Segway kauf in der Schweiz

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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bruederchen
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Segway kauf in der Schweiz

Beitrag von bruederchen »

Hallo Segway Gemeinde,
Ich hab seit 2 Wochen die Segway-Seuche, In Deutschland sind fast überall 6 - 8 Wochen Lieferzeit, und die neuen Seg´s sollen dann noch um ca 500,00 $ teurer werden.
Deshalb möchte ich einen segway aus der Schweiz importieren.
Was spricht dagegen?
und was muß ich beachten?
Danke euch im Voraus
Gruß Bruederchen
Rene
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Beitrag von Rene »

bruederchen hat geschrieben:Hallo Segway Gemeinde,
Ich hab seit 2 Wochen die Segway-Seuche, In Deutschland sind fast überall 6 - 8 Wochen Lieferzeit, und die neuen Seg´s sollen dann noch um ca 500,00 $ teurer werden.
Deshalb möchte ich einen segway aus der Schweiz importieren.
Was spricht dagegen?
und was muß ich beachten?
Danke euch im Voraus
Gruß Bruederchen
Hallo Bruederchen.

Du solltest beachten, das die Schweiz ein Drittland ist (außerhalb der EU).
Bei der Einführ in die EU (Deutschland) fallen Zoll (6-10%) und Umsatzeinfuhrsteuer (19%) an.
Ob der Erwerb wirklich günstiger ist ?

Gruß
Rene :-)
Ditrio
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Beitrag von Ditrio »

Hallo Brüderchen.
Ich habe einen i2 im Sept. 2009 aus den USA importiert und besitze die Straßenzulassung mit allem Drum + Dran. Fast neu mit 66 km Laufleistung, ständig am Stromnetz aber krankheitsbedingt zu verkaufen.
Falls Du Interesse hast und mehr Infos benötigst: 0171.3528556
Gruß,
Ditrio
Brummbaer
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Beitrag von Brummbaer »

Rene hat geschrieben: Bei der Einführ in die EU (Deutschland) fallen Zoll (6-10%) und Umsatzeinfuhrsteuer (19%) an.
Das kann doch einen Schmuggler nicht erschüttern... ;-)
bruederchen
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Beitrag von bruederchen »

Danke, kann mir Erschütterungen nicht leisten.
sobald ich einen "Seg " habe lasse ich es euch wissen und dann wird gefahren bis die Reifen qualmen. :D
Gruß an Alle
Parsifal
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Beitrag von Parsifal »

Brummbaer hat geschrieben:Das kann doch einen Schmuggler nicht erschüttern... ;-)
Nur blöd, dass die Zulassung des Segway bei dem KBA gemeldet wird. Ein Abgleich der Daten, ob und wann das Gerät in die EU eingeführt wurde, geht mittlerweile automatisch.

Muss jeder selbst wissen, ob sich die Konsequenzen (Schmuggelgut, Steuerhinterziehung usw.) für die paar Spareuros sich lohnen :book2:

Gruß, Parsifal
harleymann
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Beitrag von harleymann »

wer hat dir denn den schwachsinn erzählt???
bei den meisten zulassungsstellen werden nicht mal die tüv papiere eines segways kopiert und archiviert. es wird lediglich auf der tüv abnahme ein stempel " zulassung erteilt" gesetzt.
es ist das gleiche, wie zb bei mofas. von denen weiß die zulassungstelle nichts-im falle eines unfalls, ist die versicherung die einzige instanz, die daten vom jeweiligen fahrzeug hat.
das gilt für alle zulassungsfreien fahrzeuge, wobei der begriff zulassungsfrei natürlich irreführend ist.
wenn du zb mal dein" zulassung" verloren hast, dann kann dir dein strassenverkehrsamt auch keine neue austellen.
es hat sich mal jemand umfangreich dazu ausgelassen-kopiere ich unten rein.
bei deinen ausführungen hat man immer wieder das gefühl, dass du den leuten angst machen willst. bekommst du etwa von doofmannsdorf eine provision, für jeden segway, der nicht an denen vorbei geht? man muss die leute doch verstehen, wenn sie den deppenpreis nicht bezahlen können und wollen-und selbst wenn sie ihn zahlen, dann bekommen sie ja scheinbar trotzdem keinen...
grüsse j

Kleines Moped, große Mühe: Der Weg zur neuen Betriebserlaubnis.
Mag die Technik noch so simpel sein - ein Moped ohne Betriebserlaubnis hat schon so manchem Restaurierer graue Haare wachsen lassen. Wir zeigen den richtigen Weg durch den Behördendschungel auf dem Weg zum Ersatzpapier.
30 Jahre lang stand die alte Quickly von Opa auf dem Boden, jetzt soll sie endlich restauriert und wieder auf die Straße gebracht werden. Oder Sie konnten auf der Veterama nicht diesem knallgelben Mobylette-Mofa wiederstehen, weil Sie mit genau so einem Ding vor 25 Jahren die Dorfstraßen unsicher gemacht haben. Aber leider fehlen sämtliche Papiere.
Was tun?

Im Gegensatz zu Autos und Motorrädern wird für zulassungsfreie Fahrzeuge (dazu gehören nach
§ 18 StVZO unter anderen Mofas, Mopeds, Kleinkrafträder, Krankenstühle, landwirtschaftliche Arbeitsgeräte und einachsige Zugmaschinen, die von Fußgängern geführt werden) kein Fahrzeugbrief und in der Regel auch kein Schein ausgegeben, sondern eine Betriebserlaubniskarte, die der Fahrer mitführen und bei Kontrollen vorzeigen muss. Geht diese Karte verloren, führt auch bei zulassungsfreien Fahrzeugen der erste Weg zur örtlichen Zulassungsstelle, die in einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (ca. zehn Euro) bestätigt, dass die verloren gemeldete Betriebserlaubnis nicht etwa wegen technischer Mängel eingezogen und der Betrieb des Fahrzeugs verboten wurde. Nach eigenem Ermessen kann sie eventuell einen Eigentumsnachweis, zum Beispiel einen Kaufvertrag, verlangen.
Nach Vorlage dieser Unbedenklichkeitsbescheingung darf der Inhaber der ABE, also in der Regel der Fahrzeughersteller oder sein Importeur, eine „Zweitschrift" ausstellen, die dann anstelle des Originals mitgeführt wird. Fein raus ist also zum Beispiel der Besitzer einer alten Vespa, dessen Behördenmarathon hier schon zu Ende ist. Der deutsche Importeur Piaggio nimmt allerdings keine Anträge direkt entgegen, sondern verweist die Kunden an einen autorisierten Händler. Auch die Besitzer einer Herkules Prima können sich freuen: Sie bekommen ihre Zweitschrift bei Sachs (Nopitschstr. 70, 90441 Nürnberg, E-Mail: in-fo@sachs-bikes.de; ab 26 Euro), für viele Modelle der ehemaligen Zweiradunion gibt es zumindest noch technische Daten, die eine Einzelabnahme erleichtern. Naturgemäß haben Importeure nur Daten über die „deutschen" Modelle und geben sich oft zugeknöpft, wenn ein Fahrzeug über andere als die offiziellen Kanäle nach Deutschland gekommen ist.

