Übernahme gebrauchtes Segway

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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Eay2001
Beiträge: 1
Registriert: 30.03.2014 15:14

Übernahme gebrauchtes Segway

Beitrag von Eay2001 »

Hallo liebe Segway-Gemeinde,

ich bin seit gestern stolzer Besitzer eines gebrauchten Segway i2.
Leider blicke ich bei den ganzen Bedingungen, Regelungen und Vorschriften noch nicht wirklich durch und benötige daher ein bisschen Hilfe.

Für das Segway habe ich neben den diversen Anleitungen noch folgende zulassungsrelevante(?) Dokumente bekommen:

1) Gutachten gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 4 FZV / Einzelgenehmigung nach § 4 FZV (TÜV HANSE) (ausgestellt auf den Namen des Verkäufers)
2) Ausnahmegutachten § 70 StVZO (TÜV HANSE)
3) Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO, § 47 FZV und § 46 StVO (befristet bis 31.12.2010)

Soweit ich die Rechtslage verstanden habe, ersetzt ja die bundesweite "Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr" die Dokumente (2) und (3). Ist es daher nun ausreichend, neben einem neuen Versicherungskennzeichen die Einzelgenehmigung (1) beim Straßenverkehrsamt auf meinen Namen umschreiben zu lassen? Oder muss ich mit einer erneuten TÜV Vorführung rechnen?

Schon mal Danke vorab für eure Hilfe.
dmblue
Beiträge: 3
Registriert: 11.12.2014 06:41

Beitrag von dmblue »

Ich hoffe, ich hab das alles richtig verstanden, bin nämlich ebenfalls Newbie und stehe vor ähnlichen Wissensdefiziten.
Also, das ist mein "Wissensstand" nach tagelangen Recherchen:
Für ein i2 mit TÜV-Kit braucht man laut der bundesweiten "Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr" nur ein Versicherungskennzeichen.
Ich verstehe das so, dass keine Zulassung beim Amt nötig ist. Man braucht also nur die Pflichtversicherung, der Versicherer muss dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten übermitteln und gut is.
Stimmt das so?
Seestern
Beiträge: 39
Registriert: 21.07.2011 11:19

Beitrag von Seestern »

Ich habe einen Gebrauchten mit allen Papieren seit August. Musste mir nur ein Mofakennzeichen von der Versicherung holen.
Habe viel Spass seit dem. Segwayfahren macht süchtig. Jawoll
Einen sonnigen Gruß
vom Seestern
dmblue
Beiträge: 3
Registriert: 11.12.2014 06:41

Beitrag von dmblue »

Seestern hat geschrieben:Ich habe einen Gebrauchten mit allen Papieren ...
Hey Seestern,
was sind das für "Papiere"?
Hexe
Beiträge: 522
Registriert: 15.10.2009 16:29

Beitrag von Hexe »

dmblue hat geschrieben:Ich hoffe, ich hab das alles richtig verstanden, bin nämlich ebenfalls Newbie und stehe vor ähnlichen Wissensdefiziten.
Also, das ist mein "Wissensstand" nach tagelangen Recherchen:
Für ein i2 mit TÜV-Kit braucht man laut der bundesweiten "Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr" nur ein Versicherungskennzeichen.
Ich verstehe das so, dass keine Zulassung beim Amt nötig ist. Man braucht also nur die Pflichtversicherung, der Versicherer muss dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten übermitteln und gut is.
Stimmt das so?
Stimmt nicht ganz. Mit dem TÜV - Bericht mußt Du zum Straßenverkehrsamt. Dort mußt Du Dir eine Betriebserlaubnis für Dein Seggi holen. Kostet in der Regel 10 €.
Du bekommst zwar auch ohne Betriebserlaubnis ein Versicherungskennzeichen. Im Schadensfall ist die Versicherung aber ungültig, da keine Betriebserlaubnis für Dein Seggi vorliegt. Also trotz Nummernschild quasi ohne Versicherungsschutz.
SegFenn
gold-member
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Beitrag von SegFenn »

Hexe hat geschrieben:Im Schadensfall ist die Versicherung aber ungültig, da keine Betriebserlaubnis für Dein Seggi vorliegt. Also trotz Nummernschild quasi ohne Versicherungsschutz.
Das stimmt aber ebenfalls nicht ganz: Ein Versicherer ist zur Leistung verpflichtet, selbst dann wenn KEINE Betriebserlaubnis besteht! Hierzu hatte unser Mitstreiter 'thomas' bereits vor einigen Jahren ein letztinstanzliches Urteil erstritten; ich denke diese respektable Leistung sollte nun jedem hier im Forum hinreichend bekannt sein.
Hexe
Beiträge: 522
Registriert: 15.10.2009 16:29

Beitrag von Hexe »

Sicher, nur das die Versicherung dann sicherlich die Mücken zurückfordern wird. Und das zu recht.
Jeder so wie er möchte. So spart man sich immerhin 10 Euro. Was ist da schon ein jahrelanger Rechtsstreit mit unkalkulierbaren Folgekosten.....
Infinity553
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Registriert: 01.06.2014 02:58

Beitrag von Infinity553 »

Oder man hat Glück, die wissen nicht was sie da eigentlich stempeln und machen das gratis, wie in meinem Fall :D
dmblue
Beiträge: 3
Registriert: 11.12.2014 06:41

Beitrag von dmblue »

Oi. Das ist ja, als ob dieses elektronische Steh-Moped vom Mond käme!
Infinity553
Beiträge: 42
Registriert: 01.06.2014 02:58

Beitrag von Infinity553 »

Ne, aber fast genau so schlimm, aus den USA.
Käme es vom Mond wäre es Reichsdeutsch, muss man wissen!

Sorry, das Zitat von dem Spinner konnte ich mir nicht verkneifen
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