema :blinkb2:
Wenn schon kein Hubraum, dann wenigstens schweben ;-)
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nils
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Beitrag von nils »

Gabs bei Segway Österreich zum Runterladen, ist von irgendeinem Ministerium da. Das hatte ich mir für den Urlaub ausgedruckt, zur Sicherheit. Aber hatte keinen Polizeikontakt.
Aber anscheinend wurden die von Segway Deutschland jetzt zu 100% geschluckt und die Website enthält nur noch die Deutschen Fakten. Denn da der Segway in AT als E-Fahrrad gilt, ist er da führerscheinfrei, auf der neuen HP von Segway AT steht aber was von "Prüfbescheinigung zum Führen eines Mofas". Die gibt es in AT meines Wissens jedoch nicht. Ebenso ist in AT Segwayfahren ab 12 und nicht ab 15. Die deutsche Tochtergesellschaft wird wirklich immer schlechter und unverschämter (die erneuten Preiserhöhungen). Ich schaue mal, ob ich es noch auf Papier habe, denn auf meinem Rechner findet Spotlight nichts. Wenn ich es finde, scanne ich es ein und lade es hoch.
Gruß, Nils
nils
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Beitrag von nils »

So, ich habe es gefunden und Gescannt. Die Qualität ist nicht so gut, aber müsste reichen.
Dateianhänge
Segway-Bescheinigung AT.pdf
(5.06 MiB) 515-mal heruntergeladen
Gruß, Nils
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ViperGTS
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Beitrag von ViperGTS »

Danke Nils, kenne ich schon und ist ein bisserl alt, da aus 2004...aber ich werde es in Zukunft bei mir führen, wenn in AT :mrgreen:
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LeiCHT
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Beitrag von LeiCHT »

Im Anhang die originalen Unterlagen von der ehem. homepage.
Dateianhänge
zertifikat_deutsch.pdf
TÜV-Zertifikat
(299.63 KiB) 513-mal heruntergeladen
de_at_betriebsgenehmigung.pdf
Betriebsgenehmigung vom Verkehrsministerium
(446.66 KiB) 530-mal heruntergeladen
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ViperGTS
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Beitrag von ViperGTS »

Tja, es geschehen noch Zeichen und Wunder ... :!:

Der Polizist hat heute vormittag angerufen und sich entschuldigt.
Er hat die Info aus Wien bekommen, dass der Segway als "Fahrrad" einzustufen ist. :book2:

Warum nicht gleich so :-?
Wenn schon kein Hubraum, dann wenigstens schweben ;-)
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