Bei manchen Marken sind die Rechte, Zweitschriften auszufertigen, im Lauf derJahrzehnte verschlungene Wege gegangen. Hier können eventuell Markenclubs mit interessanten Adressen weiterhelfen. Kreidler-Fahrer zum Beispiel werden bei der Firma Scheidt in Dortmund fündig (Tel. 0231/211603; Internet: http://www.ruscheido.de; ab 20 Euro), Simson-Besitzer bekommen das begehrte Papier direkt vom Kraftfahrtbundesamt per Nachnahme zugesandt (ördestr. 16, 24944 Flensburg, Fax: 0461-3141786, Internet: http://www.kba.de; 23,34 Euro).

Bei den allermeisten ehemaligen Herstellern wird sich aber niemand mehr auftreiben lassen, der eine Zweitschrift ausstellen kann. Dann muss eine „Betriebserlaubnis im Einzelfall" her. Das Fahrzeug wird einer Technischen Prüfstelle vorgeführt (im Westen im Regelfall beim TÜV, im Osten bei der Dekra) und nach § 21 StVZO begutachtet („Vollabnahme"). Die großen Prüfstellen haben zwar fast alle Datensätze der erteilten ABEs gespeichert oder können sie beim KBA anfordern, doch die Kosten der Abnahme werden nach Aufwand berechnet. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Kopie einer ABE oder die Betriebserlaubniskarte eines identischen Fahrzeugs mitzubringen.
Auch wer im Vorfeld beim KBA die ABE-Nummer erfragt, erspart seinem Prüfer wertvolle Zeit beim Heraussuchen der Unterlagen. Wichtig: Bei eine Anfrage in Flensburg nicht den Begriff „Datenblatt" verwenden, bei zulassungsfreien Fahrzeugen sprechen die dortigen Fachleute vom „Abdruck der Genehmigung".

Frank Stegemann, Prüfingenieur und Kreidler-Sammler (http://www.kreidler-museum.de), der uns beim Weg durch das Behördendickicht unter die Arme gegriffen hat, ergänzt aus eigener Erfahrung: „Wenn man keine Daten hat, sollte man sich ein paar Tage vorher anmelden, um dem Sachverständigen genug Zeit zu geben." Auch hier gilt: Manchmal tauchen brauchbare Daten an unvermuteter Stelle auf. So liegen zum Beispiel bei Yamaha Motor Deutschland (Homologationsabteilung, Hansemannstr. 12, 41468 Neuss, Tel.: 02131/20130, E-Mail: in-fo@yamaha-motor.de) die Homologationsunterlagen für Velosolex und Motobecane (Mo-bylette) ab den sechziger Jahren vor. Kopien werden sogar ohne Berechnung abgegeben (Kaffeekasse dankt!).

Fahrräder mit Hilfsmotor, die vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind, benötigen übrigens laut § 18, Abs. 3 der StVZO gar keine Betriebserlaubnis! Doch freuen Sie sich nicht zu früh: Bei diesen Fahrzeugen müssen Sie eine Betriebserlaubnis für den Motor mitführen! Bei der Vollabnahme wird heute zumeist ein Gutachten für das komplette Fahrzeug erstellt, auf Wunsch aber auch nur für den Motor - wenn der Besitzer zum Beispiel einen Lohmann-Motoran mehreren Fahrradrahmen betreiben möchte.

Hat man das Gutachten in der Hand, führt der letzte Weg wieder zur Zulassungsstelle. Die versieht das Papier mit dem Stempel „Betriebserlaubnis erteilt", und damit hat der gestresste Mofa oder Moped-Besitzer ein Dokument in der Hand, das nach § 18, Abs. 5 der StVZO die originale Betriebserlaubniskarte ersetzt. Frank Stegemann: „Gelegentlich kommt es vor, das jemand vergisst, sich diesen Stempel zu holen. Doch Vorsicht: er ist dann ohne Betriebserlaubnis unterwegs! Ganz dringend warnen möchte ich auch vor so genannten Blanko- ABEs ohne Fahrgestellnurnmer, die auf Veteranenmärkten oder über Internet angeboten werden." Diese Papiere sind zumeist schlichte, auf Pappe gezogene Kopien, deren Anbieter eventuell vom Rechteinhaber verfolgt werden. Wer auf diesem Weg ein paar Euro sparen will, sollte bedenken: Urkundenfälschung und Fahren ohne ABE sind keine Kavaliersdelikte und können richtig teuer werden. Genauso risikoreich ist es, kurzerhand die Fahrgestellnurnmer am Fahrzeug einer irgendwie besorgten ABE anzugleichen.
Parsifal
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Beitrag von Parsifal »

harleymann hat geschrieben:wer hat dir denn den schwachsinn erzählt???
Wer lesen kann, ist hier stark im Vorteil:
50,2 Millionen Kraftfahrzeuge und 5,9 Millionen Kraftfahrzeuganhänger sind im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) registriert. Dieses Register unterstützt unter anderem polizeiliche Ermittlungen und sichert das Eigentum am Fahrzeug. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr.

Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) werden Fahrzeug- und Halterdaten zu Fahrzeugen gespeichert, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist. Kennzeichen in diesem Sinne sind:

* Standardkennzeichen,
* Saisonkennzeichen,
* Oldtimerkennzeichen,
* Ausfuhrkennzeichen,
* Versicherungskennzeichen (Leichtmofa, Mofa 25, Mokick, Krankenfahrstühle),

Die jeweiligen Daten werden von den örtlichen Zulassungsbehörden und den Versicherungsunternehmen erfasst und an das ZFZR übermittelt.
http://www.kba.de/nn_125476/DE/Zentrale ... __nnn=true

Das Fahrzeug wird bei der Zuteilung des Mofa-Kennzeichen vom Versicherungsgeber der KBA informiert. Darin ist die Fahrgestellnummer, Name und Anschrift des Versicherungsnehmer (i.R. Halter) usw. enthalten.

Und hier kannst Du mal nachlesen, wofür die ZFZR da ist:
Das Zentrale Fahrzeugregister erteilt Auskunft über Fahrzeug- und Halterdaten unter anderem bei

o polizeilichen Ermittlungen
o Ermittlungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten
o im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen
o für die Verfolgung von Rechtsansprüchen in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
* stellt Herstellern Halteranschriften für Rückrufaktionen zur Verfügung, damit im Interesse der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes Fahrzeugmängel beseitigt werden können,

* unterstützt Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes und der Durchführung des Kraftfahrzeugsteuerrechts,
* ermöglicht Unterstützung bei Maßnahmen nach dem Bundesleistungs- und Verkehrssicherstellungsgesetz sowie des Katastrophenschutzes im Rahmen der hierzu erlassenen Gesetze der Länder,
* sichert das Eigentum am Fahrzeug und
* hält eine umfassende Datenbasis für statistische und marktwirtschaftliche Auswertungen des Fahrzeugbestandes und seiner Veränderungen bereit.
http://www.kba.de/cln_007/nn_125492/DE/ ... __nnn=true

So kann Segway Deutschland aus dem ZFZR abfragen, welches Gerät, mit welcher Seriennummer auf welche Person zugelassen ist. Diese Seriennummer wird in Deggendorf abgestimmt, ob diese ein deutsches Gerät ist, oder nicht. Wenn nicht, können sie gegen diesen Parallelimport mit allen erwähnten Mitteln (Abmahnung, Meldung beim Zoll usw.) entgegen wirken.
bei deinen ausführungen hat man immer wieder das gefühl, dass du den leuten angst machen willst. bekommst du etwa von doofmannsdorf eine provision, für jeden segway, der nicht an denen vorbei geht? man muss die leute doch verstehen, wenn sie den deppenpreis nicht bezahlen können und wollen-und selbst wenn sie ihn zahlen, dann bekommen sie ja scheinbar trotzdem keinen...
grüsse j
Leider habe ich beruflich jeden Tag mit Leuten wie Dir zu tun, die wohl meinen, nur weil diese selbst die Gesetze missachten, auch die anderen dazu verleiten zu müssen und mit gefährlichen Halbwissen andere Menschen verunsichern.
Es gibt auch die andere Seite, wie mich, die auf die Gefahren hinweisen.

So kann doch nur letzlich jeder selbst entscheiden, ob er sich einen Parallelimport riskiert, oder nicht.

Und nochmal: Es ist völlig legitim, einen Segway von einem anderen offiziellen Segwayhändler in der EU zu kaufen. Es ist nur nicht erlaubt, ein Segway zu kaufen, der nicht für die EU bestimmt ist. Wer es trotzdem macht, der tut den "doofmannsdorfer" nur einen Gefallen, damit die mal wieder einer ihrer Massenabmahnungen verschicken können. Und genau das möchte ich vermeiden!

Gruß, Parsifal
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Fliegentod
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Beitrag von Fliegentod »

@parsifal: du hast gottseidank nicht ganz recht.
der parallelimport auch aus ländern außerhalb der EU ist bei rein privater nutzung des segway völlig legal - nur wenn der segway "im geschäftlichen verkehr" eingesetzt wird (mit gewinnerzielungsabsicht hier verkauft wird, vermietet wird usw.), greift das markenrecht.
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Beitrag von Parsifal »

Jein.. :book2:

Wenn ein Gutachten des Schutzrechtsinhabers vorliegt, bei der in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verbrachten Ware eine Schutzrechtsverletzung in Form eines Parallelimportes/Grauimports vorliegt und der Schutzrechtsinhaber der Verbringung weder expliziet noch impliziet zugestimmt hat (§14 Absatz 1 bis 3 Markengesetz), so kann ein Auftrag des Schutzrechtsinhabers die Grenzgeschlagnahme gem. §146 Markengesetz angeordnet werden.

Es wird hier nicht unterschieden, ob Du eine Privatperson bist, oder ein Gewerbe mit den Geräten betreibst. Dieser Unterschied hat nur auf den Schadenersatz einfluss, den der Schutzrechtsinhaber geltend machen kann.

Liegt kein Gutachten vor, dann kommt, worauf Du Dich beziehst, der § 14 Abs. 2 MarkenG zum Tragen, der des "Handelns im geschäftlichen Verkehr" vor sieht. Sprich, der Schutzrechtsinhabers muss Dir eine selbständige, wirtschaftlichen Zwecken dienende Tätigkeit nachweisen.

Sicherlich hört sich das alles verdammt verwirrend an, aber das gefährliche an der Sache ist, dass eine Unkenntnis nicht entlastet auswirkt.

Gruß, Parsifal
harleymann
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Beitrag von harleymann »

wer lesen kann, der mag im vorteil sein. stark im vorteil ist jedoch, wer dazu den blick für die realität nicht verliert.
hört sich ja alles schlüssig an,aber ist es nun mal nicht. was ist denn, wenn der segway verkauft wird, während er versichert ist? in der regel verkaufst du ihn, mit einer gültigen versicherung. spätestens dann ist die kette abgebrochen und die daten würden nicht mehr stimmen, selbst wenn die versicherung sie gemeldet hat.
abgesehen davon halte ich es für zweifelhaft, ob die meldungskette überhaupt funktioniert. einem bekannten wurde sein segway, und der seines besten freundes, aus seiner garage gestolen. beide hatten alle unterlagen (tüv abnahme versicherungspapiere usw) in der lenkertasche. daher konnten sie bei der diebstahlsmeldung ihre fahrgestellnummer nicht angeben. die polizei war dann der meinung, dass sie die nummer selber, über die zulassungsstelle, rausbekommen kann. dies war leider nicht möglich. sie haben dann die nummern nur über ihre eigene versicherung rausbekommen und der polizei mitgeteilt.
auch ist es gar nicht nachzuweisen, ob du den segway in dem jeweligen land nicht gebraucht gekauft hast, es sei denn, dass er noch nichts gelaufen hat.
wie kommst du denn darauf, dass ein datenableich der fahrgestellnummer mit der seriennummer möglich ist. das kann natürlich in einigen fällen möglich sein, wenn die seriennummer auch als fahrgestellnummer verwendet wurde. es steht aber nirgendwo, dass der tüv die seriennummer auch als fahrgestellnummer übernehmen sollte. das wird sicher oft gemacht, aber eine fahrgestellnummer kann absolut frei zugeteilt werden (tp nummer)
deine behauptung-ich würde gesetze missachten-finde ich schon eine frechheit. wie kommst du darauf?
grüsse j
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Beitrag von Parsifal »

harleymann hat geschrieben: hört sich ja alles schlüssig an,aber ist es nun mal nicht. was ist denn, wenn der segway verkauft wird, während er versichert ist? in der regel verkaufst du ihn, mit einer gültigen versicherung. spätestens dann ist die kette abgebrochen und die daten würden nicht mehr stimmen, selbst wenn die versicherung sie gemeldet hat.
Mag ja in Deiner realen Welt so sein, oder man in der "Regel" damit so verfährt, aber der Segway ist kein Mofa oder Roller und hat ein weit höreren Wert. Damit wäre zumindest bei mir diese Regel völlig hupps.

Mal davon ab:
Bis wann muss die Versicherung über den Verkauf eines Motorrollers informiert werden ?

Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sind verpflichtet, die bestehende Versicherung rechtzeitig, spätestens aber innerhalb einer Woche nach dem Verkauf zu informieren. Andernfalls muss der Käufer z. B. Kündigungserklärungen des Verkäufers oder Mahnungen oder Rücktrittserklärungen des Versicherers gegenüber dem Verkäufer gegen sich gelten lassen. Außerdem läuft er Gefahr, dass die Versicherung ihn im Schadensfall in Regress nimmt. Quelle : GDV 5/04
harleymann hat geschrieben: Die abgesehen davon halte ich es für zweifelhaft, ob die meldungskette überhaupt funktioniert. einem bekannten wurde sein segway, und der seines besten freundes, aus seiner garage gestolen. beide hatten alle unterlagen (tüv abnahme versicherungspapiere usw) in der lenkertasche. daher konnten sie bei der diebstahlsmeldung ihre fahrgestellnummer nicht angeben. die polizei war dann der meinung, dass sie die nummer selber, über die zulassungsstelle, rausbekommen kann. dies war leider nicht möglich. sie haben dann die nummern nur über ihre eigene versicherung rausbekommen und der polizei mitgeteilt.
auch ist es gar nicht nachzuweisen, ob du den segway in dem jeweligen land nicht gebraucht gekauft hast, es sei denn, dass er noch nichts gelaufen hat.
Hätte die Polizei mal bei der KBA angerufen, hätten sie die Daten bekommen. Aber wie Du siehst, sagt selbst die KBA aus, dass sie diese Daten speichert. Und ich denke nicht, dass die nicht so viel "Schwachsinn" schreibt, oder ? ;-)
harleymann hat geschrieben:wie kommst du denn darauf, dass ein datenableich der fahrgestellnummer mit der seriennummer möglich ist. das kann natürlich in einigen fällen möglich sein, wenn die seriennummer auch als fahrgestellnummer verwendet wurde. es steht aber nirgendwo, dass der tüv die seriennummer auch als fahrgestellnummer übernehmen sollte. das wird sicher oft gemacht, aber eine fahrgestellnummer kann absolut frei zugeteilt werden (tp nummer)
Jedes Segway muss nach der neuen bundeseinheitliche Zulassungsverordnung die Seriennummer in die Base oder sonstwo eingeschlagen werden. Damit ist die Nummer nun mal drin. Als Beleg will der TÜV einen Kaufbeleg sehen, wo die Seriennummer (später Fahrgestellnummer) eingetragen wird.
deine behauptung-ich würde gesetze missachten-finde ich schon eine frechheit. wie kommst du darauf?
grüsse j
Naja, zum einen hast Du meine Äußerungen als "schwachsinn" abgewunken, damit also mich als Lügner dargestellt, was ja auch eine Frechheit ist ;) Und wenn man die Gesetze nicht so genau nehmen soll und Du dafür sogar Verständnis hast, wenn man es macht, dann kann ich davon ausgehen, dass Du es selber nicht soooo genau nimmst... das mit dem Gesetz.
harleymann hat geschrieben:man muss die leute doch verstehen, wenn sie den deppenpreis nicht bezahlen können und wollen-
Gruß, Parsifal
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Beitrag von harleymann »

die polizei hat bei der zulassungsstelle und beim kba angefragt. oder meinst du, dass die das gesetzt schlechter kennt, als du?
sie haben dann angefragt, ob man sich evtl mal bei der versicherung erkundigen könnte.
auch bei dem auszug, der die versicherungsbedingungen betrifft, geht die realtität wohl vor. kaum jemand wird die versicherung extra umschreiben lassen-die meisten wissen vermutlich nicht einmal, dass man die machen muss.
bezgl. deiner ausführungen zur seriennummer, fehlt ein wichtiger punkt. es muss erst mal überprüft werden, ob die nummer nicht bereits vergeben ist. oder hat segway sich etwa einen fahrgestellnummern block reservieren lassen, wie es zb. die automobilindustrie macht? wohl kaum... deshalb ist grundsätzlich gar nicht immer möglich, dass die seriennummer zur fahrgestellnummer wird.
da du zu meiner "gebraucht theorie" nichts schreibst, scheinst du mir damit zuzustimmen, oder?
grüsse j
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Beitrag von Parsifal »

harleymann hat geschrieben:die polizei hat bei der zulassungsstelle und beim kba angefragt. oder meinst du, dass die das gesetzt schlechter kennt, als du?
sie haben dann angefragt, ob man sich evtl mal bei der versicherung erkundigen könnte.
auch bei dem auszug, der die versicherungsbedingungen betrifft, geht die realtität wohl vor. kaum jemand wird die versicherung extra umschreiben lassen-die meisten wissen vermutlich nicht einmal, dass man die machen muss.
Gut, dann schreibt die KBA nur Mist auf deren Homepage ;) Wie und warum die Polizei so gehandelt hat, mag ich ich nicht bewerten, da ich beim Vorfall nicht dabei war.
Aber sich allein auf die "Realtität" zu verlassen, ist etwas blauäugig. Nur weil 100 Fahrzeuge durch eine 70 km/h-Zone fahren, heisst es nicht automatisch, dass für Dich die 70 km/h aufgehoben ist und Du aus der Sache straffrei rauskommst, nur weil die anderen 99 Fahrzeuge auch so schnell gefahren sind oder Du die Strecke nicht kanntest. Dieses trifft auch mit der Versicherung zu. Es geht solange gut, bis es einmal rummst und man ist selbst der "Dumme". Von MIR aus kannst Du es ruhig so machen und Deiner Realiät freien lauf lassen. Nur meinen Segway würde ich -aus besagten Gründen- nicht mit meiner Versicherung verkaufen. Auch hier gilt: Jeder soll entscheiden, was er macht. Man kennt ja nun Deine Ansichten und meine...
harleymann hat geschrieben:bezgl. deiner ausführungen zur seriennummer, fehlt ein wichtiger punkt. es muss erst mal überprüft werden, ob die nummer nicht bereits vergeben ist. oder hat segway sich etwa einen fahrgestellnummern block reservieren lassen, wie es zb. die automobilindustrie macht? wohl kaum... deshalb ist grundsätzlich gar nicht immer möglich, dass die seriennummer zur fahrgestellnummer wird.
Der Segway bekommt doch bei der ersten Inbetriebnahme eine Betriebserlaubnis, die vom Strassenverkehrsamt ausgestellt wird.
Was meinst Du, wofür die gut ist ? Um Dich davon überzeugen, wer von uns beiden Recht hat, würde ich Dir einen Gang zur Zulassungsbehörde empfehlen und sage denen, Du bräuchtest eine neue Betriebserlaubnis für Dein Segway, die Du verlegt oder verloren hast. Mal sehen, was sie von Dir so an Unterlagen verlagen. Nach Deiner Ansicht wäre das ja kein Problem, da es sich ja nur um ein "Zettel" mit irgendwelchen Nummer handelt.
harleymann hat geschrieben:da du zu meiner "gebraucht theorie" nichts schreibst, scheinst du mir damit zuzustimmen, oder?
grüsse j
Weil ich das nicht verstanden habe. Wo willst Du das Gerät denn gebraucht gekauft haben ? Im nicht-EU-Land oder in der EU bzw. Deutschland ? Aber letztlich kommt bei beiden das Selbe hinaus: Wenn das Gerät, was Du gebraucht gekauft hast, NICHT für die EU vom Hersteller bestimmt ist, dann ist und bleibt es ein Parallel- oder Grauimport. Das trifft nicht nur auf Segways zu, sondern auch für Digicameras, Motorräder, Autos, Taschen, T-Shirts, Rasierer u.s.w. Einfach mal bei Google mit den Begriffen suchen und Du wirst erstaunt sein, was nicht alles davon betroffen ist. Sogar Spielzeug wurde am Endverbraucher beschlagnahmt, weil dieser beim Händler mit der EC-Karte bezahlt hatte.

Das ist zwar im ersten Anblick viel verworrenes Zeug, aber wenn es zu Spät ist, lässt sich der Rattenschwanz nicht mehr aufhalten, der nicht nur viel Ärger und Zeit, sondern auch viel Geld kostet. Um das zu vermeiden, soll jeder sich entscheiden, ob er das Risiko eingeht...

Gruß, Parsifal
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Beitrag von harleymann »

ich brauche gar nicht zur zulassungsstelle gehen, da ich meine segways selber dort angemeldet habe.
das ging so: tüv abnahme hinlegen-stempel drauf " zulassung erteilt"-tüv abnahme wieder mitnehmen-keinerlei unterlagen dort lassen!
bezüglich der gebrauchten artikel irrst du ganz sicher. das von dir angeführte gesetz bezieht sich nicht auf gebrauchte artikel.
sonst könnte ja harley davidson alle fahrzeuge beschlagnahmen, die ich mir bisher in den usa gekauft habe-auch die von 1919.... is klar...
wie stehst du zur frage der fahrgestellnummern? hat segway die doch vorher reserviert, damit man die seriennummern grundsätzlich zur fahrgestellnummer machen kann?
gut, dass ich mitlerweile in florida lebe-da ist vieles einfacher gestrickt-quasi das süditalien der usa. hier geht dir kaum einer mit rechtlichen dingen auf den sack-allerdings wird dafür hier und da schon mal geschossen, wo man in deutschland noch zum gericht rennen würde... ;-)
grüsse j
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Beitrag von thaismart »

Ich wundere mich auch schon seit ich hier bin überall die Diskusionen der Zulassung..
es ging schon immer sehr einfach in Deutschland.
Und niehmand hat je danach gefragt. .
einfach Nummerschild Holen bei HUK und Losfahren . .
Serien Nr.. wenn die wichtig sein sollte wegen Zoll oder so.
dann sollte jeder sie in Zukunft ändern .
meine lautet 007 lg
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Beitrag von Parsifal »

harleymann hat geschrieben:ich brauche gar nicht zur zulassungsstelle gehen, da ich meine segways selber dort angemeldet habe.
das ging so: tüv abnahme hinlegen-stempel drauf " zulassung erteilt"-tüv abnahme wieder mitnehmen-keinerlei unterlagen dort lassen!
Du hast keine Betriebserlaubnis vom Strassenverkehrsamt bekommen ??
harleymann hat geschrieben:bezüglich der gebrauchten artikel irrst du ganz sicher. das von dir angeführte gesetz bezieht sich nicht auf gebrauchte artikel.
sonst könnte ja harley davidson alle fahrzeuge beschlagnahmen, die ich mir bisher in den usa gekauft habe-auch die von 1919.... is klar...
Schau mal hier. Das ist das Beispiel, worauf ich mich im vorletzten Beitrag bezog.
Wenn Harley Davidson dagegen angehen würde und seine Schutzrechte auspielen würde, dann wäre es möglich. Nur wenn HD daran keine Interesse hat und froh ist, dass seine Geräte verkauft werdenn, dann ist es für mich eine "gesunde" Einstellung, insbesondere in Hinblick der vielgelobten Globalisierung.
harleymann hat geschrieben:wie stehst du zur frage der fahrgestellnummern? hat segway die doch vorher reserviert, damit man die seriennummern grundsätzlich zur fahrgestellnummer machen kann?
Frage doch Segway Deutschland und nicht mich. Aber ca. 10 Segwaybesitzer sind hier im vergangen Jahr abgemahnt worden, weil diese angeblich Grauimporte besitzen würden. Worher haben sie ihre Daten und Adressen ?? :-??
harleymann hat geschrieben:gut, dass ich mitlerweile in florida lebe-da ist vieles einfacher gestrickt-quasi das süditalien der usa. hier geht dir kaum einer mit rechtlichen dingen auf den sack-allerdings wird dafür hier und da schon mal geschossen, wo man in deutschland noch zum gericht rennen würde... ;-)
Glückwunsch ! Und dafür bist Du extra nach Deutschland geflogen, um den Segway zu zulassen ? Und warum soll man Dir die Harleys in den USA beschlagnahmen, die Du dort gekauft hast :-??

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Beitrag von Parsifal »

thaismart hat geschrieben:Ich wundere mich auch schon seit ich hier bin überall die Diskusionen der Zulassung..
es ging schon immer sehr einfach in Deutschland.
Und niehmand hat je danach gefragt. .
Tja, seit dem die Erfindung "Abmahnung" gibt und man damit mit wenig Aufwand (ein Brief) mehr Geld verdienen kann, als ein durchschnittlicher Arbeiter in 3 Monaten bekommt, dann bleib so eine Diskussion nicht aus :roll:

Aber unsere Politik ist und bleibt die Marionette der Wirtschaft und wird daran nix ändern. Eine Gesetzesänderung, die diesen Abmahnwahn stoppt, ist bisher mehrfach gescheitert. Leider...

Gruß, Parsifal
harleymann
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Beitrag von harleymann »

ich habe natürlich eine betriebserlaubniss bekommen-die gestempelte tüv abnahme ist ja dann eine betriebserlaubniss, wenn der stempel" zulassung erteilt" drauf ist. ich habe lediglich gesagt, dass nichts dort verblieben ist und auch nichts kopiert wurde.
die zulassungen habe ich natürlich gemacht, als ich noch in deutschland gefroren habe-gleiches gilt für den import der moppeds.
da du doch meister des zitates bist-wo hast du denn nachgelesen, dass es auch schutzrechte für gebrauchte fahrzeuge gibt?
und bezüglich der 10 abgemahnten-haben die denn alle den schwanz eingezogen, oder hat auch mal jemand, den du kennst der abmahnung widersprochen? ich kenne nur abgemahnte, die nicht widersprochen haben... übrigens braucht man kein kba um rauszufinden, wer welche fahrgestellnummer besitzt. die nummern wurden in vielen fällen schon durch doofmannsdorfs hinterfotzige persönlichen nachforschungen von denen betroffenen selbst angegeben. ausserdem braucht man doch nur auf webseiten schauen und vergleichen, ob die jeweiligen besitzer in der kundendatei stehen, sofern es sich um gewerbliche besitzer handelt.
der "schuss" der abmahnung und der einstweiligen verfügung, der kann auch schon mal böse nach hinten losgehen...
bezüglich der fahrgestellnummer/seriennummer brauche ich keinen fragen-das ist sonnenklar. es darf logischer weise keine doppelten nummern geben-also muss das vorhandensein einer nummer überprüft werden.
grüsse j
moalboal
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Beitrag von moalboal »

Parsifal hat geschrieben:Tja, seit dem die Erfindung "Abmahnung" gibt und man damit mit wenig Aufwand (ein Brief) mehr Geld verdienen kann, als ein durchschnittlicher Arbeiter in 3 Monaten bekommt, dann bleib so eine Diskussion nicht aus :roll:
@Parsifal:
...und wie viele Briefe dieser Art hast Du dann schon geschrieben oder schreiben lassen? :-?

Übrigens: Jörn (harleymann) hat da Recht, bei dem KBA sind keine Daten über die Versicherungskennzeichen hinterlegt.
Es gibt lediglich eine Zentralkartei beim Verband der Versicherer. Da haben aber nur die Ermittlungsbehörden und die
Versicherer selbst den direkten Zugriff unter Beachtung des Datenschutzes. Privatpersonen oder Firmen bekommen keine Auskunft!

Gruß aus Frankfurt
W
Parsifal
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Beitrag von Parsifal »

moalboal hat geschrieben: @Parsifal:
...und wie viele Briefe dieser Art hast Du dann schon geschrieben oder schreiben lassen? :-?
Nö, leider ist es der umgekehrte Fall :gngngn:
Übrigens: Jörn (harleymann) hat da Recht, bei dem KBA sind keine Daten über die Versicherungskennzeichen hinterlegt.
Es gibt lediglich eine Zentralkartei beim Verband der Versicherer. Da haben aber nur die Ermittlungsbehörden und die
Versicherer selbst den direkten Zugriff unter Beachtung des Datenschutzes. Privatpersonen oder Firmen bekommen keine Auskunft!

Gruß aus Frankfurt
W
...so, so. Harleymann hat Recht und das KBA weiss selbst nicht, was sie macht ??

http://www.kba.de/nn_124582/DE/Zentrale ... __nnn=true
50,2 Millionen Kraftfahrzeuge und 5,9 Millionen Kraftfahrzeuganhänger sind im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) registriert. Dieses Register unterstützt unter anderem polizeiliche Ermittlungen und sichert das Eigentum am Fahrzeug. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr.

Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) werden Fahrzeug- und Halterdaten zu Fahrzeugen gespeichert, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist. Kennzeichen in diesem Sinne sind:

* Standardkennzeichen,
* Saisonkennzeichen,
* Oldtimerkennzeichen,
* Ausfuhrkennzeichen,
* Versicherungskennzeichen (Leichtmofa, Mofa 25, Mokick, Krankenfahrstühle),
Hast Du eine Quelle, die Deine Aussage bestätigen ? Kann ja sein, dass es mittlerweile geändert wurde und die I-Präsenz der KBA veraltet ist.

Gruß, Parsifal
Parsifal
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Beitrag von Parsifal »

harleymann hat geschrieben:ich habe natürlich eine betriebserlaubniss bekommen-die gestempelte tüv abnahme ist ja dann eine betriebserlaubniss, wenn der stempel" zulassung erteilt" drauf ist. ich habe lediglich gesagt, dass nichts dort verblieben ist und auch nichts kopiert wurde.
Du, kein Problem. Wenn es so ist, dann ist es auch so. Selbst wenn Darstellungen seitens der Behörde Dich nicht überzeugen, dass das Gerät registriert ist ( wenn auch über den Versicherer ), dann ist es müßig, hier noch weiterzuschreiben. Denn durch das wiederholen wird es auch nicht richtiger :roll:
harleymann hat geschrieben:da du doch meister des zitates bist-wo hast du denn nachgelesen, dass es auch schutzrechte für gebrauchte fahrzeuge gibt?
Ein Joint wird legaler, nur weil man ihn anzündet und "ge(b)raucht" wird ?? :smoke:
harleymann hat geschrieben:und bezüglich der 10 abgemahnten-haben die denn alle den schwanz eingezogen, oder hat auch mal jemand, den du kennst der abmahnung widersprochen? ich kenne nur abgemahnte, die nicht widersprochen haben...
Ich kenne persönlich zwei Abgemahnte, die widersprochen haben. Bei einem kann ich es Dir sogar belegen, von der anderen Person darf ich es nicht. Vielleicht meldet sich derjenige selbst zu Wort, da der auch im Forum registriert ist.
harleymann hat geschrieben:übrigens braucht man kein kba um rauszufinden, wer welche fahrgestellnummer besitzt. die nummern wurden in vielen fällen schon durch doofmannsdorfs hinterfotzige persönlichen nachforschungen von denen betroffenen selbst angegeben. ausserdem braucht man doch nur auf webseiten schauen und vergleichen, ob die jeweiligen besitzer in der kundendatei stehen, sofern es sich um gewerbliche besitzer handelt.

der "schuss" der abmahnung und der einstweiligen verfügung, der kann auch schon mal böse nach hinten losgehen...
Mag ja sein, dass es so wäre. Da Du und ich dafür keine Belege und Beweise für diese Behauptung haben, bleibt das im Bereich Kristallkugel und Vermutungen. Wobei ich diese Vorgehensweise sicherlich nicht widersprechen würde :gngngn: Aber nur, weil er günstiger und ein einfacher wäre, als der Bürokram mit den Behörden.

Das der Schuss nach hinten gehen kann, ist klar. Nur bisher habe ich von ein einer Negativklage gegen Urban Mobility GmbH nix gehört und das diese erfolgreich war.
moalboal hat geschrieben:bezüglich der fahrgestellnummer/seriennummer brauche ich keinen fragen-das ist sonnenklar. es darf logischer weise keine doppelten nummern geben-also muss das vorhandensein einer nummer überprüft werden.
grüsse j
Natürlich, sonnenklar. :idea:

Für mich beende ich das Thema nun hier, da es müßig ist, sich jedesmal zu wiederholen. Ich habe genug Material und Quellen - im Gegensatz zu den Diskussionsgegner - beigetragen und jeder kann sein Bild davon machen, was nun Richtig oder Falsch ist und ob man für ein paar Euros das Risiko eines Grauimport wert ist.

Viel Erfolg und happy gliding !

Gruß, Parsifal
harleymann
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Beitrag von harleymann »

hallöchen!
also bei mir ist die nummer mit den einstweiligen verfügungen nicht aufgegangen. die verfügungen gegen mich und meine firmen wurden in 2. instanz zurückgewiesen. das war nicht so ganz billig für den oberguru, da es 2 seperate verfahren waren-streitwert jeweils ca. 300000€.
du hast zwar viele quellen angegeben, aber wer viel schreibt, der hat nicht unbedingt recht... geh mal davon aus, dass wolfgang (moalboal) sich ganz gut auskennt, denn er hat sein leben lang mit ermittlungen verbracht.
bezügl deiner ausführungen zum joint-ich kenne mich mit joints nicht so gut aus-aber mit markenrecht mußte ich ich, wohl oder über, ein wenig befassen... ein schutzrecht für gebrauchte dinge konnte ich aber nirgendwo finden. ich lasse mich da aber gerne belehren, wenn du mir etwas dazu sagen kannst.
grüsse jörn
kuddel
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Beitrag von kuddel »

@harleymann

gratuliere !! Endlich mal einer, der es durchgezogen hat !!

Kuddel
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Beitrag von Parsifal »

harleymann hat geschrieben:bezügl deiner ausführungen zum joint-ich kenne mich mit joints nicht so gut aus-aber mit markenrecht mußte ich ich, wohl oder über, ein wenig befassen... ein schutzrecht für gebrauchte dinge konnte ich aber nirgendwo finden. ich lasse mich da aber gerne belehren, wenn du mir etwas dazu sagen kannst.
grüsse jörn
Nur leider lässt Du Dich ja nicht belehren, weil es ja völliger humbug ist, was eine Behörde auf ihrer Internetpräsenz und Schreiben niederlegen. Daher ist es müßig, auch nur ein Wort weiterhin dazu zu schreiben.

Gruß, Parsifal
harleymann
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Beitrag von harleymann »

ich weiß ehrlich gesagt nicht, was dich befähigt, mich zu belehren...
grüsse jörn
retata

Beitrag von retata »

Parsifal hat geschrieben:
harleymann hat geschrieben:bezügl deiner ausführungen zum joint-ich kenne mich mit joints nicht so gut aus-aber mit markenrecht mußte ich ich, wohl oder über, ein wenig befassen... ein schutzrecht für gebrauchte dinge konnte ich aber nirgendwo finden. ich lasse mich da aber gerne belehren, wenn du mir etwas dazu sagen kannst.
grüsse jörn
Nur leider lässt Du Dich ja nicht belehren, weil es ja völliger humbug ist, was eine Behörde auf ihrer Internetpräsenz und Schreiben niederlegen. Daher ist es müßig, auch nur ein Wort weiterhin dazu zu schreiben.

Gruß, Parsifal
Ziemlich krass alles-.-.--
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Beitrag von segman »

Hey Jungs, seid lieb miteinander! Es lohnt sich nicht die Köpfe einzuschlagen. Theorie und Praxis liegen manchmal weit auseinander....

Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen. In der Praxis funktioniert es ohne Probleme einen Segway in der Schweiz zu kaufen, über die Grenze zu nehmen (offiziell oder grau) und in Deutschland einzulösen. Das sage ich, weil ich mehrere Personen kenne, die das so machen, gemacht haben und bis heute glückliche Segway-Besitzer sind. Bei Privatpersonen ist das sowieso kein Problem. Leute, die ein Segway-Business (Touren, Vermietungen) in Deutschland betreiben und Grauimporte machen möchten, brauchen schon etwas mehr Hirnschmalz um Vater Staat und den weinenden Jungs in Deppendorf (oder wars Deggendorf?) ein Schnippchen zu schlagen. Aber auch hier gibt es Wege und Möglichkeiten, so daß man juristisch nicht zu greifen ist. Auch das haben schon ein etliche Touranbieter in Deutschland bewiesen, auch wenn bei denen ein Droh-Briefchen von der Region München eingetroffen ist.

Einem offiziellen Kauf bei Segway Schweiz (Generalimporteur) ist aus preislichen Gründen abzuraten. Da passiert im Moment ähnliches wie in unserem Südöstlichen Nachbarland. Einziger Direktvertrieb als Monopolstellung aufbauen, die Preise massiv erhöhen und dabei ja keine Rabatte mehr abgeben. http://www.segforum.de/posting.php?mode ... =25&t=2300# Mit dem schwachen Euro ist die Attraktivität der Schweiz zusätzlich geschwächt.

Es lohnt sich jedoch trotzdem die Augen offen zu halten. In den Niederlanden und der Schweiz, gibt es immer wieder sehr gute Angebote, teils auch Neugeräte. Aber die stammen sicher nicht vom jeweiligen GI.

Gruss
S.
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Beitrag von Great.Lion »

Danke für die totale Verwirrung,
die anscheinend von einigen Deggendorf Jüngern im Forum verkündet werden.

Segways werden doch in U.S.A. gebaut.

In Old Germany gibts einen (horrendteuren) Importeur.

Somit gibt es in Deutschland nur importierte Segways. Was soll hier der Begriff "Grauimport".
Alle Segays außerhalb der U.S.A. sind somit überall auf der Welt importiert.

Es werden auch viele Autos im Ausland gebaut. Diese werden von (offiziellen) Importeuern und freien EU-Importeueren in Deutschland eingeführt und verkauft.
Gerade diesen Import bestätigt ja das EU-Recht.

Werden jetzt die anderen Importhändler (EU-Importeure), die alle auch noch GEWERBLICH selbst importieren, von den offizellen Importeuren auch abgemahnt ? Auch diese Fahrzeugimporteuere verwenden die Markennahmen und Markenlogos der Hersteller beim Verkauf.

Werden Mietwagenfahrer / Taxiunternehmen auch von Markennameninhabern (Merzmeredes oder so ähnlich) abgemahnt, wenn Sie mit
oder über ihrem Fuhrpark in der Zeitung oder auf ihrer Homepage werben auch abgemahnt ?

Ist es möglich im EU Recht den Ersatzteilverkauf und Reparaturen an importierten Segways abzulehnen ?

Deggendorf ist doch kein Gesetzgeber, der seine eigenen (marktabschottenden, monopolistischen) Gesetze erstellen kann.

Letztendlich wäre das doch alles egal, wenn in unserem Land diese Fahrzeuge zu einem VERNÜFTIGEN Preis (siehe U.S.A.) angeboten würden.
Conil
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Beitrag von Conil »

Hallo zusammen,

um ein Segway in Deutschland marktgerecht anbieten zu können ist sicherlich einiges
zu ändern und dazu gehört das die Segway´s in Europe soweit montiert werden, dass die
Zollgebühr ( 10%?) entfallen. Über die Habgier der der Importeure mag ich kein Urteil abgeben,
da ich dessen Einkaufspreise nicht kenne.

Gruß Conil
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mathiegi
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Beitrag von mathiegi »

*spassmodusein*

lass uns die Situation hier etwas auflockern: "Ich weiss nicht was ihr habt; hier kaufen alle die Segways in der Schweiz..." :o)

:lol: :lol: :lol:
Liebe Grüsse

mathiegi/der Segwayflüsterer

DIE SEGWAY SCHRAUBER
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www.youtube.com/user/mathiegi/
Segway? Ich steh drauf!
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Beitrag von Great.Lion »

Conil hat geschrieben:Hallo zusammen,

um ein Segway in Deutschland marktgerecht anbieten zu können ist sicherlich einiges
zu ändern und dazu gehört das die Segway´s in Europe soweit montiert werden, dass die
Zollgebühr ( 10%?) entfallen. Über die Habgier der der Importeure mag ich kein Urteil abgeben,
da ich dessen Einkaufspreise nicht kenne.

Gruß Conil

Habgier ? oder Marktgerecht ?
Niemals darf man dies unterstellen :-)

Laut Alleswisser Google:

Deutschland Peisliste für i2 incl. MWSt. 8.318,10 Euro.

Niederlande Preisliste für i2 = 5.950.- Euro ohne Steuer (mit deutschen 19% wären das dann 7.021.- €)

England Preisliste für i2 incl. VAT = 5.195.- GBP

Die Niederlande und England sind beide Mitglied der EU, somit dürfte die Zollgebühr entfallen, da schon dort EU verzollt.

Mann könnte sich auch die 20% englische Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr erstatten lassen, und dann in D die fällige 19%
Mehrwertsteuer entrichten.

Auf Jeden Fall, 5195.- GBP mit 20% Steuer entsprechen (heute) 6.081.- Euro.

Diese Preise sind doch deutlich günstiger als der in unseren Land.
(Auch mit den fehlenden Transportkosten England oder Niederlande nach Deutschland)

Liege ich damit richtig?

Schreibt doch mal was die Geräte in der Schweiz (leider nicht EU) oder in Österreich, Dänemark, Luxenburg, Polen oder sonstwo kosten.
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